Unterschiedliche Wohnungsanzahlen in Hausabrechnung

Hallo zusammen,

habe mir eine Wohnung gekauft und bin jetzt stutzig über die Abrechnung geworden. In der werden z.B. Kabelanschluss durch 75 Wgh. geteilt. Versicherung aber nur durch 70. Nachbarin (regt sie auch auf) meinte, dass es daher kommt, dass einige zwei Wohnungen haben (evtl. Durchbruch). Allerdings sind in beiden Wohnungen noch Eingangstüren zu sehen. Ist das rechtens, dass eine so und das andere so zu berechnen??? Freu mich auf Hinweise und Antworten :smile:

Unterschiedliche aufteilung der Kosten
ganz zu Anfang,- ich bin Laie. Ich habe zwar auch eine Wohnung und weiß daher ein paar Dinge aber bei weitem nicht Alles und kann mich auch irren, aber vielleicht nützen meine Antworten ja um die richtige Lösung zu finden…
Normalerweise wird in der Teilungserklärung festgelegt, wie die Kosten verteilt werden, pro Kopf, pro Wohnung, oder nach Quadratmetern ( das z.B. bei Wasser etc.).
Ich würde mir als erstes einmal die Teilungserklärung ansehen, was darin steht, wie die einzelnen Kosten verteilt werden.
Bei Unklarheiten einfach mal bei der Verwaltung nachfragen und erklären lassen, die sollten eigentlich genau wissen und auch eben erklären können weswegen das so abgerechnet wird.
Ansonsten auch mal zur Verbraucherzentrale, die haben auch Beratungsangebote und können vielleicht besser erkennen, wie das ganze zu laufen hat.

Du solltest einmal prüfen was zum Thema der Verteilung der Kosten in der Teilungserklärung festgeschrieben ist und ob auch etwas bei einer Eigentümerversammlung dazu rechtskräftig beschlossen wurde. Auch wenn z.B. zwei Wohnungen zusammengelegt wurden, so dürfte sich in jeder Wohnung ein eigener Kabelanschluss befinden (der sicherlich auch genutzt wird). Warum soll dann aber dafür nur 1 x anteilig gezahlt werden?

Hallo Peter, entweder 75 oder 70, eine wilde Mischung ist nicht. Den Verwalter ansprechen… Gruß Marco1

Hallo,
von Ihrer Wohnanlage existiert ein Grundbuch und eine Teilungserklärung. Dort ist die Anzahl der Wohneinheiten festgeschrieben, und nur danach kann abgerechnet werden. Wenn es für den Kabelanschluss 75 Einheiten gibt, sind es sicher auch 75 Eigentumswohnungen, und nicht nur 70. Wenn 2 Wohnungen zu 1 zusammengelegt werden, bleiben es trotzdem 2 Wohnungen, bis sie beim Grundbuchamt und Bauamt zu einer Wohneinheit umgewandelt und eingetragen worden sind. Gibt es denn keinen Verwalter, der darüber Auskunft geben kann. Wenn nicht, gehen Sie selbst zum Amtsgericht bzw. Grundbuchamt und sehen Sie die Hausakte und Teilungserklärung ein. Das kostet nichts, und Sie als Teileigentümer sind dazu berechtigt. Dann wissen Sie Bescheid, wie die Abrechnung zu lauten hat.
MOETT

Ich weis nicht ob erwerbstätige Jugendliche die noch bei ihren Eltern wohnen wie bei der GEZ ihren Anschluß bezahlen müssen.
Somit könnte es sich erklären ,das mehr Kabelanschlüsse im Haus sind.

tut mir leid, das weiß ich nicht. Ich würde in solchen Fällen bei der Hausverwaltung, die die Abrechnung erstellt hat, nachfragen. Als Eigentümer hat man Einsichtsrecht in die Unterlagen (zu den Bürozeiten, man muss evtl. einen Termin vereinbaren). In diesem Fall macht es Sinn, sich die Unterlagen anzuschauen.

Guten Tag,

entsprechend dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) sind die Hauskosten (Gemeinschaftskosten) durch die Anzahl der Wohnungseigentümer zu teilen. Wohnungseigentümer ist derjenige, der im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer des zurechenbaren Wohnungsanteils eingetragen ist. Hier ist nicht entscheidend, ob jemand zwei Wohnungen besitzt oder nicht, die Umlegung der Kosten hat nach Schlüssel, dieser wiederum nach Wohnungen zu erfolgen. Alles andere widerspräche meiner Kenntnis aus dem WEG.

Falls weitere Fragen sind, können Sie mich gerne kontaktieren, andernfalls empfehle ich die Abrechnung prüfen zu lassen.

MfG aus Bayreuth

Michael Sack

Hallo,
sind denn die Wohnungsdurchbrüche/Zusammenlegungen von der Gemeinschaft einstimmig zugestimmt worden? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn nein, dann muss derjenige der die Wohnungen zusammen gelegt hat trotzdem für 2 Einheiten zahlen. Wieviel Einheiten stehen in der Teilungserklärung? Wenn es keinen anderen Beschluss der Gemeinschaft gibt, gilt diese Anzahl an Einheiten.

MfG
murmeltier