Wenn man als deutscher Staatsbürger seit vielen Jahren in Österreich gearbeitet hat, kann man ab Renteneintrittsalter, wohnhaft in Österreich, nach geltendem Recht um einige Jahre früher in Pension gehen als in Deutschland.
Dann zahlt Deutschland allerdings den früher erworbenen Anteil der Rente erst Jahre später aus. Durch die Minderung von 15 Jahren Arbeit in Deutschland wird die Rente zum Renteneintrittsalter für einige Jahre empfindlich weniger.
Meine Frage: Was passiert, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt und die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen wird? Ist Deutschland dann verpflichtet, die Rente früher auszuzahlen?
Falsches Brett > ‚Versicherungen‘
Hallo,
in das Brett „Versicherungen“ gehören auch Fragen zur gesetzlichen Sozialversicherung
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
Wenn man als deutscher Staatsbürger seit vielen Jahren in Österreich gearbeitet hat, kann man ab Renteneintrittsalter, wohnhaft in Österreich, nach geltendem Recht um einige Jahre früher in Pension gehen als in Deutschland.
Dann zahlt Deutschland allerdings den früher erworbenen Anteil der Rente erst Jahre später aus.
Nee, das macht nicht Deutschland, sondern die gesetzliche Rentenversicherung, bei der man zu den geltenden, eben gesetzlichen, „Versicherungsbedingungen“ versichert ist.
Durch die Minderung von 15 Jahren Arbeit in Deutschland wird die Rente zum Renteneintrittsalter für einige Jahre empfindlich weniger.
Nö. Die wäre ja in Deutschland jetzt auch erstmal Null oder andersrum gegenwärtig deutlich höher als in Deutschland. Nochmal andersrum würde man in Deutschland lebend eben auch schon jetzt die Rente aus Österreich bekommen, so da die dortigen Bedingungen ansonsten erfüllt sind.
Meine Frage: Was passiert, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt und die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen wird? Ist Deutschland dann verpflichtet, die Rente früher auszuzahlen?
Nein, dann ist immernoch die Rentenversicherung und nicht Deutschland verpflichtet. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung wird also dann zahlen, wenn es nach dem SGB VI vorgesehen ist.
Das ist, wenn man es so sehen will, die Kehrseite der Medaille der Freizügigkeit innerhalb der EU. Jeder kann sich da frei entscheiden. Dazu gehört auch, dass man sich selbst entscheiden und die dazu notwendigen Entscheidungsgrundlagen zusammensuchen und bewerten muss.
Solange sich die Sozialversicherungsbedingungen in Europa so stark unterscheiden, wird sich darn auch nichts ändern. Es ist ja nicht einzusehen, warum nun etwa deutsche Beitragszahler und Rentenbezieher für Versprechungen anderer Versicherer aufkommen sollten.
Grüße