Hallo
Eine GMBH wird 2002 verkauft. Der neue Inhaber hat wenig Einblick was da alles an Büroausstattung etc. vorhanden war. Firma wird von A nach B verlegt. Jetzt stellt sich heraus, dass die Firma einen Kopierer (ca. 5000€ Wert) geleast hat. In dem Leasingvertrag ist nur explizit Standort A vereinbart. Die alte Firmenleitung hat den vorher einfach beiseite geschafft. Eigentümer verlangt nun vehement die Rückgabe. Ein Ermittlungsverfahren verlief damals auch im Sande.
Jetzt ist der damals Handelnde wieder mit ladungsfähiger Anschrift (JVA) greifbar.
Wie sieht das mit der Verjährung aus? Gegen den neuen Inhaber wurde 2003 ein Prozess in der Sache eingestellt. Er hatte aber deswegen genügend Ärger…
Danke für hilfreiche Antworten
LG
Mikesch
Wie sieht das mit der Verjährung aus? Gegen den neuen Inhaber
wurde 2003 ein Prozess in der Sache eingestellt.
Was soll denn verjähren, Zivilrechtliches oder Strafrechtliches ? Die Ansprüche gegen den alten Inhaber ? Gegen den neuen Inhaber scheinen keine zu bestehen. Ich verstehe das Problem nicht.
Hallo
Wie sieht es mit der Stafrechtlichen Verjährung gegen den damals Handlungsbevollmächtigten aus???
Nur darum geht es und wäre für jemand wichtig zu wissen, ob sich dahingehend noch ein Anzeige lohnt oder eben wegen Verjährung nur sinnlose Justizbeschäftigung wäre…
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Wie sieht es mit der Stafrechtlichen Verjährung gegen den
damals Handlungsbevollmächtigten aus???
Wenn eine Unterschlagung in Rede steht verjährt die nach § 78 III Nr. 4 StGB in fünf Jahren.
Florian.
Danke Florian
das wird jemanden freuen, der demjenigen gerne ein paar Tage mehr in der JVA von ganzen Herzen gönnt…
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]