Hallo, ich habe mein Pferd gegen Kostenübernahme einer Reiterin zur Verfügung gestellt.
Jetzt ist die gute Versorgung des Pferdes nicht mehr gewährleistet ( das Pferd ist in einem schlechten körperlichen Zustand ) !!! Ich will das Tier wieder nach Hause holen, jetzt sagt sie das ich das Tier nicht wieder bekomme. Eigentumsurkunde ist selbverständlich bei mir
Wenn es dem Pferd offensichtlich schlecht geht und du hast bestimmt ein Bild vom Zustand des Tieres vor der Übergabe gemacht, dann würde ich wenn es keinen Vertrag o. ä. gibt das Pferd mit Hilfe der Polizei versuchen zurück zu holen oder eine Anwalt einschalten der die Sache beschleunigen könnte. Denn von zurückbleibenden Schäden hat nur das Tier etwas.
Garnicht lange zögern und die Polizei einschalten!
Oder gab es vielleicht einen Vertrag über die Nutzung, der anders ausgelegt werden könnte ?
Vor der Unterschlagung ist zunächstmal das Reschtsverhältnis zu klären, und das geschieht zivilrechtlich:
Es scheint da einen (vermutlich mündlich geschlossenen) Vertrag: Pferdüberlassung gegen Kostenübernahme zu geben.
Überlicherweise haben Verträge Laufzeiten, die müssen grundsätzlich eingehalten werden - sofern wie scheinbar in diesem Fall keine Laufzeit vereinbart ist, gilt eine angemessene Zeit für die „Rückgabe“ im Fall einer Vertragskündigung.
Letzteres scheint hier gegeben:
Aus wichtigem Grund (zum Schutz des Pferdes, zur Sicherung seines Wertes…) ist der Überlassungsvertrag offenbar gekündigt worden - scheinbar rechtmässig.
Damit ergibt sich die Herausgabepflicht. Wird der nicht entsprochen, muss der Anspruch erklagt werden, darüber hinaus ergeben sich gegebenenfalls Schadensersatzansprüche.
Nun könnte sich eine solche Klage hinziehen, und deshalb gibt es sog. Eilverfahren. Die werden zunächst nicht in der Sache entschieden, sondern ein Gericht sorgt für die Herbeiführung eines zunächst rechtsbefriedenden Zustands.
Und eben diese Vorgehensweise empfehle ich - natürlich nur unter Beiziehung eines Rechtsanwalts, der eine genaue Sachverhaltprüfung vornehmen und dann beraten und entscheiden kann.
Ob es dann eine Tatbestandserfüllung der Unterschlagung gibt, muss der RA im Einzelfall klären. Aber selbst wenn es so wäre, kann auf diesem (strafrechtlichen/strafprozessrechtlichen) Weg das Pferd nicht wiedererlangt werden.
Also: zügig in die Hufe kommen, damit dem Pferd nicht noch mehr Schaden zugefügt wird.
Gruß Grebnell
Das ist aber sehr wenig input, um was sagen zu können.
Wer die Urkunde hat, ist in dem so genannten Fall auch Eigentümer.
Man kann per Polizei sogar die Herausgabe verlangen.
Das ist auch eine Art unerlaubter Eingriff in Besitz usw.
Ich würde, wenn es bei diesen Infos erschöpft ist,dort hinfahren mit Zeugen und das Pferd verlangen.
Bleibt es bei der Verweigerung, die Polzei rufen.
ganz einfach.
Gruß AK
Hallo,
da Du wenig Infos schreibst, hier eine ebenso weit gefasste Antwort:
Es hängt zunächst mal von Deinem Vertrag ab. Gibt es dort eine Laufzeit? Dann kannst Du die Rückgabe nicht vorzeitig verlangen, sondern musst den Vertrag erfüllen. Streng genommen ist es wie bei einer Mietwohnung. Auch da kann der Eigentümer nicht beanstanden, dass der Mieter die Wohnung nicht pflegt, sondern es gitl der Mietvertrag. Soweit das Vertragsrechtliche, Du schreibst dazu leider nichts.
Da es hier aber eben nicht um eine Wohnung, sondern um ein Lebewesen geht gibt es durchaus Möglichkeiten.
- Außerordentliche Kündigung wg. grober Pflichtverletzung.
- Veterinäramt anrufen und den Fall offiziell melden.
- Anwalt einschalten und ggf. eine einstweilige Verfügung bei Gericht auf Herausgabeanspruch erwirken, da das Leben des Tieres evtl. in Gefahr ist. Zur Info: juristisch ist ein Tier eine Sache, kein Lebewesen i.S. wie ein Mensch, aber das nur am Rande.
Wenn das Tier wirklich stark gesundheitlich gefährdet ist, geh dort sofort zur Polizei und schildere den Fall, auch die müssen (!) handeln, wenn hier Gefahr in Verzug besteht.
Viel Erfolg und vor allem alles Gute für Dein Pferd.
nch
Ich bin keine Juristin und kann nicht helfen.
Ich würde mit der Kopie der Eigentumsurkunde= Kaufvertrag? (mit Hänger vorfahren) das Tier aufladen und notfalls, wenn Sie es nicht herausgibt die Polizei rufen.
Dies ist nur mein persönlicher Rat ohne jegliche Gewähr.
ihnen bleiben nur die schritte der klage auf herausgabe und die anzeige wegen unterschlagung.
auf diese weise ergaunern sich in letzter zeit viele leute pferde. sie können nur darauf bauen, eindeutig belegen zu können, dass das ihr pferd ist, also mittels eindeutiger markierung, zeichen, was auch immer. unmarkierte püferde bekommt man nie zurpück, weil nicht belegbar ist, dass es ihnen gehört und nicht ihrem nur ähnlich sieht… alles gute!
Hallo AjmeeK, örtlichen Tierschutz informieren - mit dem Hänger vorfahren - Heckklappe auf - Pferd rein - Heckklappe zu. Bei Widerstand - Polizei anrufen!
Eigentumsnachweis mitnehmen.
Gruß lennonmc.
wenn dem so ist, dann einfach mit Hänger hinfahren und Pferd einladen. Notfalls mit Polizei.
MfG
Die Frage ist natürlich, ob ihr das schriftlich oder nur mündlich vereinbart habt! Da die Eigentumsurkunde in Ihrem Besitz ist, sind Sie auch der Eigentümer! Wenn Sie das Pferd nicht wieder hergeben will, dann würde ich mit Eigentumsurkunde zur Polizei und dann das Pferd abholen, wenn es sein muss, dann auch mit Polizei. Ich würde an Ihrer Stelle nochmal friedlich versuchen die Angelegenheit zu regeln, ihr auch deutlich machen, dass Sie Ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist und Sie im Besitz der Eigentumsurkunde sind! Dann wird Sie es schon einsehen!
Hallo,
zu Ihrer Frage wäre zunächst zu klären:
- gibt es einen Zeitrahmen für die Überlassung
- gibt es eine Kündigungsklausel für die Verschlechterung
Diese beiden Punkte wären zunächst wichtig zu klären, denn eine Herausgabe kann auch erst dann verlangt werden, wenn der Besitz unberechtigt ist, weil z.B. das Datum der Rückführung verstrichen ist.
Sie müssten dann, natürlich steht Ihnen eine Besitzwehr zu, d.h. Sie könnten dorthin und das Pferd holen.
Falls dies nicht möglich ist oder keinen Erfolg hat, müssen Sie auf Herausgabe klagen. Dies dauert mitunter aber gewisse Zeit.
Das ist der zivilrechtlicher Weg.
Was strafrechtlich hier in Betracht käme ist schwer zu sagen, denn ein Besitzrecht besteht ja und Ihre Zustimmung wurde irgendwann auch gegeben. Falls der Gesundheitszustand schlecht ist können Sie auch den Tierschutz einschalten, welcher evtl. das Tier mit Hilfe der Polizei holen kann. Hier kämen dann für den Entleiher natürlich strafrechtliche Konsequenzen wegen Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften in Betracht.
MfG
michael-sack
Hallo,
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Wie lange war das Pferd dort untergestellt, bzw. abgegeben? Tage? Wochen ? Monate? Jahre?
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Haben Sie dies schriftlich festgehalten, darüber irgendeinen Vertrag gemacht, mit den jetzigen Tierhaltern gemacht?
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Gibt es ansonsten für diese Pflegevereinbarung Zeugen?
Ich gehe jetzt einfach einmal von folgendem Sachverhalt aus: „Das Tier war nicht nur für den Urlaub (2-3 Wochen), abgeben worden, sondern zumindest führer mehere Monate“.
Oft weichen die Vorstellungen einer schlechten Versorgung, vom Tiereigentümer und des zuständigen Veterinäramtes erheblich voneinander ab. Also wie schlecht ist der Zustand des Pferdes wirklich? Kurz vorm krepieren? Für einen blinden erkennbare Pflegemängel? Dann sofort das zuständige Amtsveterinäramt einschalten. Dies ordnet dann Massnahmen an. Aber wie schon gesagt, die werden erst dann eingreifen, wenn das Tier fast Tod ist. So ähnlich jedenfalls. Da bedeutet dann auch Ärger und Aufregung für die jetzigen Tierhalter.
Ein Tier gilt noch heute als Sache, zumindest wird dies beim Sachenrecht abgehandelt. Der neue Besizter könnte z.B. behaupten Er hätte das Pferd einfach von Ihnen Geschenkt bekommen. Z.B. gegen übernahme der Pflegekosten. Dann könnte dieser sogar die noch fehlenden Papiere von Ihnen „einklagen“.
Sollten Sie keine Zeugen für diese Pflegevereinbarung haben, könnte die z.B auch für geleiste und übernommene Pflege- und Behandlungskosten, seitentens der jeztigen Tierhalter in regress genommen werden. Die können Ihnen dann einfach eine Rechnung schreiben. Diese hätten Sie dann zu bezahlen!
Sie könnten natürlich überall dagen Argumentieren. Nur entscheidend ist, wer kann was beweisen?! Nur das zählt!!!
Ansonsten wird sehr vermutlich darauf geschlossen werden was Augenscheinlich Sache ist. Fakt dabei ist, Sie haben das Pferd übergeben. Damit haben Sie viele Rechte aus der Hand gegeben. Wer hat die Versicherungen bezahlt für dies Tier? Wer hat die Tierarztrechnungen übernommen? Wer hat an welche Kostenstelle was bezahlt? Daraus werden Rückschlüsse gezogen werden. Wenn Sie nichts beweisen können, ist ein langwieriger Rechtsstreit vorprogrammiert. Ist es das alles Wert? Überprüfen sie dies gewissenhaft für Sich. Sprechen Sie darüber mit Freunden, die einen gesunden Abstand zu diesem Sachverhalt haben. Bitten Sie diese um eine EHRLICHE und NEUTRALE Einschätzung.
Jetzt noch einmal zwei Vorschläge die aber in der „Grauzone“ sind. Der erste ist das Sie den jetzigen Tierbesitzern, bei einem persönlich besuch, mit 2-3 Zeugen, einfach eine Geldsumme als „Aufwandsentschädigung“ anbieten und dafür Ihr Pferd wieder bekommen. Betrachten, schätzen Sie hierfür realistisch Ihre Anwalts- und Gerichtskosten ein. Dabei bewegen Sie sich vermutlich schnell in einem mindestens 4 stelligen Bereich. Überlegen Sie was für die jetzigen Pfleger realistisch geschätzt „fair“ wäre. Aus SICHT der jezigen Tierhalter! Dann handeln, verhandeln Sie das aus. Und nehmen Sie hierfür unbedingt mindestens 1 oder 2 Zeugen mit die nicht Verwandt oder Verschwägert sind. Vielleicht lassen sich bei so einem Gespräch zumindest diverse Aussagen der jetzigen Tierhalter entlocken. Diese könnten dann später als Zeugen vor Gericht Anwendung finden. Sollte Einigkeit erzielt werden, das Tier sofort einpacken, und mitnehmen. Das Geld in bar bezahlen. Den Empfang Qutieren lassen. Bei den Verhandlungen das Geld in bar auf den Tisch legen. Das hat schon so machen „einlenken“ lassen. Die Gier ist größer, als der Ärger vor dem anstehend Rechtstreit. Verkaufen Sie die als Ihr Vergleichs- und Friedensangebot. Äußern Sie Verständnis für den anderen (auch wenn Sie es überhaupt nicht haben). Ihren persönlichen Ärger und Streß lassen Sie aussen vor. Es geht um die Sache! Üben Sie diese Gespräch zuhause. z.B. mit Freunden, bevor Sie in diese Verhandlung ziehen werden. Bedenken Sie ansonsten ist der Rechtsstreit nahezu sicher! Ruhig bleiben! Schlichten! sind die Zauberworte, auch wenn Sie innerlich kochen.
Ich vermute, das diese Tierhalter eh nur auf Geld aus sind. Vermutlich froh sind das Tier einfach los zu werden. (Ansonsten hätten Sie es wohl besser gepflegt).
Beachten Sie auch wenn diese neuen Tierhalter relativ mitelos sind, Sie diesen anstehenden Rechtsstreit komplett alleine bezahlen werden müssen. Und dieser sich auch schnell über 2 oder 3 Jahre hinziehen kann.
Der zweite Vorschlag, der aber wirklich „dunkelgrau“ ist. Sie holen sich in einen unbeobachteten Moment Ihr Pferd einfach zurück. Z.B. von der Koppel. Ich bin aber auch sicher das danach ganz sicher ein Rechtsstreit folgen wird. Wobei dann immer noch gilt, wer kann was beweisen. Hier wird es garantiert mächtig viel Ärger und Stress geben. Dies wäre dann vielleicht auch noch mit einer „Ausgleichszahlung“ zu beheben. Nur ist die „Gesprächsbereitschaft dannh deutlich geringer“. Da in dem Moment auch die Gegenseite erhebliche Rechtskosten zu bezahlen hätte, würden diese selber vielleicht „überlegter“ damit umgehen… Ich weise Sie aber nochmals darauf hin, das dies auch als Diebstahl bewertet werden kann, mit allen Rechtsfolgen. Was heißen könne das Sie Rechtskräftig verurteilt werden könnten!!! Was bedeuten könnte Sie wären rechtskräftig verurteilt, oder erhalten eine Bewährungsstrafe. Justiza ist bekanntlich blind, bedenken Sie das ausdrücklich!!!
Es ist so, wer gegenstände (auch Tiere) verleiht, kann nicht sicher sein das er sie wieder bekommt. Dies beruht oft lediglich auf vertrauen. Zerstört, beschädigt oder verkauft derjenige diesen Gegenstand, ist er oftmals im „juritischem Recht“. Weil Sie müßten alles mögliche beweisen. Da dies oft nicht möglich ist, bleibt Ihnen dann somit nur das „moralische Recht“. Hacken sie das dann lieber als Erfahrung ab. Kaufen Sie sich lieber dafür Ersatz. Das wird oft preiswerter sein als der ganze Rechtszirkus danach.
Es fällt Ihnen vielleicht leichter darüber nach zu denken, wenn Sie sich die Frage stellen:" Ich habe ein Buch oder den Schnneschieber ausgeliehen…
Rechtlich sind Tiere wie schon angesprochen beim Sachenrecht (BGB) abzukaspern…
Über die Qualität und Moral einiger Mitmenschen denken Sie sich dann Ihren Teil.
Es grüßt Sie
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Imkerei, Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarztfachassistent), Dienstleistungsfachwirt (Küchenmeisterlehrgang), Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK. Mehr als 12 Jahre als Selbständiger an Erfahrungen.
Du hast das Pferd lediglich „zur Verfügung gestellt“. Das heisst aber nicht, dass du das Pferd sozusagen „verschenkt“ hast. Das Eigentum verbleibt bei Dir, was für mich natuerlich impliziert, dass du auch jederzeit entscheiden kannst und darfst, das Pferd wieder woanders unterzustellen und/oder zurückzuholen.
Ich würde der Dame das schriftlich mitteilen, wann du das Pferd abholst und sie unter Zeugen auffordern, das Pferd zurückzugeben.
Solltest du das nicht wollen, gehst du einfach hin und holst das Tier dort ab. Meiner Meinung nach hast du einen sog. Herausgabeanspruch.
Ausnahme wäre, wenn ihr etwas anderes vertraglich vereinbart habt.
Das hast du aber nicht angegeben, so dass ich davon ausgehen, dass der Fall wie oeben beschrieben zu lösen ist.