Unterschlagung? Diebstahl? Definition

Was ist das, wenn man jemand etwas zu treuen Händen übergibt, der es aber nicht mehr rausrückt.

Und wo steht es , was es ist??

Hallo Roger,

meines Erachtens ists Unterschlagung da der sich die Sache „zueignet“ und Sie dir nicht „wegnimmt“, dazuhin wurde Ihm die Sache anvertraut. (Was aber Strafverschärfend wirkt.)

http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

Diebstahl definiert sich über die „Wegnahme“:

http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Zu beachten, dass dies bei Familienangehörigen ein Antragsdelikt ist, genau wie bei geringwertigen Sachen. §§ 247, 248a StGB.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß ivo