Unterschlagung durch Verkäufer

Hallo,

im folgenden Fall würde ich gerne eure Expertise hören:

Ein Kunde kauft Rückleuchten für sein Fahrzeug bei einem Ebay-Händler. Nach dem Einbau stellt sich heraus, dass bei der Produktion die Schaltung fehlerhaft ist. Die Bremslicht- und Blinkerlichtschaltung waren vertauscht!

Kunde zeigt den Fehler inkl. Bildmaterial direkt beim Händler an und bittet um einen neuen Kabelbaum oder eine neue rechte Heckleuchte.

Nach 24h wird zur Absicherung von eventuellen Käuferschutzansprüchen der Fall 1:1 über das Formular Unstimmigkeiten mitgeteilt.

Die Antwort lautete ich möge doch bitte als erstes mit dem Händler per e-Mail kommunizieren und nicht auf diesem Weg. Die Antwort des Kunden lautete das e-Mailpostfach zu überprüfen.

Der Kunde erhielt die Anweisung die komplette Ware an den Händler originalverpackt zurückzusenden um einen Austausch vornehmen zu lassen. Diesem wurde folge geleistet und der Kunde erhielt 24h später vom Händler veranlasst den Kaufpreis zurückerstattet.

Die zurück Erstattung liegt aber nicht im Interesse des Kundens, da für die ordnungsgemäße Funktion der Heckleuchten wenige Lötarbeiten nötig sind. Der Händler hat auf die Reaktion des Kundens um Verständniss gebeten und räumte ein über keine weiteren Lagerbestände zu verfügen und dass der Artikel nicht mehr verfügbar sei.

Wie sieht es mit der Rechtslage aus? Der Kunde hat in seinem Warenbegleitschein ausdrücklich um einen Austausch gebeten.
Der Artikel wurde durch Zusendung (nach Vorkasseleistung des Kunden) Eigentum des Kunden.

1.) Hat der Händler somit nicht ohne das Einverständniss des Kunden sich das Eigentum des Kunden angeignet ?

2.) Ist der Händler nicht zur Gewähleistung verpflichtet und muss somit im Vorraus für eine Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen eine Lösung haben? Der Händler führt nur noch andere Heckleuchten für das Fahrzeug des Kunden hat somit der Kunde nicht mind. Anspruch auf einen anderen Artikel aus seinem Sortiment?

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Michael Baumann

Hi

Wenn kein Ersatz da ist kann der Händler keinen leisten.
Das Geld wurde daher doch zurück erstattet.

MfG
Lilly

Aber der Kunde würde es lieber selber reparieren, da es ein Schnäppchen war

Hallo,

Wie sieht es mit der Rechtslage aus?

siehe
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?

Der Kunde hat in seinem
Warenbegleitschein ausdrücklich um einen Austausch gebeten.
Der Artikel wurde durch Zusendung (nach Vorkasseleistung des
Kunden) Eigentum des Kunden.
1.) Hat der Händler somit nicht ohne das Einverständniss des
Kunden sich das Eigentum des Kunden angeignet ?

Es war ja kein Einbruch :smile: der Käufer hat die Ware zurückgeschickt. Ob der Verkäufer die Ware jetzt gegen Rückzahlung behalten darf ist eine andere Frage.

2.) Ist der Händler nicht zur Gewähleistung verpflichtet

Ja.

und
muss somit im Vorraus für eine Umsetzung von
Gewährleistungsansprüchen eine Lösung haben?

Njein. Ist keine Nacherfüllung möglich bleibt Schadensersatz.

Wie der Käufer nun seine Gewährleistungsansprüche durchsetzt, wenn der Verkäufer nicht kooperiert ist eine andere Frage.
Ich würde als Käufer dem Verkäufer noch mal die Rechtslage zitieren // http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html „d. Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen? Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen“ //
Dann den Verkäufer von der gewünschte Lösung in Kenntnis setzen und eine datierte Frist zur Erfüllung setzen. Lässt der Verkäufer die Frist verstreichen blieben negative Bewertung und / oder anwaltliche Hilfe und Rechtsweg.

Stephanie

Aber der Kunde würde es lieber selber reparieren, da es ein
Schnäppchen war

Aber warum hat der Kunde dann so einen Hype um den kleinen Fehler gemacht?
Ist der Kunde ein Erbsenzähler?

Rumburak der das gerne wissen möchte damit er nicht mal was den Kunden verkauft.

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Hi

worum der ganze Bohei, wenn…

…da für die ordnungsgemäße Funktion der Heckleuchten
wenige Lötarbeiten nötig sind.

…das der Fall ist? Dann hätt ich halt 5 Minuten gelötet, den Händler informiert, das die Ware Fehlerhaft ist, der hätte sich bedankt für die Info, und alles wär schön gewesen. Aber nee, es gibt Leute die wollen sich scheinbar uffrege…

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Bidde, A

Warum schickt er’s dann zurck? hätt’ er doch machen können…
Nu is zu spät.

Der Namme "Aggro"bat sagts doch schon…

Nun, der Kunde bekommt vom Händler die Ware zurückgeschickt und muss gar nichts dafür zahlen :smile:

@Aniki: Wieso selber Hand anlegen, wenn man sich dadurch bei einem eventuell eintretenden anderen Garantiefall keine Leistung bekommt weil man selber rumgespielt hat?

… das die Wirtschaft den bach runter geht :-/

Aber Dir wurde ja geholfen. Glückwunsch.

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…um nicht diesen Thread mit einem unsinnigen Titel hier führen zu müssen, ein Ersatzteil zu haben, ein Auto das benutzbar ist???
A

Der Namme "Aggro"bat sagts doch schon…

Könnte aber auch Agro"nom" also Bauer dahinterstecken :smile:

mit doppel-G? nenee… das ist eindeutig.