Unterschlagung / Mahnbescheid

Moin Wissende,

folgender Fall:

Person A vermietet an Person B eine Kameraausrüstung.
Rückgabetermin wird nicht eingehalten und B telefonisch nicht mehr erreichbar, da laut Familienangehörigen (Anschrift korrekt)im Urlaub.

A stellt Strafanzeige gegen B und bekommt die Info der junge B ist bereits bekannt.

Strafrechtliches Verfahren läuft.

Nun zu den Kosten der Ausrüstung in Höhe von 2500 €.

Da A nicht zu viel gutes Geld „hinter her werfen möchte“, fragt er sich, ob er B nicht einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken kann.

Kann / Darf A unabhängig vom Strafverfahren eine Rechnung an B schicken mit der Erinnerung an die Rückgabe und einer Berechnung der ersten 30 überfälligen Miettage. Diese mit einem Zahlungsziel 1 Woche und nach Nichtzahlung (ihr merkt A ist Optimist…) einen Mahnbescheid erlassen. Oder muss die Zahlung erneut angemahnt werden ?

Falls bis hierher alles möglich sein sollte, kommt noch eine Frage.

Angenommen A würde einen vollstreckbaren Titel erhalten. Wie lange wäre dieser vollstreckbar? Aktuell hat B wohl nicht viel ausser Kinderzimmermöbeln, aber er ist ja in diesem fiktiven Fall ja auch erst Anfang 20.

Kann B sich den Titel also auch in die Schublade stecken (ist ja Platz dank der fehlenden Kameraausrüstung…) und es in 10 Jahren nochmal probieren ? Schliesslich geht es ja bergauf mit der Wirtschaft und vielleicht haben dann alle einen Job?

Was sagen die Wissenden?

Gruss,

derMarkus

Person A vermietet an Person B eine Kameraausrüstung.
Rückgabetermin wird nicht eingehalten (…)

fragt er sich, ob er B nicht einfach einen gerichtlichen
Mahnbescheid schicken kann.

Hi,

die Frage ist: will er die Herausgabe der Kamera oder Schadenersatz? Nur bei
Forderung in Geld geht das Mahnverfahren (§ 688 I ZPO), Herausgabe von Sachen
muss geklagt werden um einen Titel zu erhalten. Die Titel sind dann allesamt 30
Jahre in der Welt und können dann und wann zur Vollstreckung gegeben werden.
Allerdings sollte man sich erst überlegen was man will: Kamera / Geld!

mfg vom

showbee

die Frage ist: will er die Herausgabe der Kamera oder
Schadenersatz?

Hi und Danke für die Rückmeldung,

aufgrund von Infos der Polizei hat A die Vermutung, dass die Kameraausrüstung bereits „verkauft“ ist.

Daher die Frage, ob A den einklagbaren Schadenerstz nicht über den Umweg einer naiven „sie mieten aber lange ?!“ Rechnung umgehen kann.

Bei inzwischen über 30 voll berechneten Miettagen kommen wir dem Neuwert der Ausrüstung ja schon sehr nahe. Das würde A bestimmt reichen.

Funktioniert dieses Vorgehen denn in Kombination mit einer Strafanzeige wg. Unterschlagung?

jetzt seid ihr wieder dran…

gruss,

derMarkus

Du willst, wenn ich das richtig sehe, wissen, ob es prozessual zulässig ist, trotz eines laufenden Strafverfahrens einen Mahnbescheid zu beantragen. Das ist eindeutig zu bejahen.

Die Frage, ob es was bringt, steht auf einem anderen Blatt.

Levay