Angenommen in einem kleinen Betrieb (5-6 Mitarbeiter) werden die Trinkgelder gemeinsam gesammelt, also wer etwas bekommt steckt es in die gemeinsame Kaffeekasse, am Ende der Woche wird unter allen geteilt. Somit soll sichergestellt werden dass auch Mitarbeiter die wenig mit Kunden zu tun haben etwas bekommen.
Wenn nun ein Kollege erhaltenes Trinkgeld nicht in die Kasse legt oder darin befindliches Geld für sich heimlich entnimmt, ist das dann Unterschlagung oder „nur“ unkollegiales Verhalten.
in einem Restaurant, beim Friseur usw. ist das Trinkgeld eine persönlich zugedachte Gabe. Da der Geber von der Abmachung der anderen MA nichts weiß, liegt IMHO auch keine Unterschlagung vor.
Möglicherweise denkt der Kollege da genauso, er hätte das Geld verdient. Oder darf er sich etwas mehr nehmen, wenn die anderen MA durch schlampiges Arbeiten sein Trinkgeld „versauen“?
Anders sieht es z. B. in einem Spielcasino aus, wo ich „für (und zwar alle!) Angestellten“ etwas gebe. Wenn der Croupier da etwas für sich einbehält, unterschlägt er, was ich allen zugedacht habe.
Abgesehen davon ist es diesem Kollegen kaum nachzuweisen, ob und wie viel TG er einnimmt. Oder wollt Ihr jeden Gast/Kunden befragen?