Hallo liebe Wissenden,
angenommen, jemand hat in einer Teilungsversteigerung den Zuschlag erhalten, der Termin zur Teilung des Versteigerungserlöses ist gelaufen, Termin zur Schlüsselübergabe des Objektes ist vereinbart.
Plötzlich verweigert die bislang im Objekt wohnende, aber bereits ausgezogene Person die Schlüsselübergabe mit der Begründung, dass ihr Anteil des Versteigerungserlöses noch nicht auf ihrem Konto gutgeschrieben sei. Erklärungen, dass dies nicht im Einflussbereich des Erwerbers sondern nur der Gerichtskasse liegt, werden ignoriert.
Frage: Welcher Straftatbestand wird hier erfüllt?
Unterschlagung wohl nicht, denn eine Immobilie ist ja, wie der Name schon sagt, keine bewegliche Sache. Oder kann man die Unterschlagung auf die nicht herausgegebene bewegliche Sache „Schlüssel der Immobilie“ beziehen?
Andererseits wurde ja nicht explizit der Schlüssel ersteigert.
Fragen über Fragen…
Danke für Antworten
tantal