Unterschlagung privater Gegenstände

Hallo liebe Wissenden,

meine generelle Frage lautet wie folgt:

Was kann man tun, wenn nach einer beendeten Partnerschaft - trotz mehrfacher Auffoderungen - die eine Seite nicht die privaten Gegenstände der anderen Seite herausgeben will?

Bleibt nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der entsprechenden „Druck“ aufbaut und gleichzeitig mehrere Hundert Euro für seine Bemühungen in Rechnung stellen würde oder kann bzw. „muss“ man zur Polizei und eine Anzeige wegen Unterschlagung stellen?

Was kann man in solchen Fällen tun?

Vielen Dank für Eure Antworten!

VG
Michael

Lieber Michael,
leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten.
VG Ute

Lieber Michael

Es handelt sich eigentlich um eine Zivilsache, nicht um eine Strafsache.Herausgabe deines Eigentums. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es sich um dein Eigentum handelt. Mache ein Liste, welche Gegenstände genau herauszugeben sind. Dann wendest du dich an ein Zivilgericht, wenn das bei euch geht, ohne Anwalt. Sons wird dir nicht viel anderes übrig bleiben, als einen Anwalt zu konsultieren.

Beste Grüsse
Eva

Hallo,

ich drehe die Beantwortung der Frage herum.

Zur Polizei muss man als Geschädigter nicht, man kann dies aber tun. Primär wird die Polizei jedoch die Strafanzeige aufnehmen und einen Bericht der Staatsanwaltschaft vorlegen, die dann entscheidet ob sie Anklage erhebt oder nicht. Das hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel wird der Beschuldigte vor Abgabe des Berichts an die Staatsanwaltschaft von der Polizei zum Vorwurf befragt. Möglicherweise wird der Beschuldigte die Vorwürfe abstreiten und behaupten, dass es seine Gegenstände sind oder auch dass sie gemeinsam erworben worden sind.
Polizei und Staatsanwaltschaft werden sich - das muss man klar sagen - eher nicht um die Abwicklung des zivilrechtlichen Anspruchs kümmern (kommt aber immer darauf an, was zurückgehalten wird). Da bliebe dann tatsächlich nur ergänzend der Weg zu einem Rechtsanwalt…
Ich würde dennoch zuerst zur Polizei gehen und das „aktenkundig“ machen - vielleicht reicht auch dieser „Druck“ bereits aus um eine Einigung zu erreichen - aber insgesamt eine schwierige Konstellation.

Grüße
who_knows

Hallo,
eine Anzeige bei der Polizei ist natürlich kostengünstiger, ich würde diesen Weg wählen.
Wenn die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden muß, kann man immer noch einen Anwalt einschalten.
Mehr weiß ich dazu leider nicht, in einer solchen Lage hab ich mich noch nicht befunden.
MfG.

Hallo,

meiner Meinung nach bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt.

Die Polizei macht da meines Wissens nichts. Es muss ja erst offiziell festgestellt werden, welche Gegenstände aus dem gemeinsamen Hausstand wer bekommen hat.

Bei der Aufrechnung des selben kann nur festgestellt werden, ob in der Aufteilung eine Benachteiligung geschehen ist.

Vielleicht reicht der einmalige Gang zum RA und ein darauf folgendes Schreiben an die ehemalige Partnerin mit der Aufforderung zur Rückgabe…

In der ersten mündlichen Beratung wird nach meiner Erfahrung noch keine Rechnung gestellt. Erst, wenn ein Schreiben formuliert werden soll.

Hätte ich Sorge um den Preis, würde ich im ersten Gespräch schon nach den Chancen und den dafür zu veranschlagenden Kosten fragen.

Gruss,

Heike

Hi,

meine generelle Frage lautet wie folgt:

Bleibt nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der entsprechenden
„Druck“ aufbaut und gleichzeitig mehrere Hundert Euro für
seine Bemühungen in Rechnung stellen würde oder kann bzw.

ich würde unter Fristsetzung die Herausgabe der Sachen fordern und mitteilen, daß wenn die Frist verstrichen ist ein Anwalt eingeschaltet wird. Nützt das nichts, wäre der Gang zum Anwalt die vernünftigste Lösung.

„muss“ man zur Polizei und eine Anzeige wegen Unterschlagung
stellen?

Das sollte in Absprache mit dem Anwalt geschehen, seine Sachen bekommt man deshalb nicht wieder. Dazu müsste man auf Herausgabe klagen.

Gruß
Tina

Hallo,

wenn es keine Geschenke waren, die jetzt zurückgefordert werden und Du nachweisen kannst, dass Du der Eigentümer bist, dann sollte das alles kein Problem sein. Anzeige bei der Polizei, ist meine Meinung. Die sagen Dir dann schon, ob sie zuständig sind!

MfG uw60

Hallo Mike,

ich bin kein Jurist, aber ich vermute mal, dass dem Geschädigten tasächlich nichts anderes übrig bleibt - neben einer Anzeige -, als zu versuchen, die Sachen mit Hilfe eines Rechtsanwalts zurück zu erhalten.
Vielleicht bekommst Du ja aber noch Antwort aus berufenerem Munde…´:smile:
Lieben Gruß
Trillian

Hallo Mike,
bitte nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen!
Bis jetzt ist m.E. weder Betrug, Unterschlagung, noch die unterbliebene Herausgabe klar.
Handelt es sich um hochwertige (teure) Hinterlassenschaften wird sich der Weg zum Anwalt nicht umgehen lassen.
Bei „normalen“ Gebrauchsgütern:
Ich würde mir eine Liste meiner Habseligkeiten anfertigen, diese per EINGESCHRIEBENEN BRIEF MIT RÜCKSCHEIN an die Ex senden, mit 2-wöchigem Abholtermin. Und dann dazu zwei unabhängige Zeugen!
Das müsste ohne großen Aufwand klappen!