Hallo,
ich habe eine missliche Situation. Eine Person hat in unserem Betrieb Geld unterschlagen, von sich aus dies gemeldet ud den Schaden wiedergutgemacht (bzw. wird dies machen). Jetzt trennen wir uns von Ihr, weil wir keine Vertrauen mehr zu Ihr haben und Sie aus Scham auch nicht mehr bei uns arbeiten will.
Kann ich das Zeugnis rein tätigkeitsbeschreibend gestalten oder muß ein Hinweis suf die Unterschlagung rein, damit ich die Firma vor möglichen Regreßen des neuen Arbeitgebers schütze, sollte Sie wider Erwarten da wieder Mist bauen.
Ein etwas ratloser Chab dankt
Hi,
so wie Du das schreibst, würde ich die Mitarbeiterin eher behalten wollen. Schließlich kannst Du dir bei der relativ sicher sein, dass sie insgesamt ziemlich loyal ist, sonst hätte sie es ja nicht von sich aus zugegeben, obwohl sie Nachteile zu befürchten hatte,sondern erst mal gehofft dass keiner rauskriegt, wo das Geld geblieben ist.
Wenn ihr sie kündigt, würdet ihr ja im Prinzip nicht nur die Unterschlagung selbst bestrafen, sondern auch die Ehrlichkeit es selber zu zugeben.
Ich würde in dem Fall eher eine Abmahnung geben.
A.
Hallo,
also ich muss mich meinem vorredner anschliessen. es ist zwar in erster linie ein vertrauensmißbrauch.
allerdings würde ich wie mein vorredner empfohlen der mitarbeiterin eine abmahnung erteilen und ihr natürlich freistellen ob sie kündigen will oder nicht.
aber eine kündigung wegen des vorfalles finde ich etwas übergriffen, da man es der mitarbeiterin anrechnen muss dass sie ein geständnis abgelegt hat (wenn man das so nennen kann).
allerdings muss dennoch die begangene tat geahndet werden und ich denke dass hierfür eine abmahung der richtige weg ist.
mfg
highspeed24
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Hallo
Was hat sie denn für eine Funktion gehabt?
Gruß,
LeoLo
Hallo, Chab,
wie auch die beiden ersten Antworter würde ich der ANin nur kündigen (um ihr die Auszeit beim Arbeitsamt zu ersparen), wenn sie selbst es möchte (aus Scham).
Natürlich Abmahnung und Versetzung in eine Position, die keine Versuchung mehr bietet. Tätige Reue sollte auch Anerkennung finden.
Sollte dennoch eine Kündigung notwendig werden, würde ich auf jeden Hinweis auf das Fehlverhalten verzichten. Wenn das Zeugnis nur die Tätigkeit beschreibt und keine weiteren Gründe für die Kündigung angegeben werden, wird sich jeder potentielle Arbeitgeber sein Teil denken.
Grüße
Eckard