Unterschlagung/Verleumdung?Klage?

Hallo Experten!

Nehmen wir an, A und B seien Mitbewohner. A überwies B jeden Monat regelmäßig seinen Anteil an Strom- und Telefon/Internet-Kosten mit entsprechendem Betreff und mit der mündlichen Versicherung von B, das er dies weiterleitet.

Nun habe B seit August die Zahlungen an die Stadtwerke und den Telefon/Internetanbieter grundlos eingestellt, aber weiterhin Geld von A bekommen und A nicht in Kenntnis gesetzt. Seit 2 Wochen ist dies A bekannt und A fand auch heraus, dass dies zumindest bei den Stadtwerken auch schon früher - vor einem Jahr und ca. einem halben Jahr - geschehen sei.

Um weitere Mahnkosten zu umgehen, habe A das ausstehende Geld für den Strom überwiesen. B habe versichert, seinen Anteil und das von A im Vorraus Bezahlte bis zum 16.10. zu überweisen, den Termin habe B vorgeschlagen. Das Geld (ca. 130€) befinde sich aber am 19.10. nicht auf As Konto.

Aus anderen Gründen sei anzunehmen, das B zumindest im Moment nicht liquide ist.

Ferner habe B den Vermietern gegenüber behauptet, er könne nicht zahlen, da A ihm seinen Mietanteil nicht überwiesen hätte (nehmen wir mal April dafür an und das bis zu diesem Zeitpunkt die Miete auch über B überwiesen wurde). A hatte das Geld jedoch nachweislich überpünktlich überwiesen und durch einen Zufall davon erfahren (weshalb seit April die Miete getrennt überwiesen werde). Nun hat A aber Grund zu der Annahme, das B dies zuvor schon einmal behauptet habe.

Lohnt sich für A eine Klage gegen B? Weswegen könnte A mit sehr guten Aussichten klagen? Könnte sich ein Mahnbescheid für A gegen B lohnen?

Ich würde vermuten, dass sich eine Klage wegen des Geldes für A nicht lohnt. An As Stelle wäre ich aber sauer auf B und würde nicht wollen, dass B ungeschoren damit davon käme.

Ich danke schon mal allen für die Antworten!

Hallo,

für eine Antwort wäre es wichtig zu wissen, in welchem rechtlichen Bezug A und B zueinander stehen. Sind sie z.B. beide Mieter der Wohnung, ist nur B der Mieter, haben sie einen Untermietvertrag. Schriftlich, mündlich?

Gruß
Nita

Nehmen wir an, dass A und B einen gemeinsamen, schriftlichen Mietvertrag besitzen.
Die Abmachung über die Nebenkosten sei mündlich erfolgt, aber über Kontoauszüge seit Mai 2011 nachweisbar.