Unterschlagung von Sachen

… Guten Tag, muss man ein unterschlagenes Gerät bezahlen, obwohl man dies sofort bei der Polizei angezeigt und bei der Firma als nicht zugestellt gemeldet hat, was kann man tun?

Klar njein!
Hallöchen,

… Guten Tag, muss man ein unterschlagenes Gerät bezahlen, obwohl man dies sofort bei der Polizei angezeigt und bei der Firma als nicht zugestellt gemeldet hat, was kann man tun?

zuerst mal: pacta sunt servandi. Es wurde ein Vertrag geschlossen, der ein Gerät gegen einen Preis vereinbarte.
Sollte eine Zahlung „zum Zeitpunkt X“ vereinbart worden sein, so ist diese erst mal zu tätigen, unabhängig von der Lieferung der Ware zum Zeitpunkt X.
Sollte jedoch eine „Leistung Zug um Zug“ (der Standardfall) gegeben sein, so wäre zuerst zu klären, durch wen die Unterschlagung stattgefunden hat. Hat der Absender selbst unterschlagen, so gibt es keine Gegenleistungspflicht. Hat jedoch ein Bote unterschlagen, so hat der Absender u.U. seine Schuld aus dem Vertrag geleistet.

Dnn hängt es davon ab, wie der Gefahrenübergang vertraglich definiert wurde.
Ist der Absender bis zum Zeitpunkt einer persönlichen Übergabe in der Haftung, so muss er für das unterschlagene Gut nacherfüllen.

Ist die Ware aber aus irgendwelchen speziellen Gründen bereits zu einem früheren Punkt in die Verantwortung des Kunden übergegangen, so ist jener auch selbst dafür verantwortlich, das unterschlagene Gut wiederzubeschaffen bzw. sich am Unterschlager gütlich zu tun.

Also - klares Njein.
Man kennt ja den Vertrag nicht.

Gruß,
Michael