Unterschlagung vor Erbeintritt?

Hallo liebe experten:

Folgender fiktiver fall. Eine Person liegt mehrere wochen im koma auf der intensivstation im sterben. Wenige tage vor seinem tode verfügt die konto bevollmächtige tochter einen großteil des vermögens vom konto des todkranken.

Frage: stellt dies prinzipiell ein strafbestand dar? wie kann dies juristisch geahndet werden?

Stellt sich die Frage zu welchem Zweck sie es nutzte. Wenn es z.B. für die Krankenhauskosten war, dann nicht, wenn sie es privat nutzte, dann ist die Preisfrage noch immer, ist sie erbberechtigt ? wenn ja, dann wäre ihr ein Teil oder alles zugestanden.
Also läßt sich diese Frage so nicht beantworten (zumindest nicht mit den Angaben, die gemacht wurden)
Gruß Tom

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann ergänze ich den Fall mal eben:

Also, die Tochter ist zwar erbberechtigt, schlägt das Erbe jedoch aus (ebenso wie alle anderen Erben - da ja nichts mehr auf dem Konto ist).
Das Geld wurde zudem auch von der Tochter nicht für Krankenhauskosten verwendet und in in keinster Weise für dem Verstorbenen ausgegeben.

Hallo,

wenn sie es
privat nutzte, dann ist die Preisfrage noch immer, ist sie
erbberechtigt ? wenn ja, dann wäre ihr ein Teil oder alles
zugestanden.

Und das gibt ihr das Recht, sich schonmal vor dem Tod selbst zu bedienen?

Gruß
loderunner (ianal)

Hi, wer, ausser d. Tochter, ist denn noch Erbe geworden?
MfG ramses90

Hi, wer, ausser d. Tochter, ist denn noch Erbe geworden?
MfG ramses90

Niemand ist Erbe geworden. Alle potenzielle Erben haben ausgeschlagen.

Hi, und wer war dann Erbe bevor ausgeschlagen wurde? War ein Testament da oder nicht?
MfG ramses90

Hallo, erstmal Danke für die Unterstützung.

Also es gab kein Testament. Mögliche Erben waren lediglich die beiden Töchter.

Hallo, erstmal Danke für die Unterstützung.

Also es gab kein Testament. Mögliche Erben waren lediglich die
beiden Töchter.

Hi, dann sollte die 2. Tochter mit Hilfe eines RA den Nachweis über d.Verbleib des vom Kto. abgezogenen Vermögens bei d. 1. Tochter verlangen. Immer vorausgesetzt, dass d. 1. Tochter diesen Nachweis verweigert.
MfG ramses90

Also, die Tochter ist zwar erbberechtigt, schlägt das Erbe
jedoch aus (ebenso wie alle anderen Erben - da ja nichts mehr
auf dem Konto ist).
Das Geld wurde zudem auch von der Tochter nicht für
Krankenhauskosten verwendet und in in keinster Weise für dem
Verstorbenen ausgegeben.

Es stellt sich hier die Frage, ob der Vater etwas dagegen gehabt hätte. Wenn nicht, wäre er der einzige, der etwas dagegen hätte tun können - oder sein gesetzlicher Vertreter, so fern er nicht mehr dazu in der Lage war, selbst für sich zu sorgen. Schwer da eine oder andere zu beweisen. In jedem Fall wäre es dann eine Schenkung.
Wenn das Geld unrechtmäßig entnommen wurde, kann der Erbe Anspruch erheben. Wenn die gesetzlichen Erben ausgeschlagen haben, wäre das denn wohl der Staat.