Unterschlagungsklage?

Hallo und guten Morgen,

wir nehmen mal an:
Jemand hat einen gastronomischen Betrieb.
In diesem Betrieb erhält er 6 Kühlschränke. 4 von der Brauerei, 2 von der Industrie (Getränkehersteller).
Die Brauerei Kühlschränke mit einer Abnahmeverpflichtung für Bier.

Eines Tages kommt es zur Kündigung des Pachtvertrages durch den Vermieter.
Der Pächter räumt den Laden weitestgehend aus.
Die 2 Industriekühlschränke bleiben im Laden, der Vermieter wechselt die Schlösser.
Die 4 Brauerei-Kühlschränke hat er verkauft.

Nun wurden alle 6 zurückverlangt.
Die Industriekühlschränke sind, so der Vermieter, angeblich nicht mehr im Objekt.Der Pächter hatte und hat aber keinen Zugriff mehr auf das Objekt.

Die Brauerei fordert ebenfalls die angeblich nur geliehenen Kühlschränke zurück.
Die Gespräche mit dem Mitarbeiter bei der damaligen Bestellung der Dinger beinhalteten nichts von irgendeiner Leihgabe, sondern sogar einer drohenden Nachberechnung bei Nichterfüllung der Abnahmeverpflichtung.
Der Pächter hat der Brauerei dies mitgeteilt. Einen Leihvertrag hat er nie unterschrieben.
Die drohen mit Herausgabeklage.

Da die Kühlschränke nun alle nicht mehr da sind, dem Pächter aber wegen des Betriebes ohnehin eine Insolvenz droht, ist der Ausgang nun unsicher.

Mal angenommen, Brauerei und Industrie erstatten Anzeige wegen Unterschlagung (das wäre es doch dann , oder ?) …

Pächter ist Mitte 30, NICHT vorbestraft.

Bei den Kühlschränken der Industrie wurde bereits die Klage angedroht, da bleibt es dabei, die blieben im Laden stehen.
Die der Brauerei hat er ja verkauft, dies aber auch zugegeben.

Frage1 : Sollte es zu einer Berechnung der Kühler kommen, wären diese durch die Insolvenz mit abgedeckt?

Frage2 : Berechnet werden darf doch Zeitwert, nicht Neuwert?
Also quasi ein geschätzter Zeitwert.

Frage3 : Was kann strafrechtlich kommen!?
Das Strafmaß ist ja im Gesetzbuch erkennbar. Welchen Fall aber würde man hier annehmen?
Was wäre Tat und Schuldangemessen?

Vielen Dank

Hallo,

die Kläger müssten den Zeitwert der Schränke beweisen, was sich schwierig gestalten könnte.

Da nicht das Tafelsilber der Kanzlerin gestohlen wurde dürfte m.E. seitens der Staatsanwaltschaft eine Strafbefehl beantragt werden, da die vermuteten Straftatbestände, falls tatsächlich nicht vorbestraft, ohnehin nur auf eine Geldstrafe hinaus laufen.
Möglich wäre aber auch, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ergibnislos einstellen müsste, falls nicht bewiesen werden kann, dass der ehem. Pächter tatsächlich die Schränke mitgenommen hat.

Also, kein Grund einer schlaflosen Nacht.

Schönen Tag noch.