ich war 6 Jahre (bis 2009) Kassenwart in einem gemeinnützigen Verein. Auf der Hauptversammlung 2009 bin ich von den Mitgliedern entlastet worden und habe mein Amt übergeben. Ich habe allerdings versäumt, einen Rechnungsabschluss für das Finanzamt für das Jahr 2008 zu erstellen. Hierauf wurde ich allerdings erst vor 2 Monaten vom Vorstand angesprochen. Der Abschluss ist nötig, um die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt nachzuweisen / neu zu beantragen. Mittlerweile habe ich den Abschluss nachgeholt, jedoch besteht der Vorstand darauf, dass die Kassenrevisoren diesen Rechnungsabschluss ebenfalls unterzeichnen. Ich halte das für überflüssig, da die Revisoren ja die Kasse kontrolliert und ihren Bericht den Mitgliedern vorgetragen haben und ich daraufhin entlastet wurde.
Gibt es eine Rechtsvorschrift, nach der diese Unterschriften eingefordert werden können? Oder reicht nicht die Dokumentation mit den Versammlungsprotokollen? Ergänzend muss ich hinzufügen, dass der Ordner mit den alten Belegen, den ich übergeben habe, scheinbar untergegangen ist.
Hallo Frank,
rechtlich kann ich Dir leider keine Auskunft geben.
Aber prinzipiell kann die Revision den Abschluss nochmal prüfen. Dies dient eben zur „Entlastung“ des Vorstands, der sich nochmal rückversichern will.
Ggf. ist natürlich die Revision damit beauftragt, „etwas“ zu finden, sollte Euer Verhältnis nicht mehr so gut sein.
Schöne Grüße aus München
Martin
P.S. ich bin seit Januar 2010 in der Revision und werden diese zum Ende des Jahres wieder verlassen.
Hallo Frank,
Kassenabschlüsse sollten immer unterschrieben werden,
bei der Kassenprüfung durch die dafür gewählten Revisoren
und dann durch den Kassenwart.
Über die Mitgliederversammlung gibt es sicher ein Protokoll, in dem die Entlastung der Kasse und des Vorstandes festgehalten sind. Der Antrag zur Entlastung wird von den Revisoren/Kassenprüfern, wenn die Kasse in Ordnung ist, empfohlen und eventuell auch beantragt.
Das der Kassenordner nicht mehr auffindbar ist, ist schlecht, denn Kassenunterlagen müssen 10 Jahre aufgehoben werden.
Viele Grüße
KUBO
Hallo,
ich war 6 Jahre (bis 2009) Kassenwart in einem gemeinnützigen Verein. Auf der Hauptversammlung 2009 bin ich von den Mitgliedern entlastet worden und habe mein Amt übergeben. Ich habe allerdings versäumt, einen Rechnungsabschluss für das Finanzamt für das Jahr 2008 zu erstellen. Hierauf wurde ich allerdings erst vor 2 Monaten vom Vorstand angesprochen. Der Abschluss ist nötig, um die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt nachzuweisen / neu zu beantragen. Mittlerweile habe ich den Abschluss nachgeholt, jedoch besteht der Vorstand darauf, dass
die Kassenrevisoren diesen Rechnungsabschluss ebenfalls
unterzeichnen. Ich halte das für überflüssig, da die Revisoren ja die Kasse kontrolliert und ihren Bericht den Mitgliedern vorgetragen haben und ich daraufhin entlastet wurde.
Gibt es eine Rechtsvorschrift, nach der diese Unterschriften eingefordert werden können? Oder reicht nicht die Dokumentation mit den Versammlungsprotokollen? Ergänzend muss ich hinzufügen, dass der Ordner mit den alten Belegen, den ich übergeben habe, scheinbar untergegangen ist.
Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfe!
Frank
ich war 6 Jahre (bis 2009) Kassenwart in einem gemeinnützigen
Verein.
Sehr löblich!
Auf der Hauptversammlung 2009 bin ich von den
Mitgliedern entlastet worden und habe mein Amt übergeben. Ich
habe allerdings versäumt, einen Rechnungsabschluss für das
Finanzamt für das Jahr 2008 zu erstellen. Hierauf wurde ich
allerdings erst vor 2 Monaten vom Vorstand angesprochen.
Und hier fängt m.E. nach das Problem an: Normalerweise hätte es keine Entlastung geben dürfen!
Der
Abschluss ist nötig, um die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt
nachzuweisen / neu zu beantragen. Mittlerweile habe ich den
Abschluss nachgeholt, jedoch besteht der Vorstand darauf, dass
die Kassenrevisoren diesen Rechnungsabschluss ebenfalls
unterzeichnen. Ich halte das für überflüssig, da die Revisoren
ja die Kasse kontrolliert und ihren Bericht den Mitgliedern
vorgetragen haben und ich daraufhin entlastet wurde.
M.e. nach erstreckt sich die Entlastung nicht auf den später erstellten Rechnungsabschluss sondern lediglich auf die Korrektheit der abgerechneten Belege / der Kasse. Der Abschluss hat eine weiterführende Bedeutung und wäre, schon aufgrund der dadurch entstehenden Rechtssicherheit, durch den Revisor ebenfalls zu prüfen.
Gibt es eine Rechtsvorschrift, nach der diese Unterschriften
eingefordert werden können? Oder reicht nicht die
Dokumentation mit den Versammlungsprotokollen?
In diesem Zusammenhang ist, meines Erachtens nach, die Satzung maßgeblich die eine ordnungsgemäße Kassenführung a) durch die Funktionstrennung (Vorstand und Kassenprüfer dürfen keine Personalunion sein) und b) durch die prüferischen Pflichten der Revisoren gewährleisten muß.
Ergänzend muss
ich hinzufügen, dass der Ordner mit den alten Belegen, den ich
übergeben habe, scheinbar untergegangen ist.
Das wird in diesem Kontext natürlich nicht hilfreich sein. Um Dich von dem Verdacht der Veruntreuung zu distanzieren, würde ich mich sehr kooperationsbereit zeigen und die einzelnen Positionen des Kassenbuchs aus dem Gedächtnis mit Erläuterungen versehen. Anschliessend würde ich diese mit dem aktuellen Vorstand besprechen und ein entsprechendes Verlaufsprotokoll inkl. der Kassenpositionen mit Erläuterungen anfertigen.
also generrell müssen Sie erstmal garnichts! Sie haben Ihren Zweck getan und fertig.
Gehen Sie bitte immer davon aus:
Sie sind nicht mehr Kassenwart, also müsste genaugenommen der Jetzige das machen(!) und nicht Sie. Weiterhin ist der Vorstand mit der Vertretung durch den Vorstandsvorsitzender verantwortlich für den Abschluss. Dieser kann ihn ja auch auf Wunsch nochmal vom jetzigen Kassenwart prüfen lassen. Unterschreiben hat das der Vorstandsvorsitzender und wenn überhaupt der jetzige Kassenwart. Interessant ist nur das Ausstellungsdatum. Dieses liegt nicht in Ihrem Amtszeitraum und somit sind Sie dafür nicht verantwortlich. Der Vorstand kann froh sein, dass Sie so „kulant“ waren und den Kassenabschluss noch gemacht haben. (Wären Sie jetzt Steuerberater, könnten Sie auch eine Rechnung stellen )
Viele Grüße
Robert Fritzlar
Vorstandsvorsitzender
Bereichsleiter Coaching/Mentoring
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V. www.cpo-team.de
Was machst du denn für Stress. Wenn alles in Ordnung ist, schauen die nochmal drüber (wie immer in wenigen Minuten) und utnerzeichnen das Ding. Fertig.