Hallöchen,
durch einen Arbeitswechsel verändert sich das Gehalt von Person A, dieser war bis jetzt PKV versichert.
Nun sagt die Personalabteilung das die Grenze zum drinbleiben unterschritten wird da es noch nicht feststeht welche Provision gezahlt wird.
Welche Möglichkeit hat Person A in der PKV zu bleiben?
Hatte mal gehört Person A kann sich befreien lassen da er schon seit 1998 dort versichert ist?
Wer weiss das?
MFG
marko
Hallo,
siehe nachstehenden Text - im geschilderten Fall dürfte eine Befreiung nicht möglich sein.
Gruß
Czauderna
"Wird ein Arbeitnehmer durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines Jahres krankenversicherungspflichtig, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (unwiderruflich, Ausnahme Arbeitslosigkeit).
Ebenfalls befreien lassen können sich:
* Studenten, die der Versicherungspflicht unterliegen, aber nur zu Beginn des Studiums (Befreiung gilt während des Studiums)
* Ärzte im Praktikum (Befreiung während der AiP Zeit)
* Behinderte auch Rehabilitanden, wenn diese in geschützten Einrichtungen arbeiten, oder an einer berufsfördernden Reha- Maßnahme teilnehmen und bereits privat versichert sind (unwiderruflich).
* Arbeitnehmer, wenn die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebs herabgesetzt wird oder auch wenn im Anschluss an das bisherige Beschäftigungsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis folgt, das die vorher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Aber nur wenn Beschäftigte mindestens seit 5 Jahren wegen Überschreitung der JAE versicherungsfrei waren.
* Arbeitnehmer bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubes (Befreiung nur für die Zeit des Erziehungsurlaubes)
* Künstler (unwiderruflich).
* Landwirte (unwiderruflich)."
Danke!
Fällt Person A unter die Versicherungspflichtgrenze weil er in der neuen Firma weniger Verdient ---- Befreiung geht nicht
Fällt Person A unter die Versicherungspflichtgrenze weil sein Gehalt beim alten Arbeitgeber in 2009 von der Grenze überholt wird ------ Befreiung geht eventuell
Schade zu These1 gibt keine weitere Möglichkeit?
Nochmal Danke
mfg
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Hallo,
Danke!
Fällt Person A unter die Versicherungspflichtgrenze weil er in
der neuen Firma weniger Verdient ---- Befreiung geht nicht
Fällt Person A unter die Versicherungspflichtgrenze weil sein
Gehalt beim alten Arbeitgeber in 2009 von der Grenze überholt
wird ------ Befreiung geht eventuell
Schade zu These1 gibt keine weitere Möglichkeit?
so blöde es klingt. Eine Möglichkeit wäre das Gehalt neu zu verhandeln. Die andere Möglichkeit wäre sich selbständig zu machen. Da Du etwas von Provisionen erzählt hast, könntest Du Dich nicht als Handelsvertreter für diese Firma selbständig machen?
Naja, beides wäre die Möglichkeit.
Viele Grüße
Andreas