Kann man einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses kündigen?
Liebes Expertenteam,
gerne hätte ich bezüglich folgender Situation Euren Rat/Eure Meinung:
Ich habe ein Vertrag von Arbeitgeber A vorliegen und 2 Wochen Zeit diesen unterschrieben an A zurück zu senden. Arbeitsbeginn wäre Ende Juni 2012. Nun ist es gut möglich, dass ein anderer Arbeitgeber B mir nach diesen 2 Wochen Frist ein attraktiveres Angebot unterbreitet, welches ich eher annehmen würde. Jedoch ist dies noch ungewiss und ich möchte deshalb den Vertrag bei Arbeitgeber A unterschreiben. Wie komme ich jetzt aus diesem Dilemma wieder heraus?
Frage: Ich würde nun bei A sicherheitshalber unterzeichnen. Kann ich dennoch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgeber B unterschreiben? Und: Müsste ich meine Arbeit bei Arbeitgeber A überhaupt antreten, wenn ich noch vor Eintritt in das Unternehmen/Arbeitsbeginn kündige?
Im Vertrag von Arbeitgeber A ist unter „Dauer und Ende des Arbeitsvertrages“ Folgendes geregelt:
- (…)für beide Seiten gilt während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende
- (…)davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
- (…)im Falle einer Kündigung behalten wir uns vor, Sie für die Dauer der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge und Anrechnung des Urlaubsanspruches von der Arbeitsleistung frei zu stellen.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und freue mich über eine Antwort.
Herzlichen Dank
P.
