Ist ein zuerst unterschriebener, später dann aber
durchgestrichener Vertrag noch gültig?
Eine einseitige Änderung eines Vertrages ist in der Regel ungültig, es sei denn, der Vertrag beinhaltet diese Möglichkeit. Wenn beide Vertragspartner dieser Änderung zustimmen/zugestimmt haben, dann wäre sie gültig. Man sollte die Vertragsparteien fragen.
Ab wann ist ein schriftlicher Vertrag ungültig?
Genau genommen, von alleine nie. Die Vertragsparteien können diesen Vertrag gemeinsam für ungültig aufgelöst/beendet erklären oder eine der Parteien kündigt den Vertrag.
Was den Leistungsinhalt des Vertrags betrifft, so kann eine Beendigung im Vertrag geregelt sein. Man kann aber nicht sagen, der Vertrag sei dadurch ungültig. Er beendet lediglich die Leistungsinhalte, besteht aber weiter.