Hallo,
habe die folgende Frage:
Kann man einen bereits unterschriebenen Lehrvertrag wieder aufheben?
Es kann ja sein man findet noch eine bessere Lehrstelle und hat bereits einen Vertrag gezeichnet.
Was gilt es hier zu beachten?
Vielen Dank
Hallo,
habe die folgende Frage:
Kann man einen bereits unterschriebenen Lehrvertrag wieder aufheben?
Es kann ja sein man findet noch eine bessere Lehrstelle und hat bereits einen Vertrag gezeichnet.
Was gilt es hier zu beachten?
Vielen Dank
Kann man einen bereits unterschriebenen Lehrvertrag wieder
aufheben?
Es kann ja sein man findet noch eine bessere Lehrstelle und
hat bereits einen Vertrag gezeichnet.
Was gilt es hier zu beachten?
Während der Probezeit und auch vor Antritt der Lehrstelle kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.
Gruß
Kati
hallo,
Während der Probezeit und auch vor Antritt der Lehrstelle kann
ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.
Wie kommst Du darauf bzw. was hilft es?
Natürlich kann jederzeit gekündigt werden (vor Antritt bin ich mir da gar nicht so sicher), aber die Kündigungsfristen gelten trotzdem. Sprich - (auch Lehr)verträge sind einzuhalten.
Gruß
Richard
Guten Tag.
Während der Probezeit und auch vor Antritt der Lehrstelle kann
ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.
Wie kommst Du darauf bzw. was hilft es?
§22(1) BBiG: Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Gruß Eillicht zu Vensre
Auch nicht. Innerhalb der Probezeit kann jederzeit gekündigt werden. Also einen Tag da sein und dann kündigen geht schon.
Hi
ich stell mir gerade das Geschrei des (zukünftigen) Azubis vor, wenn der Ausbilder anruft und sagt, dass er (der Azubi) nicht zu kommen braucht, weil der Ausbilder einen besseren Azubi gefunden hat.
Wozu schließt man eigentlich Verträge??
Kopfschüttelnd
HaWeThie