Liebe/-r Experte/-in,
Beim Auszug hat mein Bekannter „blind“ einen Übergabeprotokol unterschrieben wo stand u.A. dass
„Glassscheibe in Zimmertür fehllt“ und er „erlaubt“ die Schaden reparieren lassen.
Normalpreis für so einen Türblatt mit Glas liegt um etwa 80 Euro, es wurde besprochen, der Vermieter wusste es definitiv, es gibt auch 2 Zeuge aus Familienkreis.
Der Vermieter hat aber 325,- vom Kaution abgezogen. Dazu lag er einen Handwerkerrechnung bei.
Es handelte sich um Reparatur mit hochwertige Glassscheibe nach neuste Sicherheitsvorschriften.
Der Mieter hat aber eine „billigste Ausführung“ gehabt.
Meine Fragen:
Darf der Vermieter bessere Sache verlangen, als die kapute?
Darf der Vermieter teuerste Reparaturen bestellen statt z.B. Austausch
Darf der Vermietere komplett Neuwert + Arbeitszeiten vom Kaution abziehen, ohne Zeitwert zu beachten?
(Türe war mindestens 10 Jahre alt)
Zur Info: Mein Bekannter hat der Wohnung unrenoviert vom Vormieter übernommen,
Beim Einzug in der Wohnung wurde auch alles protokoliert. Glastür steht überhaupt nicht auf die liste.
Rechtsanwalt hat deswegen der Vermieter angeschrieben.
Der Vermieter sagte ab. Grund: er hat ein Unterschrift, dass ihm diesen Abzug erlaubt.
Dass mein Bekannter lieber nichts unterschreiben sollten, wissen wir schon 
für alle andere Ideen bedanken wir uns!
Klage bei diesem Streitwert sollte ja gut überlegt werden, :0)
Herzlichen Dank im Voraus!
Jürgen