Unterschrift auf Unterhaltstitel fehlt

Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Vor einigen Monaten hat sich der Vater meiner Kinder (2 und 4 Jahre) von mir getrennt.
Wir haben uns selbst auf einen Unterhaltsbetrag für die Kinder geeinigt und dieses beim Jugendamt als vollstreckbaren Titel beurkunden lassen.

Nun zahlt er nur unregelmäßig bzw. gar nicht und inzwischen haben sich schon 800 Euro Unterhaltsschulden angesammelt.

Eben habe ich mir meine Unterlagen angesehen, um zu entscheiden, wie ich jetzt vorgehen kann. Dabei habe ich festgestellt, dass bei den vollstreckbaren Ausfertigungen (Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung) beider Kinder die Unterschriften des Vaters fehlen. Zudem ist bei der Urkunde meines Großen nicht eingetragen, ab wann er den Unterhalt zu zahlen hat.
Haben diese Urkunden überhaupt noch Wert?
Wer trägt dafür die Verantwortung?
Hätte das Jugendamt mir die Urkunden vollständig übergeben müssen oder hätte ich damals darauf achten müssen.
Da der Vater momentan nicht zahlen kann/will, wird er mir mit Sicherheit die Unterschriften darauf nicht mehr geben, zumal ich ihn auch schon darauf hingewiesen habe, den Unterhalt vollstrecken zu müssen.
Was kann ich tun, damit mir das Geld nicht verloren geht bzw. die Urkunden nutzbar sind?

Vielen Dank für Antworten.

marmite

Hallo marmite,

kannst Du nicht nochmal auf das Jugendamt zugehen und die bitten, Dir den Originaltitel auszuhändigen?

L G D e n n i s .

Hallo, keine Angst das Jugendamt hat die Unterschrieften.
Gehe dort hin und beantrage Untehaltsvorschuss für die Kid`s

LG Holger
PS: die helfen dir auch weiter.

Hallo marmite,

ich bin leider keine expertin, doch bei meiner tochter war es genau so. auch hier fehlte die unterschrift.
aber das dokument ist auch so gültig, sofern es einen amtsstempel hat. du kannst aber über das jugendamt wenn du willst die unterschrift noch einfordern

liebe grüße

Hallo,
ich kann ihnen nur raten, sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden. Alles Gute

Hallo,

beim Amtsgericht vorbeischauen und den Titel dort zeigen. Die können klären, ob er richtig ist.

Gruß

Entschuldigung, aber dazu kann ich keine korrekte Antwort geben. Viel Glück

Hallo marmite,
ich denk mal,Du solltest dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Meiner Meinung nach, hätten Sie darauf achten müssen,dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind.Eure Unterlagen müssen doch beim Jugendamt gespeichert sein.
Viel Glück
Efix

Hallo liebe Ratsuchende,

die Urkunden sind völlig in Ordnung, die vollstreckbaren Ausfertigungen tragen nie eine Unterschrift. Der Beginn, sofern er nicht festgelegt ist, ist mit Datum der Erstellung der Urkunde.
Die Urkunden sind daher ohne weiteres Vollstreckbar. GGf. kann hier durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden oder auch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt werden. Sie können dies selbst bei der Rechtsantragsstelle beantragen oder einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin damit beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Fasolt
Rechtsanwältin

Hallo Marmite,

an deiner Stelle würde ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Die sollten am ehesten wissen, wie in einem solch einem Fall zu verfahren ist, dann im Zweifelsfall haben die das auch verbockt…

Good luck

Hallo,

wenn das Jugendamt damals die Unterhaltsurkunden mit erstellt hat, dann müsste vom Jugendamt ja eine Unterschrift drauf sein. Also hättest Du einen Zeugen, dass diese Urkunde auch vom Vater gewollt war.

Das Problem wird sein: Wenn der Vater nicht zahlen kann (weil er evtl. auch nicht zahlen will), dann wirst Du nicht wirklich weit kommen. Zwar kannst Du ihm eine Strafanzeige an den Hals hängen wg. Verletzung der Unterhaltspflicht. Aber wenn der Herr Papa glaubhaft erklären kann, dass er nicht zahlen kann, hast Du auch nichts gewonnen.

Ich würde mit anwaltlicher Hilfe versuchen, bei Gericht nochmal einen Titel zu bekommen. Der Kindesvater muss ja beweisen, dass er nicht arbeiten kann, wenn er schon behauptet, nicht arbeiten zu können.

Was bringt er denn als Begründung vor, warum er nicht zahlen kann?

Viele Grüße

Micha

Ist die Angelegenheit soweit schon geklärt?