Erste Frage: Angenommen jemand fälscht eine Unterschrift. Das unterschriebene Dokument wird angefochten. Mit welcher Wahrscheinlichkeit kann ein Experte feststellen ob die Unterschrift authentisch ist ?
Zweite Frage: Und wenn tatsächlich festgestellt wird dass eine
Fälschung vorliegt, lässt sich der „Fälscher“ dingfest machen ?
Man findet zwar heraus dass die Unterschrift nicht echt ist,
man kann aber schließlich nicht mit Sicherheit sagen dass derjenige
der es geltend macht hat auch tatsächlich selbst gefälscht hat.
Erste Frage: Angenommen jemand fälscht eine Unterschrift. Das
unterschriebene Dokument wird angefochten. Mit welcher
Wahrscheinlichkeit kann ein Experte feststellen ob die
Unterschrift authentisch ist ?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit, hängt natürlich davon ab wie komplex die Unterschrift ist.
Zweite Frage: Und wenn tatsächlich festgestellt wird dass
eine
Fälschung vorliegt, lässt sich der „Fälscher“ dingfest machen
?
Nicht so leicht, aber jeder Fälscher verwendet unbewusst seine Schreibtechnik.
Man findet zwar heraus dass die Unterschrift nicht echt ist,
man kann aber schließlich nicht mit Sicherheit sagen dass
derjenige
der es geltend macht hat auch tatsächlich selbst gefälscht
hat.
Verstehe ich nicht jemand fälscht seine eigene oder was soll das ???
Wenn ja siehe oben
Jakob
Hi,
Man findet zwar heraus dass die Unterschrift nicht echt ist,
man kann aber schließlich nicht mit Sicherheit sagen dass
derjenige
der es geltend macht hat auch tatsächlich selbst gefälscht
hat.Verstehe ich nicht jemand fälscht seine eigene oder was soll
das ???
Ich nehme an, es ist folgendes gemeint:
B legt eine Unterschrift von A vor und möchte damit irgendetwas zu seinen Gunsten erreichen.
Die Frage ist, ob B die Unterschrift von A selbst gefälscht oder von einer dritten Person © hat fälschen lassen. C ist vielleicht in der Sache ansonsten nicht in Erscheinung getreten und unbekannt und kann daher auch von einem Gutachter nicht in die Untersuchung einbezogen werden.
So könnte herauskommen, dass ein Gutachter feststellt:
- A hat die Unterschrift nicht selbst geleistet.
- B hat sie wahrscheinlich nicht gefälscht.
- Der Fälscher lässt sich nicht feststellen.
Dann geht es zwar zunächst mal nach „cui bono“ (wem nützt die Unterschrift), aber ein Beweis dafür, dass A die Fälschung veranlasst oder von ihr gewusst hat, ist das noch nicht.
Grüße
Sebastian