Hallo, ich habe im Jahr 2004 und 2005 mehrer Versicherungen abgeschlossen (BU, Lebensversicherung, Kapitalversicherung, Rentenversicherung). Der Versicherungsmakler war ein damaliger Freund der 100km von mir entfernt wohnte. Alle Versicherungsanträge wurden von mir in seinem Büro unterschrieben. Bei manchen Versicherungen mussten nachträglich noch Erklärungen (z.B. zum Gesundheitszustand, etc.) abgegeben werden. Aufgrund der Entfernung hat mein damaliger Freund vorgeschlagen, dass er ein Schreiben aufsetzt und einfach meine Unterschrift darunter setzen (fälscht). Ich war damals damit einverstanden. Nun hat sich heute herausgestellt, dass diese Versicherungen der größte Mist sind. Ich würde nun irgendwie wieder aus den Versicherungen rauskommen und möchte das die gezahlten Beiträge zurückgezahlt werden. Habe ich eine Chance die Beiträge komplett zurückzubekommen, da ja schließlich meine Unterschrift auf Dokumenten die für den Vertragsabschluss wichtig waren gefälscht wurden? Vielen Dank für Eure Anworten.
hallo,
zunaechst…sie selber haben dabei mitgewirkt…das unterschriften…durch den vermittler gefaelscht…wurden damit wurde im ernstfall ihnen eine mitschuld zugeschrieben…mein rat…
gehen sie folgender maßen vor
schreiben sie das versicherungsunternehmen an…und lassen sie deutlich werden, dass sie aus finanziellen gruenden…die vertrage…nicht mehr bezahlen koennen
und besthen sie dann darauf, dass alle kapitalbildenenden vertrage bis zum ablauf stillgelegt werden…der vorteil hierbei sie verlieren definitiv kein geld…kuendigen sie aber kapitalbildenende vertrage…haben sie hohe verluste hinzunehmen.
die berufsunfaehigkeitsversicherung sollten sie auf jeden fall weiterhin behalten…weil sie evtl. in der zwischenzeit…kranheiten dazubekommen haben…die kein anderer versicherer mehr absichert…
also nochmal
die berufsunfaehigekeitsversicherung weiter bedienen also bezahlen
alle anderen versicherungsen stilllegen bis zum vertragsablauf…d.h. sie zahlen keine beitraege
mehr bekommen nach ablauf eine stattliche summe ausgezahlt.
ein rat…gehen sie zur verbraucherzentrale und lassen sich dort vor ort weiter beraten…wie und wo sie noch versicherungen benoetigen…
ansonsten geld legt man bei der bank an oder in gold.
gruss
Sehr geehrter Fragesteller,
wie Sie ja schon selber zugeben, haben Sie wissendlich Urkundenfälschung begangen.Es tut mir leid aber da kann ich Ihnen auch nicht weiter helfen.Da Sie stillschweigend über mehrere Jahre die Versicherungen haben laufen lassen, wird es jetzt keine Option geben etwas zurück zu fordern.Haken Sie es unter der Rubrik Lehrgeld ab und kündigen zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Rein rechtlich könntest den Vertrag für nichtig erklären, da du ihn auch nicht unterschrieben hast. Dann müsste er komplett rückabgewickelt werden. Aber in der Praxis wird das Gericht sich wohl fragen, warum du dann so lange Beiträge gezahlt hast.
Denn auch bei Versicherungsverträgen gilt die Formfreiheit. Hier wird man wohl annehmen, dass du den Vertrag abgeschlossen hast, nur der von deinem Freund unterschriebene Antrag kann dazu nicht als Beweis herhalten.
Ich würde empfehlen, eine andere Lösung zu finden, ansonsten werdet ihr beide juristische Probleme kriegen und sehr viel Geld in einem unnötigen Rechtsstreit verlieren. Denn das Geld bleibt so oder so bei der Versicherung!
hi,
hast du das mit deinen Freund mündlich oder schriftlich vereinbart, das beste du machst Anzeige wegen Betrug. Muss schon sagen, als Versicherungsmakler ist dein Freund ne Null. Ich hoffe er ist nicht mehr dein Freund, denn sonst wird es schwer da raus zukommen.
Hallo frabias,
ich kann zwar keine „verbindliche“ Aussage zu deiner Frage machen, aber hier einige Gedanken dazu:
Spontan würde ich sagen, dass es sich bei den Unterschriften nicht um „Fälschungen“ handelt, weil du ja dein Einverständnis dazu gegeben, bzw. deinen Freund beauftragt hast. Es dürfte sich daher eher um eine „verdeckte“ Stellvertretung und damit um rechtswirksame Erklärungen handeln. Aus den Verträgen kämst du dann nicht heraus, schon gar nicht mit voller Beitragserstattung.
Außerdem wäre wohl zudem zumindest von einem nachträglichen Genehmigungswillen deinerseits auszugehen, da - soweit ich das verstehe - die Erklärungen inhaltlich korrekt waren und die mit der Zahlung der Beiträge faktisch erklärt hast, das du die Versicherungen auch wie beantragt willst.
Wenn man von einer echten Fälschung ausginge, hättet ihr außerdem „gemeinschaftlich“ die Versicherungsgesellschaft betrogen und darauf willst du die doch sicher nicht mit der Nase stoßen, oder? Dein Freund könnte außerdem wegen Urkundenfälschung strafrechtlich belangt werden.
Das alles ist - wie gesagt - total „ohne Gewähr“, aber vielleicht als Denkansatz, auch für eine sicherlich sinnvolle „echte“ anwaltliche Beratung, geeignet.
LG,
DieSilli
Hallo!
Wenn du mit einem Makler Verträge abschließt unterschreibst du wohl auch eine Vollmacht d.h. er kann in deinem Namen Verträge ändern oder abschließen.
Geld bekommst du auch nicht zurück, da ja eine Versicherungsleistung besteht - im Schadenfall willst du ja auch das die Versicherung zahlt.
Die Verträge kannst du zum Ablauf kündigen oder versuchen mit der Versicherung eine Kulanzlösung zu finden.
Wenn die Verträge so schlecht sind wäre das eine Fehlberatung und du könnest den Makler privat klagen.
Die Entfernung ist im Internet-Zeitalter auch kein Thema mehr.
mfg.
Klar geht das, wenn du die Selbstanzeige wegen Betrugs
direkt beifügst.
Das was dein „Freund“ und du da veranstaltet haben ist mit Sicherheit Betrug, da zumindest der Versicherungsmakler heftige Provisionen bekommen hat, obwohl er ja sicher gegen die Richtlinien der Versicherung verstoßen hat.
Dazu hast du wissentlich Beihilfe geleistet, das ist nunmal strafbar.
Ob die mit der Argumentation aus den Verträgen rauskommst ist zudem fraglich, da du ja mit dem Versicherungabschluss einverstanden warst. Aber eine Anfechtung wäre mit der Argumentation sicher möglich.
Es sollte dir halt dann nur klar sein, dass zumindest dein „Freund“ sicher dafür Ärger mit dem Staatsanwalt bekommt und villeicht auch Du selber.
Finanziell sieht es ganz düster aus: Du dürftest vielleicht aus den Verträgen rauskommen, aber sicher wird die Versicherung sich ihre Kosten (Provisionen, Gebühren etc.) erstatten lassen. Da diese kosten im Regelfall mindestens die ersten 4-5 Jahre Beitragszahlungen umfassen, dürftest Du kein Geld wiederbekommen, sondern eher noch ein bisschen draufzahlen.
Aber zumindest wärst du dann für die Zukunft von Zahlungsverpflichtungen frei.
Es würde mich sehr wundern, wenn das klappen sollte. Schließlich hast Du ja auch Jahrelang diese Sache geduldet. Kündigen oder sehr oft beitragsfrei stellen kann mann immer.
Ich sage auch immer wieder zu meinen Kunden, dass nicht der Freundbonus bei Geldgeschäften wichtig ist, sondern der korrekte Vergleich und Beratung. In Deutschland wird sehr oft für ein Auto tagelang gesucht, aber bei Versicherungen, wo es um Hunderttausende von Euros geht, wird oft beim erst Besten unterschrieben.