Hallo, eine Privatperson A hat im Jahr 2004 mehrer Versicherungen abgeschlossen (BU, Lebensversicherung, Kapitalversicherung, Rentenversicherung). Der Versicherungsmakler B war ein damaliger Freund der 100km entfernt wohnte. Alle Versicherungsanträge wurden von A unterschrieben. Bei manchen Versicherungen mussten nachträglich noch Erklärungen (z.B. zum Gesundheitszustand, etc.) abgegeben werden. Aufgrund der Entfernung hat B vorgeschlagen, dass er ein Schreiben aufsetzt und einfach die Unterschrift von A darunter setzen (fälscht). A war damals damit einverstanden. Nun hat sich heute herausgestellt, dass diese Versicherungen der größte Mist sind. A würde nun irgendwie wieder aus den Versicherungen rauskommen und möchte das die gezahlten Beiträge zurückgezahlt werden. Hat A eine Chance die Beiträge komplett zurückzubekommen, da ja schließlich seine Unterschrift, auf Dokumenten die für den Vertragsabschluss wichtig waren, gefälscht wurde? Vielen Dank für Eure Anworten.
Hallo,
diese Geschichte hat zwei Seiten: eine Strafrechtliche und eine Zivilrechtliche.
Strafrechtlich: Man kann darüber streiten ob der Agent B eine Urkundenfälschung begangen hat, in der er mit Wissen von B eine falsche Unterschrift geleistet hat. Tendenziell ja aber mit mildernden Umständen.
Zivilrechtlich: Der Antrag wurde von A unterschrieben, andere zugehörige Papiere von B mit Wissen von A. Daher kann man schon davon ausgehen, dass A ein Angebot der Versicherung willentlich angenommen hat und somit ein Vertrag zustande kam. Ferner hat sich A auf die Verträge eingelassen, indem er z.B. die Beiträge bezahlt hat und Briefen (wie z.B. der Police) nicht widersprochen hat.
Sich dann nach Jahren auf die falschen Unterschriften zu berufen und das Geld zurück zu verlangen dürfte auf sehr sehr dünnen Beinen stehen.
Meine Meinung: Der Versicherungsagent (damaliger Freund) wird mit ein paar Hundert Euro Strafe davonkommen, die Versicherungsverträge werden nicht für ungültig erklärt.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo!
A war damals damit einverstanden.
Das ist ein wichtiger Punkt, weil ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung zustande kommt (soweit ein Gesetz nicht zusätzlich eine besondere Form vorschreibt). Aus meiner von Sachverstand ungetrübten Sicht ist der Vertrag zustande gekommen.
Nun hat sich heute herausgestellt, dass diese Versicherungen der :größte Mist sind. A würde nun irgendwie wieder aus den :Versicherungen rauskommen und möchte das die gezahlten Beiträge :zurückgezahlt werden.
Wenn ein Vertrag zustande kam, muss er eingehalten werden und ist in der ebenfalls vertraglich vereinbarten Art und Weise zu kündigen.
Hat A eine Chance die Beiträge komplett zurückzubekommen, da ja
schließlich seine Unterschrift, auf Dokumenten die für den
Vertragsabschluss wichtig waren, gefälscht wurde?
Ich hab mir längst abgewöhnt, mich in diesem Forum noch über irgend etwas zu wundern und um Moral geht es hier auch nicht. Trotzdem: A war mit der Vorgehensweise einverstanden und will nun dem Versicherungsvertreter gegens Schienbein treten? A sollte sich das noch einmal überlegen.
Gruß
Wolfgang