Unterschrift Doppelname

Hallo,
mal angenommen Frau Monsterfuss heiratet Herrn Schwanenhals und möchte aus nicht näher zu erläuternden Gründen einen Doppelnamen führen. Bei der Eheschließung sei „Schwanenhals“ als Familienname bestimmt worden.
Da „Monsterfuss-Schwanenhals“ ja nun doch ein recht langer Name ist, fragt sich die gute Frau ob sie IMMER mit beiden Namen unterschreiben muss, oder ob es unter bestimmten umständen möglich ist abzukürzen.
Etwas konkreter:
Kann sie nur mit Monsterfuss unterschreiben? Kann sie nur mit Schwanenfuss unterschreiben? Wenn sie mit ecKarte bezahlt? Wenn sie Petitionen unterzeichnet? Wenn sie Kauf-/oder Mietverträge unterzeichnen? Auf dem (neuen) Personalausweis?

Gruß
Bats

Hallo,

Kann sie nur mit Monsterfuss unterschreiben? Kann sie nur mit
Schwanenfuss unterschreiben? Wenn sie mit ecKarte bezahlt?
Wenn sie Petitionen unterzeichnet? Wenn sie Kauf-/oder
Mietverträge unterzeichnen? Auf dem (neuen) Personalausweis?

nur Behörden gegenüber muss man mit seinem vollständigen und richtigen Namen auftreten. Ansonsten kann sie, sofern es nicht betrügerischer Absicht dient, auch als Monsterschwan, Fussenfuss, Schwanenmonster oder Müller, Meyer, Lehmann auftreten.

Gruß

S.J.

Ich habe auch OFFIZIEL einen Doppelnamen und unterschreibe privat mit dem „neuen“ und wenn es ums arbeiten geht mit meinem „alten“, da der da bekannter ist.
Bei EC Unterschriften reicht auch ein Teil und sogar bei der Bank, meinte die nette Bankangestellte, das ein Teil reichen würde. Dann nehme ich immer den Familienname.
Ich weiß gar nicht, wann ich das letzte Mal mit beiden Namen unterschrieben habe…
Grüße :smile:

Kann sie nur mit Monsterfuss unterschreiben? Kann sie nur mit
Schwanenfuss unterschreiben?

Sie kann auch mit Hollidahütti unterschreiben. Es gibt kein Gesetz, das jemandem vorschreibt, eine so leserliche Handschrift zu haben, dass jeder sie zweifelsfrei entziffern kann. Entscheidend ist bei privaten Rechtsgeschäften wie bei Behörden, dass man an seine Unterschrift gebunden ist, sei sie nun mit viel oder wenig Fantasie ausgeführt.
Wenn sie mit ecKarte bezahlt?
Das kann nur insoweit zu Verwicklungen führen, als Kassierer die Unterschrift auf dem Kassenzettel mit der auf der ec-karte vergleichen und im Zweifelsfall noch den Perso sehen wollen, um Name dort mit Name auf ec-Karte zu vergleichen.

Wenn sie Petitionen unterzeichnet?

Im Zweifelsfall werden die eben nicht gezählt. Ich glaube aber kaum, dass jemand neben dem Adressabgleich mit dem Melderegister auch noch die hinterlegte Unterschrift vom Perso vergleicht. Dafür sind Petitionen zu unwichtig.

Wenn sie Kauf-/oder
Mietverträge unterzeichnen?

Wie vor. Es zählt nicht die Unterschrift, sondern die mit der Unterschriftsleistung verbundene Willenserklärung der unterschreibenden Person, wobei die in aller Regel (wie bei Mietverträgen) zur Rechtsgültigkeit sowieso keiner Schriftform bedarf.

Auf dem (neuen) Personalausweis?

Niemand kann gezwungen werden, sich in der Leserlichkeit seiner Handschrift nicht zurückzuentwickeln.

Gruß
smalbop

Hallo! In der Praxis werden Petitionen und Passunterschriften seltener sein, auch beim Notar kann man vielleicht (die 23 Häuser die man so im Durchschnittsleben kauft :smile:) „komplett“ unterschreiben…

der weitaus häufigere Fall ist die EC-Karte/Kreditkarte etc. - da sollte halt auf der Karte nix anderes stehen als auf dem Wisch, aber was ist eigentlich egal… (den Verkäufer ärgert ein anders geschriebener Meier mind. genauso wie ein abw. Doppelname, wenn er genau hinguckt/gucken muss…) = sprich: wer auf der ec-Karte selbst den Doppelnamen angibt ist selber schuld :smile:)

wo ich den kompletten Namen angeben würde und was „mittelhäufig“ vorkommen kann sind so Dinge wie Briefwahl etc. …

cu kai