Kann sie nur mit Monsterfuss unterschreiben? Kann sie nur mit
Schwanenfuss unterschreiben?
Sie kann auch mit Hollidahütti unterschreiben. Es gibt kein Gesetz, das jemandem vorschreibt, eine so leserliche Handschrift zu haben, dass jeder sie zweifelsfrei entziffern kann. Entscheidend ist bei privaten Rechtsgeschäften wie bei Behörden, dass man an seine Unterschrift gebunden ist, sei sie nun mit viel oder wenig Fantasie ausgeführt.
Wenn sie mit ecKarte bezahlt?
Das kann nur insoweit zu Verwicklungen führen, als Kassierer die Unterschrift auf dem Kassenzettel mit der auf der ec-karte vergleichen und im Zweifelsfall noch den Perso sehen wollen, um Name dort mit Name auf ec-Karte zu vergleichen.
Wenn sie Petitionen unterzeichnet?
Im Zweifelsfall werden die eben nicht gezählt. Ich glaube aber kaum, dass jemand neben dem Adressabgleich mit dem Melderegister auch noch die hinterlegte Unterschrift vom Perso vergleicht. Dafür sind Petitionen zu unwichtig.
Wenn sie Kauf-/oder
Mietverträge unterzeichnen?
Wie vor. Es zählt nicht die Unterschrift, sondern die mit der Unterschriftsleistung verbundene Willenserklärung der unterschreibenden Person, wobei die in aller Regel (wie bei Mietverträgen) zur Rechtsgültigkeit sowieso keiner Schriftform bedarf.
Auf dem (neuen) Personalausweis?
Niemand kann gezwungen werden, sich in der Leserlichkeit seiner Handschrift nicht zurückzuentwickeln.
Gruß
smalbop