Unterschrift eines Anderen zählt?

Kann eine person X, die nicht volljährig ist, sich Vertrags-Internet kaufen, Indem sie eine person Y damit beauftragt, den Vertrag zu unterschreiben?
Die daten sind von der person X angegeben, auch die konotnummer, nur Die vertragsunterschrift stammt von person Y.
nur so: Die person will sich Internet In einem shop kaufen, falls das weiterhilft.

Meiner meinung nach müsste das doch gehen oder?
Man braucht ja nur die unterschrift eines anderen, welcher volljährig ist, und den Vertrag auf seine kappe nimmt.

ich denke , ihr könnt euch denken, wer person X ist…

)

Hoffe um antworten
Danke schonmal

Hallo!
Ich glaube nicht,daß das so funktioniert.Der Unterzeichnende bestätigt ja auch die Richtigkeit der Angaben,also müßte er eigentlich auch als Vertragspartner eingetragen werden und nicht Du.Das mit der Kontoverbindung hingegen müßte klappen,allerdings muß das dann der Kontoinhaber,also Du,unterschreiben.

Okay, und noch was:
wenn man sich das im internet bestellt: und man gibt sein falsches geburtsjahr an, weil man nicht volljährig is, kommt die AG des internetanbieters dadrauf, oder nicht?
ich hab gehört, die scheren sich um nix, solange sie nur geld sehen.
Weil dann würde sich die person(minderjährig) das im internet bestellen, sich ein jahr älter machen (=18) und dann das Produkt bestellen
geht das

Es ist schwierig zu verstehen, was du meinst. Insbesondere kann man Internet nicht kaufen. Man kan nur mit einem Internetanbieter einen Vertrag darüber schließen, dass dieser einem dem Zugang zum Internet ermöglicht und im Gegenzug man sich selbst zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet. Das ist dann kein Kauf-, sondern ein Dienstvertrag. Hier aber unerheblich, denn alle gegenseitigen Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu stande.

Hier kommt eine Stellvertretung in Betracht. Grundsätzlich wäre es möglich, dass X den Y beauftragt und bevollmächtigt für ihn (X) einen Vertrag abzuschließen. Dann unterschreibt zwar Y, aber der Vertrag kommt zwischen X und dem Internetanbieter zu stande.

Eine solche Stellvertretung scheidet hier jedoch aus. Da X nicht volljährig und somit lediglich beschränkt geschäftsfähig ist, kann X weder wirksam einen Dienstvertrag schließen, noch kann X den Y wirksam bevollmächtigen. Beides ginge nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters also den Eltern.

Gruß
Steffen

Das ist keine gute Idee. Der Internetanbieter wird sicherlich bei der SCHUFA eine Anfrage zur Zahlungsfähigkeit des potenziellen Vertragspartners starten und dann dürfte der Schwindel auffliegen.
Besser wäre es, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person den Vertrag mit dem Internetanbieter schließt. Oder der Minderjährige besorgt sich die Zustimmung von seinen Eltern, diesen Vertrag abschließen zu dürfen.

Alles klar, was ist die SCHUFA?
Und wenn ein kumpel , der volljährig ist, den vertrag abschliesst, Kann der minderjährige dann den vertrag auf sich übertragen, wenn er 18 is?
Weil wenn das geht, dann macht das ein kumpel von dem minderjährigen, gibt seine daten an, nur die Adresse , wo es verschickt wird, is anders.
Wenn er dann 18 is, kann er das alles dann auf sich übertragen?

Hallo, (

Junge, du hast es nicht verstanden.
Dass ein Minderjähriger selbst keine Verträge abschließen kann hat gute Gründe.
Was spricht dagegen sich die Zustimmung der Eltern zu holen!? Dann ist der Vertrag sauber. Alles andere geht irgendwann für irgendjemanden nach hinten los. Der Minderjähige sollte sich also ein Elternteil schnappen und mit diesem ein entsprechendes Geschäft aufsuchen.

Gruß
Steffen

Also, nochmal

EIn volljähriger kumpel geht mit dem minderjährigen los in einen laden, tut so, als ob er Das Internet kauft, gibt allerdings die Kontonummer von dem Minderjährigen an. Dadurch müsste der vertrag zusammenkommen.
Später dann hat der minderjährige eh alle sachen (internetmodem u.s.w).

Zwar kommt Post zu dem volljährigen, aber das ist nicht soo schlimm…
Das wär die erste möglichkeit

Zweite:

Der Minderjährige benutzt den Namen seiner Mutter bei einem Onlinekauf.
Post kommt ins richtige haus, er macht sich nicht strafbar , da seine mutter 18 + ist.
Später dann, wenn Der minderjährige volljährig ist, kann er den vertrag auf sich übertragen, bei einwilligung aller vertragspartner

Frage: Was meint ihr mit einwilligung der eltern? Dass sie ihren namen angeben sollen oder was?