Hallo,
Stellt sich die Frage, ob seine Unterschrift dennoch
Rechtsgültigkeit besitzt, da er ja von der Gesellschaft als
Geschäftsführer bestellt wurde und in dieser Funktion schon
tätig ist?
ich selbst habe für Unternehmen schon wirksame Arbeitsverträge abgeschlossen und unterzeichnet, ohne Geschäftsführer gewesen zu sein oder Prokura zu haben. Theoretisch kann das Unternehmen auch den Pförtner oder die Putzfrau bevollmächtigen Verträge schließen zu dürfen.
Ungeachtet dessen muss hier zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden. Was ein einzelner Mitarbeiter darf oder nicht darf, ist zunächst ein Mal das Problem des Unternehmens. Wenn ein Mitarbeiter nach außen hin als Vertreter des Unternehmens auftritt, kann sich der Vertragspartner im Regelfall darauf verlassen, dass er dazu auch befugt ist. Sonst müsste man bei Geschäften des täglichen Lebens ja schon Befürchtungen haben, ob Verträge Bestand haben:
Darf der Mitarbeiter der Bank überhaupt einen Kreditvertrag unterzeichnen?
Darf der Bäckereiverkäuferin über Brötchen verkaufen?
Darf der Versicherungsagent überhaupt Versicherungsverträge abschließen?
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenverh%C3%A4ltnis
Gruß
S.J.