Unterschrift fälschbar

Hallo,

ich stelle mir schon seit einiger Zeit die Frage ob Unterschriften fälschbar sind. Also nicht nur in Ihrem Ausshene sondern auch in den Merkmalen des Druckverlaufes usw. Ich kann mir nehmlich nicht vorstellen, dass es nicht möglich sein soll eine Unterschrift mittles Roboter in Form und Druckverlauf zu fälschen.
Wenn man beispielsweise einen präparierten Stift anfertigen würde, welcher mit einem Drucksensor und zwei Sendern beispielsweise ausgestattet ist, dann könnte man ja die Daten die bei der wirklichen Unterschrift einer Person speichern und an einen Roboter später übermitteln. Dieser kann dann Kopien davon anfertigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in unserer technologisierten Welt nicht möglich sein soll.

Wo ist die Rechtsfrage versteckt? (owt)
-nix-

Hi,

Wenn man beispielsweise einen präparierten Stift anfertigen
würde, welcher mit einem Drucksensor und zwei Sendern
beispielsweise ausgestattet ist, dann könnte man ja die Daten
die bei der wirklichen Unterschrift einer Person speichern und
an einen Roboter später übermitteln. Dieser kann dann Kopien
davon anfertigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in
unserer technologisierten Welt nicht möglich sein soll.

Das wäre ein viel zu großer Aufwand, denn der Originalschreiber wird auch nicht immer gleich aufdrücken, etc. Meine eigene Unterschrift sieht jedes Mal ein bißchen anders aus als die vorhergehende. Da ist es doch einfacher, wenn man als Fälscher einfach die Unterschrift ein bißchen übt und sie dann von Hand schreibt.

Deine Frage ist im Übrigen keine Rechtsfrage, nicht wahr?

Gruß S

Guten Tag,
ich sehe die Rechtsfrage darin begründet, dass man im Rechtsverkehr davon ausgeht, dass es nicht möglich sei eine Unterschrift so zu fälschen das der Schriftsachverständige dies nicht herausfinden würde. Wenn dies aber so wie oben benannt gehen würde, dann müsste man die Gutachten völlig neu beurteilen.

Der rechtliche Inhalt besteht aus meiner Sicht im Umstand das es ja eventuell so möglich währe. Es würde also daraus resultieren, das die Unterschrift nicht unfälschbar ist, davon geht man aber im Allgemeinen aus.

Eine Rechtsfrage ist doch die Frage nach der Rechtslage. Wie lautet die denn nun? Ob man eine Unterschrift fälschen kann, ist keine Rechtsfrage. Ein passendes Forum fällt mir aber leider auch nicht ein.

Hallo,

Es würde also daraus
resultieren, das die Unterschrift nicht unfälschbar ist, davon
geht man aber im Allgemeinen aus.

Wer geht denn davon aus, dass eine Unterschrift unfälschbar ist? Warum gäbe es sonst immer wieder Urteile gerade wegen gefälschter Unterschriften?
Vielleicht solltest Du eine Rechtsfrage daraus ableiten, indem Du fragst, warum überhaupt in manchen Fällen eine eigenhändige Unterschrift verlangt wird?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

fälschbar ist alles, die Frage ist nur, wie gut es als Fälschung erkennbar ist. Wenn ich mir ein Stück Klopapier nehme, darauf 50 € schreibe und damit versuche zu bezahlen, dann habe ich zumindest versucht eine Fälschung vorzunehmen (abgesehen davon, dass es strafrechtlich eher als untauglicher Versuch gelten würde). Fälschungssicher ist etwas also nur soweit, wie ein Empfänger sich bemüht, eine Echtheitsprüfung vorzunehmen. Insofern ist die häufig gehörte Angabe „Fälschungssicher“ Blödsinn. Wenn ich eine Unterschrift versuche nachzuahmen, um damit im Rechtsverkehr zu täuschen, ist das eine Urkf, auch wenn die Unterschrift beim ersten Hinsehen als unecht erkannt wird.

Zu deiner Frage: Es ist sicherlich möglich, mit technischen Mitteln eine Unterschrift so nachzuahmen, dass selbst der Originalunterschreiber sie als die seine erkennt. Denn einer Unterschrift fehlt etwas, das sehr viele Dokumente (insbesondere Ausweisdokumente) haben, nämlich Sicherheitsmerkmale. Von daher wäre es sicherlich unnötig, so viel Aufwand zu betreiben, eine Unterschrift maschinell nachzuahmen. Ein bisschen Übung dürfte reichen.

Aber… wo ist eigentlich die Rechtsfrage? Diese Frage gehört m.E. in das Polizei/Kriminalistikbrett.

Gruss

Iru

Link
http://www.signascript.de/

Hallo,

eine Unterschrift kann ja auch leicht zu fälschen sein. Wenn Sie z.B. sehr kurz ist und wenige individuelle Züge aufweist. Wird dies eigentlich vor Gericht hinreichend beachtet oder kann man sagen: fälschungsunsichere Unterschrift schützt vor Strafe nicht! ganz so nach dem Motto, jeder ist für die ausreichende Ausgestalmtung seiner Unterschrift selbst verantwortlich.

Vor Gericht gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz. Bestehen Zweifel an der Echtheit einer Unterschrift und kommt es für die Entscheidung des Gerichts darauf an, wird darüber Beweis erhoben.

Vor dem Zivilgericht gilt i.d.R. kein Amtsermittlungsgrundsatz. Hier wird nur Beweis erhoben, wenn etwas zwischen den Parteien streitig ist und Beweis angeboten wird. Werden schriftliche Dokumente vorgelegt, etwa ein Kaufvertrag, dann wird dessen Inhalt zwischen den Parteien regelmäßig unstreitig sein. Sagt eine Partei „Die Unterschrift ist nicht von mir“, so kommt es wieder auf auf Beweise an.