Unterschrift Fälschung

Hallo,

danke vielmals für Ihre Hilfe. Eine Frage hätte ich noch:
Die Geschichte mit der Bank ist nun ca 1 Jahr her. Ich lies alles ruhen, da ich keine Chance sah. Die Geschichte mit dem Versicherungsvertrag ist neu, habe vor ein paar Tagen ein Schreiben bekommen vom Inkassobüro, ich hätte keine Beiträge bezahlt. Dieser Vertrag war auch von der selben Person erstellt worden. Nun lasse ich mir den Vertrag auch schicken wegen der Unterschrift.

Frage: Wenn ich noch mal Anzeige erstatte, habe ich Chancen auch die Bankgeschichte von damals wieder ins Rollen zu bringen, ich hätte dann ja noch ein Beweisstück?

Vielen Dank vorab.

Schönen Abend noch!

Gruß

Hallo.

Das sieht mir ja zumindest nach Urkundenfäschung gem. § 267 StGB aus.
Mit welcher genauen Begründung wurde das Verfahren denn eingestellt (welche Paragraphen der Strafprozessordnung sind aufgeführt)?
Privatklageweg (§§ 374 ff StPO) dürfte ausscheiden, da die Urkundenfälschung kein entsprechendes Delikt ist.
Also zuerst müsste man mal wissen, warum das Verfahren konkret eingestellt wurde.

Grüße, Steffen

Hallo,wegen der Versicherungssache auf jeden Fall nochmals Anzeige erstatten und zwar direkt wegen Betruges und Urkundenfälschung. Die Sache mit der Bank würde ich über einen Anwalt im Wege der Zivilklage klären. M.f.G. Paul H.

Hallo,

wenn die STA das Verfahren nicht eröffnet hat, oder eingestellt, wird sie die gleiche Sache auch nicht wieder eröffnen.
Wenn dir ein finanzieller Schaden entstanden ist, kannst du die Sache zivilrechtlich weiterverfolgen, um zu deinem Geld zu kommen.
Da musst du bei Gericht Klage einreichen.

Hallo,

wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht eröffnet hat, oder eingestellt, wird sie die gleiche Sache auch nicht wieder eröffnen.
Wenn dir ein finanzieller Schaden entstanden ist, kannst du die Sache zivilrechtlich weiterverfolgen, um zu deinem Geld zu kommen.
Da musst du bei Gericht Klage einreichen.

Sorry, aber die Anfrage ist leider etwas zu ungenau. Bitte beschreiben sie genau, was passiert ist. Ein Verfahren wird nicht einfach so eingestellt. Und sie schreiben sie haben einen Verdacht, wer es war. Aber gleichzeitig steht Aussage gegen Aussage! Also wissen sie es nun, oder nicht?

Bitte keine solch ungenauen Anfragen!

Hallo,

So einfach kann doch solch eine Angelegenheit nicht einfach
weg gelegt werden… Oder?

Doch - denn wie wollen Sie dem Beschuldigten die Tat nachweisen? Ich unterstelle mal, dass die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit des sicheren Beweises mehr gesehen hat.

Sollte die Unterschrift nicht von einem Gutachter untersucht
werden usw. ?

Voraussetzung ist, dass unbefangene Schriftproben des Verdächtigen vorliegen, mit denen die inkriminierte Unterschrift verglichen werden kann, die zudem im Original vorliegen muss. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ergibt sich für mich nicht.

Ich möchte die Sache nicht auf mich ruhen lassen, was soll ich
am besten tun?

Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid innerhalb der Frist einlegen.

Vielen Dank für die Zeit und Hilfe.

Bitte.

Gruß

Hallo,

naja, wenn der Staatsanwalt ein Verfahren einstellt, dann ist das Strafverfahren als solches beendet.Da können sie wenig tun.
Möglicherweise würde das Verfahren wieder aufgenommen, wenn neue Beweiskräftige Umstände bekannt würden, welche ihre Beschuldigung untermauern.

Die Unterschrift allein kann -auch mit grafologischem Gutachten- nur äußerst selten beweiskräftig einer Person zugeordnet werden die die Urheberschaft abstreitet. Deshalb ist bei wirklich wichtigen Sachen ein Notar zu bemühen.

Der Fakt, dass die Beschuldigte Person in Ihrem Fall zunächst für die Kosten aufgekommen ist (und die damit zusammenhängenden Kontobewegungen) wäre sicher interessant. Der Beschuldigte müßte ja erklären warum er für Ihren Vertrag bezahlt.

Ich persönlich glaube nicht an eine Wiedereröffnung des Verfahrens.

ich hoffe ich konnte hefen…

mfg

Sorry,
war im Ausland.

Denke die Anfrage hat sich erledigt.

Grüße,
strucki