Unterschrift Fälschung

Hallo,

jemand hat damals auf meinen Namen Verträge abgeschlossen. Mir ist das erst aufgefallen, als die Person (habe einen Verdacht) nicht mehr bezahlt hat und ich dann angeschrieben wurde. Ich habe Anzeige erstattet, aber die Staatsanwaltschaft hat die Sache ad acta gelegt, da Aussage gegen Aussage bestand.

So einfach kann doch solch eine Angelegenheit nicht einfach weg gelegt werden… Oder?

Sollte die Unterschrift nicht von einem Gutachter untersucht werden usw. ?

Ich möchte die Sache nicht auf mich ruhen lassen, was soll ich am besten tun?

Vielen Dank für die Zeit und Hilfe.

Gruß

Hallo, wenn sie für ihre Anzeige Beweise vorlegen können, dann würde Ich an ihrer Stelle gegen die Entscheidung Wiederspruch bei der nächst höheren Instanz einlegen. Wenn nicht, steht Tatsächlich Aussage gegen Aussage und dass heißt: In dubio pro reo.
Im Zweifel für den Angeklagten.

Auf Wiedersehen

Hallo, das brauch ich schon etwas genauer. Um welche Art Verträge ging es? Wie hoch war der Schaden? Begründung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung? M.f.G. Paul H.

Hallo Fleuralys,

hier handelt es sich um eine Urkundenfälschung. Wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt, werden keine Beweise gefunden worden sein um die oder den Beschuldigten anzuklagen.
Ein Graphologisches Gutachten ist sehr kostspielig und müsste von Ihnen in Auftrag gegeben werden.
Jetzt die Frage: lohnt es sich solch einen Aufwand zu starten? Haben Sie irgendeinen Schaden davongetragen?
Das sollten Sie abwägen und mit Hilfe eines RA klären.
M.f.G.

Hallo,

wird das Verfahren eingestellt, dann ist das eben so.
Sollte das Verfahren aber gegen unbekannt laufen und sie haben jetzt einen Verdacht, dann teilen Sie das der Staatsanwaltschaft mit.

Davon unabhängig sind übrigens eventuelle zivilrechtliche Ansprüche.

MfG

Hallo,

es ging um einen Versicherungsvertrag mein Schaden ca 300 €. Weiterhin ging es um einen bei der Bank gemeinsam geschlossenen Vertrag. Bei diesem wurde ein Schreiben aufgesetzt mit einer gefälschten Unterschrift, in dem Schreiben wollte „ich“ die Rechte und das Geld an die beteiligte Person abtreten, sodass sie das ganze Geld bekommt. Ich war damals im Streit mit der Person. Es kam raus weil ich bei der Bank gebeten habe das sie getrennte Konten erstellen sollten. Da meinten die nur verwundert ich hatte doch schon versucht abzutreten usw. Von der Bank bekam ich das Schreiben das habe ich bei der Polizei vorgelegt als Beweis. Wie gesagt wurde ad acta gelegt. Schaden ca 3000 euro an die ich nicht mehr komme da die Bank aufgrund dieser Sache erstmal alles gesperrt hat. Begründung der Staatsa. war das jeder behauptet es wäre der andere gewesen. Die hätten ja nur die Unterschrift prüfen müssen. Der Beweis lag vor.

Vielen Dank und Gruß.

moin,

es ist ein graphologisches Gutachten einzuholen und ein Schriftvergleich mit den Verdächtigen durchzuführen. Ich würde erstmal den einfachsten weg wählen und den zuständigen Staatsanwalt anrufen um zu erfahren ob man das verfahren fortsetzen oder wieder aufnehmen kann und wer die Kosten für das Gutachten trägt.

bei rückfragen gerne

mfg
kaisen

Hallo,

da müsste ich mehr zum Sachverhalt wissen, um Genaueres sagen zu können.

Inwiefern stand „Aussage gegen Aussage“? Wenn eine Unterschrift gefälscht wurde, gibt es nur ein Geständnis oder ein Abstreiten, aber da spielt doch eine zweite Aussage keine Rolle? Wie ist das zu verstehen?

„…aufgefallen, als die Person … nicht mehr bezahlt hat …“
Weiß das der Staatsanwalt? „nicht mehr bezahlt hat“ = „er hat zuerst bezahlt“ = Danke, das genügt, Geständnis nicht mehr nötig!

Wie kann dann „Aussage gegen Aussage“ eine Rolle spielen?

Gruß
polos

Hallo, das Problem liegt wohl darin, dass die beiden Fälle sowohl ins zivilrechtliche als evtl. auch ins strafrechtliche fallen. Wenn Sie einen schriftlichen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft haben, würde ich dagegen auf jeden Fall Widerspruch einlegen (am besten mit Hilfe eines Anwalts). Denn zumindest liegt, wenn Ihre Angaben richtig sind, durch die falsche Unterschrift eine Urkundenfälschung vor.

M.f.G. Paul H.

Hallo,
Herr des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Sie bestimmt, wann ermittelt und wann eingestellt wird. Es ist nicht sehr befriedigend. Vielleicht solltest Du mit einem Rechtsanwalt sprechen. Ich sehe da aber kaum chancen.

Gruß
Jörg F.

Hallo,

Beschwerde gegen die Einstellung des ERmittlungsverfahrens einlegen. Wir aber, wenn nicht wesentlich neue Aspekte vorgetragen werden, wohl verworfen werden.

Gruß Peter

Guten Tag,

ad acta legen bedeutet offenbar eine Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts. Gegen diese Einstellung kann der Verletzte einer Straftat Beschwerde einlegen mit dem Ziel, das die Ermittlungen wieder aufgenommen werden sollen. Die Beschwerde wird bei der Generalstaatsanwaltschaft oder der Ausgangs- StA erhoben. Darüber müßte mit der Einstellungsmitteilung auch belehrt worden sein, ansonsten auch keine Frist läuft und die Beschwerde jederzeit nachgeholt werden kann.

Ob allerdings die Beweislage einen hinreichenden, das heißt, einen für eine Anklage ausreichenden Verdacht zuläßt, ist nach dem dürren Sachverhalt nicht eindeutig zu beurteilen.

Anwalt hilft und kann mit Akteneinsicht eine klare Beratung bieten. Also meine Empfehlung.

Guten Abend,

vielen herzlichen Dank für Ihre Zeit und Hilfe.

Gruß

Guten Abend,

vielen Dank für Ihren Rat.

Gruß

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Gruß

Guten Abend.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Gruß

Guten Abend,

dazu haben mir nun mehrere geraten. Ich werde es versuchen. Ich danke Ihnen vielmals.

Schönen Abend wünsche ich.

Gruß

Guten Abend.

Vielen Dank für Ihre Antwort, ein Anwalt wäre wohl nicht schlecht!

Schönen Abend noch.

Gruß

Nabend.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Schönen Abend wünsche ich noch.

Hallo,

erst mal danke für die Antwort nun genaueres.

Es geht hier um 2 Verträge:

Ein Bankvertrag, bei der eine Person beteiligt war, mit der ich kurze Zeit später im Streit auseinander gegangen bin.

Diese Person (mein Verdacht) hatte ein Schreiben aufgesetzt mit dem Inhalt dass „Ich“ meine Rechte des Vertrags, an diese Person abtrete und diese Person das ganze Geld auf der Bank zu kriegen hat. Im Schreiben stand auch, dass ich angeblich schon meinen einbezahlten Anteil persönlich ausbezahlt bekommen habe von dieser Person. Was niemals der Fall gewesen ist, auch dieses Schreiben stammt nicht von mir.

Ich bin nur drauf gestoßen, da ich zwischenzeitlich von der Bank verlangt hatte getrennte Konten zu erstellen und die Bank wundert sich nur und meinte: Sie haben doch längst abgetreten usw. Ich ließ mir das Schreiben aushändigen und zeigte diese Person an. Das Schreiben gab ich der Polizei als Beweis.

Die Staatsanwaltschaft schrieb die Person an, diese meinte das Schreiben stammt nicht von ihr sondern von mir und die Staatsa. meinte dann es bestehe Aussage gegen Aussage und wird ad acta gelegt-obwohl ein Beweisschreiben vorlag. Es hätte doch nur ein Gutachter drüber schauen müssen! Ich habe das dann auch nicht mehr verfolgt, da ich keine Chance sah. Ist ca 1 Jahr her.

So nun gibt es noch einen anderen Vertrag, bei welchem ich vor ein paar Tagen ein Schreiben von der Inkassostelle bekam - ich hätte die Beiträge nicht bezahlt! Ich wusste davon nichts! Ich lasse mir hier nun auch den Vertrag zukommen um die Unterschrift zu prüfen.

Kann ich durch die zweite Angelegenheit auch wieder die erste Geschichte mit der Bank ins Rollen bringen durch eine Anzeige?

Vielen Dank und entschuldigen Sie den langen Text!

Gruß