Unterschrift für 400 € pro Monat - Straftat?

Hallo liebe Rechtskundler,

ich suche auf das sogleich geschilderte fiktive Beispiel eine Antwort auf die Frage: Machen sich die Mitarbeiter strafbar?

Nehmen wir an ein Chef hätte mehrere 400-Euro Aushilfen, die nach Stundenanzahl bezahlt werden. Wer demnach - gleich aus welchen Gründen - im Monat X nur wenige Stunden arbeitet, verdient also in diesem Monat weniger als 400 Euro. Trotzdem müssen alle Mitarbeiter eine Quittung für die Auszahlung von 400 Euro in bar unterschreiben. Tun sie dies nicht, würden sie überhaupt kein Geld erhalten.

Argument des Chefs: Jeder Mitarbeiter verdient im Jahresdurchschnitt 400 Euro pro Monat. Durch die oben genannte Regelung ist es möglich, in einem Monat 500 Euro und im nächsten nur 300 Euro zu verdienen.

Hinweis: Kaum ein Mitarbeiter kommt im Jahresdurchschnitt auf 400 Euro pro Monat, sondern auf deutlich weniger Verdienst.

Frage: Welche Vorteile hat der Chef durch diese Regelung? Wer macht sich starfbar? Wie wird die Straftat bezeichnet? Welche strafrechtlichen Folgen könnte die Unterschrift für die Mitarbeiter haben?

Vielen Dank für eure fachkundlichen Antworten! :smile:

Mmh…das ist ja in der Tat eine sehr seltsame Situation. Ich würde ja den umgekehrten Fall noch irgendwie verstehen (d.h. ihr bestätigt,weniger bekommen zu haben als es tatsächlich der Fall ist). Aber andersrum ? Irgendwie macht das keinen richtigen Sinn.

Trotzdem
müssen alle Mitarbeiter eine Quittung für die Auszahlung von
400 Euro in bar unterschreiben. Tun sie dies nicht, würden sie
überhaupt kein Geld erhalten.

Ob das das Arbeitsgericht auch so sehen würde ? *grins*

Argument des Chefs: Jeder Mitarbeiter verdient im
Jahresdurchschnitt 400 Euro pro Monat. Durch die oben genannte
Regelung ist es möglich, in einem Monat 500 Euro und im
nächsten nur 300 Euro zu verdienen.
Frage: Welche Vorteile hat der Chef durch diese Regelung?

Der einzige Grund,der spontan denkbar wäre, wäre wohl, daß er damit die Sozialkassen besch*ßen und sich selbst zudem regelmäßige Ummeldungsorgien zwischen sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung ersparen will.

Hallöchen,

Trotzdem müssen alle Mitarbeiter eine Quittung für die Auszahlung von 400 Euro in bar unterschreiben.
Hinweis: Kaum ein Mitarbeiter kommt im Jahresdurchschnitt auf
400 Euro pro Monat, sondern auf deutlich weniger Verdienst.

Frage: Welche Vorteile hat der Chef durch diese Regelung? Wer
macht sich starfbar? Wie wird die Straftat bezeichnet? Welche
strafrechtlichen Folgen könnte die Unterschrift für die
Mitarbeiter haben?

Uhm, das Delikt könnte eventuell Steuerhinterziehung sein, wenn Chef hier Betriebskosten steuerlich geltend macht, welche niemals in dieser Höhe entstanden sind.
Beihilfe zu diesem Delikt wird hier dem Mitarbeiter kaum strafrechtlich angelastet, da er durch diese, ehum, „Regelung“ selbst nur Nachteile erfährt.

Es könnte aber auch einfach Betrug gegenüber dem Mitarbeiter sein, der hier für eine angeblich erbrachte Leistung des AG (€400) unterschreibt, ohne sie so empfangen zu haben.
Wenn der AG allerdings Sozialabgaben auf die vollen €400 abführt, ist es zumindest kein Sozialbetrug.
Hier wird es dann kritisch, wenn der MA Sozialleistungen empfängt, auf welche die Höhe der empfangenen Lohnzahlungen in voller Höhe angerechnet werden, da der MA sich hier mächtig ins eigene Fleisch schneidet und die Differenz zu den €400 am Schluss aus eigener Tasche zahlt. Aber strafbar ist das für den MA nicht.

Tendentiell gilt aber: Wer Andere „nötigt“, für etwas nicht Erhaltenes zu unterschreiben, geht auf dünnem Eis.
Auch wenn dies kein Rechtsberatungsforum ist - der gesunde Menschenverstand sagt hier: „Blöde Idee, dem Folge zu leisten“.

Gruß,
Michael