Es soll etwas in der Mietwohnung installiert werden, was geduldet werden muß.
Muß der Mieter zwingend eine Unterschrift leisten als Bestätigung der Ausführung oder kann er diese verweigern? Mit welchen Konsequenzen ist da zu rechnen?
Hallo.
Hat der Mieter eine Duldungspflicht im Rahmen von notwendigen Arbeiten und verweigert er seine Mitwirkung, dann macht er sich zunächst schadensersatzpflichtig. Muss der Vermieter die Duldung schriftlich einholen und der Mieter verweigert die Unterschrift, dann kann der Vermieter gerichtlich diese Erklärung durchsetzen und der Mieter zahlt dann darüber hinaus auch die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten.
Hallo Leopold,
danke für die Antwort.
Es war aber die Unterschrift nach erfolgter Installation gemeint. Handwerker u. a. lassen sich gern nach getaner Arbeit diese per Mieterunterschrift bestätigen. In einem speziellen Fall soll diese aber mal nicht geleistet werden…
Sorry, die Überschrift hätte ich vielleicht etwas anders formulieren sollen 
VG