Unterschrift für Bauantrag mit Einschränkungen

Sehr geehrte Experten,

ich habe eine Problem mit meinem zukünftigen Nachbarn. Dieser möchte eine ca. 150 Jahr altes Gebäude abreißen, direkt neben meinem Grundstück. Das Problem besteht darin beide Grundstücke liegen auf einer Anhöhe und auf meinem Grundstück befindet sich ein Fischweiher in der Größenordnung 20 m x 20 m x 12 m. Der Nachbar möchte für seine Garagen bis 0,5 m an meinen
Weiher heran, 3 m tief und eine Länge von 12 m abgraben. Laut der historischen Karte wurden bisher noch nie die Dämme für diesen Weiher verändert, aber mit dem Neubau wäre dies der Fall.
Würde dieser Damm brechen wären mehrere Grundstücke betroffen. Dieses Horrorszenario dürfen Sie jetzt erahnen.

Frage 1:

Ist es mir möglich, bevor ich die Unterschrift für diesen Bauantrag leiste, dass der Nachbar beim Bau dieser Garagen eine Stützmauer anbringt, die eventuelle o. g. Ereignisse abdeckt? D.h. dass wir bei einem sog. Dammriss aus der Kostendeckung sind?

Frage 2:

Vielleicht möchten wir dieses sog. Fischweihergrundstück irgenwann als Baugrundstück für ein Einfamiliengrundstück ausweisen, deshalb möchte ich den Nachbarn auch gleichzeitig um die Zustimmung „Bau eines Einfamilienhauses ohne Abstandsflächenüberschreitung“ bitten.
Ist dies zulässig?

Vielen Dank an alle im Voraus für Ihr Bemühen und im Verbleib

mit freundlichen Grüßen

M. H.

Hallo,

am besten wird es sein, in diesem Falle das örtliche Bauamt ins Boot zu holen mit einem Ortstermin. Ein Baudezernent sollte sich das genau anschauen, den Weiher, den angedachten Abstand zur Bebauung des Nachbargrundstücks. Es gibt bestimmte Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen, wie z.B. Sicherung von Bodenmassen, damit sie nicht ein-/umstürzen. Obendrein bedarf es für eine Grundstücksgrenzbebauung immer der Zustimmung aller anliegenden Nachbarn.

„Bau eines Einfamilienhauses ohne Abstandsflächenüberschreitung“ : Hier muss erst einmal die Genehmigung des Bauamts vorliegen, ob es zu Bauland werden kann/darf. Bei Einhaltung der Grenzen, also Grenzabstand mindestens 3m, bedarf es keiner Zustimmung eines Nachbarn.

Viel Glück!

hä?
redest du von garagen oder von einem bunker?

Warum wurde man überhaupt um Zustimmung aufgefordert ?

Um etwas Abzureißen braucht man kein Einverständnis des Nachbarn (höchsten wenn das Grenzwand wäre, dazu hast Du ja nix gesagt)

Und Garagen dürfen auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden, bei Einhaltung bestimmter Höchstmaße ist das zustimmungsfrei.

Also wozu sollst Du zustimmen und kommt das Schreiben vom Bauamt ?

Und auch ich kann nicht einschätzen, was es bei Garage mit 3 m Tiefe auf sich haben könnte ?
Ist das eine Tiefgarage ? Oder warum soll man da 3 m tief graben ?

Der Nachbar muss den Fischteich schützen und ggf. auch mit eigenen Baumaßnahmen/Kosten sichern, wenn er so dicht bauen will.
Heißt in erster Linie Abstand vergrößern ! Und nicht in die Tiefe gehen !
Eine oberirdische Garagenanlage braucht doch nur frostfreie Fundamente, die sind 90 cm tief.

Ich würde keine Zustimmung geben. Sondern eher die Befürchtung des Dammbruchs benennen und mehr Abstand und Sicherungsmaßnahmen fordern.

Und das Verknüpfen mit eigenen Zukunftsplänen (Teich zuschütten und Baugrund draus machen) bedarf sicherlich ebenfalls nicht der Zustimmung des Nachbarn. Eher der des Baurechtes, Bebauungsplanes der Gemeinde.

MfG
duck313