Sehr geehrte Experten,
ich habe eine Problem mit meinem zukünftigen Nachbarn. Dieser möchte eine ca. 150 Jahr altes Gebäude abreißen, direkt neben meinem Grundstück. Das Problem besteht darin beide Grundstücke liegen auf einer Anhöhe und auf meinem Grundstück befindet sich ein Fischweiher in der Größenordnung 20 m x 20 m x 12 m. Der Nachbar möchte für seine Garagen bis 0,5 m an meinen
Weiher heran, 3 m tief und eine Länge von 12 m abgraben. Laut der historischen Karte wurden bisher noch nie die Dämme für diesen Weiher verändert, aber mit dem Neubau wäre dies der Fall.
Würde dieser Damm brechen wären mehrere Grundstücke betroffen. Dieses Horrorszenario dürfen Sie jetzt erahnen.
Frage 1:
Ist es mir möglich, bevor ich die Unterschrift für diesen Bauantrag leiste, dass der Nachbar beim Bau dieser Garagen eine Stützmauer anbringt, die eventuelle o. g. Ereignisse abdeckt? D.h. dass wir bei einem sog. Dammriss aus der Kostendeckung sind?
Frage 2:
Vielleicht möchten wir dieses sog. Fischweihergrundstück irgenwann als Baugrundstück für ein Einfamiliengrundstück ausweisen, deshalb möchte ich den Nachbarn auch gleichzeitig um die Zustimmung „Bau eines Einfamilienhauses ohne Abstandsflächenüberschreitung“ bitten.
Ist dies zulässig?
Vielen Dank an alle im Voraus für Ihr Bemühen und im Verbleib
mit freundlichen Grüßen
M. H.