Dieses Schuljahr habe ich viele Schüler, die keine Schreibschrift beherrschen. Wenn sie etwas unterschreiben, dann auch in Blockschrift - die für mich eben keine individuelle Handschrift erkennen lässt, so wie das bei Schreibschrift möglich ist.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Gilt so etwas als Unterschrift?
meinst Du bei einem Erwachsenem oder einem Kind? Bei einem Kind ist die Qualität mangels Geschäftsfähigkeit ohne Belang. Bei einem Erwachsenem gibt es diverse Merkmale, die erfüllt sein müssen, damit der Schriftzug die Anforderungen an eine Unterschrift erfüllt und zwar u.a.:
sie muss individuelle und charakteristische Merkmale enthalten, die eine Nachahmung erschweren
sie muss als Wiedergabe eines Namens erkennbar sein, ohne zwingend vollständig lesbar zu sein
Das schließt Unterschriften in Blockschrift praktisch völlig aus.
Nur mal so am Rand: Ich konnte seinerzeit die Blockschrift und die Zahlen meiner Kollegen gut unterscheiden. Die meisten hatten doch irgendwie irgendwelche individuellen Unterschiede.
Was muss denn da unterschrieben werden und welche rechtliche Bedeutung hat diese Unterschrift?
wirklich Blockschrift also Großbuchstaben oder Druckschrift?
Dank Sauklaue schreibe ich auch in Druckschrift und auch meine Unterschrift beginnt damit, endet aber in einem mehr oder weniger unleserlichem Schnörkel, der jedes Mal anders aussieht.
Jetzt bist Du ja Lehrerin in einem kreativen künstlerischen Beruf…mach doch aus der Not eine Tugend und kitzele die Kreativität Deiner Schüler. Vielleicht wissen die Leuts gar nicht, dass man da auch kreativ sein darf.
Lass sie Unterschriften üben mit allem möglichen das Farbe auf das Papier oder ein anderes Medium bringt. Das schult zudem die Feinmotorik
Ich unterschreibe mit über 40 noch immer mit schöner Schreibschrift .
Die hochgezoge Augenbraue meiner Vertragspartner ist immer herrlich, aber im Zweifeksfall könnte ein Sachverständiger die schon mir zuordnen.
In der Schule für Große mussten wir in Normschrift schreiben, beim Gedanken dran schon Krampf in der Hand.
Grundsätzlich kann ich schon einigermaßen in Schreibschrift schreiben aber entweder sieht das dann aus wie bei einem Drittklässler, dauert lange und man kann die Abdrücke noch 5 Blätter weiter erkennen, oder ich kann es nach längerer Zeit selbst nicht mehr lesen, wenn ich schnell schreibe. Auch ich habe in der Ausbildung Normschrift kennengelernt und dann daraus eine Schrift für mich gebildet…viel einfacher..kein Krampf, keine Druckstellen an den Fingern und die Buchstaben waren nur auf einer Seite wo sie sein sollten.
Meine Frage zielte darauf ab, ob es juristische Anforderungen an eine Unterschrift gibt. Ob eine Unterschrift leserlich ist zählt, wie ich vermute, nicht unbedingt dazu.
Es geht auch nicht darum, einen ganzen Text in Schreibschrift zu schreiben, sondern ein Dokument oder einen Vertrag mit seiner individuellen Handschrift zu unterschreiben.
Aber diese Frage kannst du nicht beantworten, oder?
Sowohl als auch: Manche Schüler schreiben nur in Großbuchstaben, manche mixen wild durcheinander, manche benutzen Druckschrift. Viele kennen keine Schreibschrift.
Ich unterrichte keine Friseure mehr und es geht hier auch nicht um Kreativität.
Ich unterrichte BVJ-Schüler, die wir auf die Berufsreife vorbereiten und die zwischen 16 und 17 Jahre alt sind.
Bald sind sie volljährig und ich habe mich gefragt, ob eine Unterschrift in Block- oder Druckschrift juristisch in Ordnung ist, wenn sie kaum Individualität erkennen lässt und insofern auch leicht zu fälschen ist.
auch wenn das nicht zwingend notwendig ist, kannst du das machen, einfach, weil es weniger auffällt („warum unterschreibt der in Blockschrift? Das ist aber komisch!“).
Dass das bei Deinen Schülern der Fall ist, hast Du beschrieben:
D.h. beide genannten Punkte sind erfüllt, es besteht kein „Handlungsbedarf“ in dem Sinn.
Allerdings wäre das Üben einer selbst gewählten und gestalteten Unterschrift etwas, mit dem man mit vergleichsweise geringem Aufwand einen vielleicht noch nicht komplett zum Pfandhaus getragenen Rest von Stolz eines Sechzehnjährigen wecken und fördern könnte.
Die Schüler, die in Blockschrift oder Druckschrift schreiben haben absolut keine individuelle umd charakteristischen Merkmal in ihrer Schrift. Das hat mich ja auch so erstaunt, als ich ihre Unterschriften gesehen habe. Die kann jeder Blödmann nachmachen, weil die alles andere als individuell sind.
Selbst diejenigen, die wild durcheinandermixen, wie ich das beschrieben hatte, haben beim einzelnen Buchstaben keinen individuellen Aspekt - alles total einfach zu fälschen.
Aber vielleicht hab ich dich auch nur falsch verstanden…?
Weiß ich nicht - jedenfalls hast Du doch beschrieben, dass die einen so, die anderen so, und wieder andere so schreiben.
Das sind individuelle und charakteristische Merkmale - die beiläufig unabhängig davon jede Handschrift hat, egal wie nah oder fern sie der regelmäßig typisierten Schrift ist. Schau Dir mal die Signatur von Albrecht Dürer an - das ist ganz saubere, scheinbar neutrale Antiqua, aber man kann erkennen, ob so ein AD von ihm oder von jemand anders ist.
Die einen schreiben in Blockschrift, also nur große Druckbuchstaben, andere schreiben nur in Druckschrift mit Großbuchstaben am Wortanfang, manche schreiben Druckschrift mit unterschiedlich vielen Großbuchstaben.
Als individuell würde ich das nicht bezeichnen, denn die Druckbuchstaben an sich sind nicht individuell. Von fälschungssicher ist das weit entfernt - jeder Grundschüler kann solch eine Schrift nachmachen.