Da wo im Zivilrecht Schriftform (ausnahmsweise) erforderlich ist, ist die Erklärung auch unwirksam. Also Kündigungen von Arbeitsverträgen, Wohnraum-Mietverträgen …
Ist diese digitale Unterschrift rechtsgültig und somit die
damit gekennzeichneten Dokumente formal rechtens?
Sie ist dort rechtsgültig, wo auch ein Schreiben ohne Unterschrift reichen würde
Ist der Missbrauch dieser digitalen Unterschrift durch eine
dritte Person eine Urkundenfälschung?
Generell ja. Die Urkunde muss nicht eigenhändig unterschrieben oder mit einem Handzeichen versehen sein, sofern nicht unter dem Gesichtspunkt der Beweiseignung zu deren Wirksamkeit eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Testament). Es muss vielmehr genügen, dass die Individualisierung des Ausstellers nach Gesetz, Herkommen oder Parteivereinbarung, sei es auch nur für die unmittelbar Beteiligten, aus der Urkunde möglich ist. Deshalb reicht ein solches elektronisches Faksimile als Urhebervermerk aus.
Das betrifft nur Massenverfahren von Unternehmens/Behördenseite, da kann ich mir ja als Empfänger schon eher sicher sein, dass der, der sich aus dem Schreiben ergibt (Briefpapier, Briefkopf) auch der Absender ist. Diese Sicherheit hat das empfangende Unternehmen aber bei einem „einfachen“ Word-Dokument des Verbrauchers nicht, insbesondere wenn nicht durch zusätzliche Angaben, die normalerweise nur der Vertragspartner kennen kann (Inbezugnahmen auf Schreiben des Unternehmens, Vertragsnummern etc.) eine hinreichende Individualisierung erfolgt.
So ein Verfahren wird im Zivilrecht nicht für rechtsbestimmende Erklärungen wie Kündigungen gebraucht, für die im allgemeinen in den Vertragsbestimmungen die Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist und damit dann dieses Schreiben im Zweifel nichtig, die Kündigung somit verspätet wäre.
Fiktiver Fall, der zugrunde liegen könnte
Guten Tag,
danke für die Antworten.
Nehmen wir mal folgenden Hintergrund an:
Beim Finanzamt soll eine Änderung des Girokontos für Gutschriften (Eigenheimzulage, Steuererstattung etc.) angezeigt werden.
Der Gatte „unterschreibt“ die Änderungsmitteilung mit seiner gescannten Unterschrift und sendet das Dokument seiner Ehefrau.
Diese ändert daraufhin im Nachhinein die Kontoverbindung nochmals ohne dies dem Ehemann mitzuteilen. Das Dokument würde als Word Datei versendet.
Der Ehemann bekommt seitens des Finanzamtes die Bestätigung der „Kontoänderung“.
Er widerspricht und „unterschreibt“ widerrum mit seinem Scan.
Daraufhin stellt das Finanzamt fest, dass beide „Unterschriften“ absolut identisch sind und rät dem Ehemann dringend seine Ehefrau wegen Urkundenfälschung anzuzeigen.
Wie ist das dann zu bewerten, wenn die gescannte Unterschrift ungültig zu sein scheint?