Kann mir jemand den Unterschied der Präfixe
- i.A.
- i.V.
- ppa.
- ohne Präfix
und die daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen erklären? Wo ist das genau festgelegt, wer wie unterschreiben darf?
MfG
D.M.
Kann mir jemand den Unterschied der Präfixe
und die daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen erklären? Wo ist das genau festgelegt, wer wie unterschreiben darf?
MfG
D.M.
Hallo!
• ppa. (auch pp.) = per prokura
Eine kleine Anmerkung:
Es heißt „per procuram“, weil „per“ beim Akkusativ steht.
Nicht böse sein, aber als Lateiner fällt mir das auf:wink:
Gruß
Tom
Danke!
Hallo!
• ppa. (auch pp.) = per prokura
Eine kleine Anmerkung:
Es heißt „per procuram“, weil „per“ beim Akkusativ steht.
Nicht böse sein, aber als Lateiner fällt mir das auf:wink:
Gruß
Tom
Hallo,
hier noch FAQ:1072, in der bspw. auch die Paragraphen zum Text passen. Handlungsvollmacht und Prokura sind nämlich im BGB sondern im HGB geregelt.
Gruß,
Christian
FAQ „Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch …“
… jaaaaa … und auf der Seite bin ich aktives Mitglied Findest mich dort mit der selben email adresse.
Ich wusste nicht, dass Infos die bereits auf anderen Seiten stehen nicht weitergegeben werden dürfen Jetzt brauch ich noch ein Copyright für meinen eignenen Text.
Insofern sind Texte aus dem Gesetzbuch oder anderen Quellen die hier auf www mitunter gepostet werden auch alles nur geklaut … (??) War keine ernst gemeinte Frage
*küsschen* und immer locker bleiben
FAQ „Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch …“
http://www.wer-weiss-was.de/content/agb.shtml
… jaaaaa … und auf der Seite bin ich aktives Mitglied
Ich wusste nicht, dass Infos die bereits auf anderen Seiten
stehen nicht weitergegeben werden dürfenJetzt brauch ich
noch ein Copyright für meinen eignenen Text.
Mal den zweiten Link angeschaut? Das scheint mir doch eher die Originalquelle zu sein:
http://www.wagnerundnessler.de/media/veroeffentlichu…
Insofern sind Texte aus dem Gesetzbuch oder anderen Quellen
die hier auf www mitunter gepostet werden auch alles nur
geklaut … (??) War keine ernst gemeinte Frage
Hoffentlich.
C.
Huiiiiiiiii
Ich soll ja jetzt lieb sein, sonst würde mir jetzt doch fast was rausrutschen von wegen „An Kleinigkeiten rumstänkern ums ich selbst zu profilieren und dann ums Verrecken recht haben wollen“, aber was tut man nicht alles als folgsames Schoßhündchen…
Ich hol ma Popcorn…
Mal den zweiten Link angeschaut? Das scheint mir doch eher die
Originalquelle zu sein:
http://www.wagnerundnessler.de/media/veroeffentlichu…
Dann hätte die Frau aber dreist gelogen. Mann, Mann Mann. Und 'ne Urheberrechtsverletzung noch dazu. Nee, zwei!
Levay
Ich soll ja jetzt lieb sein, sonst würde mir jetzt doch fast
was rausrutschen von wegen „An Kleinigkeiten rumstänkern ums
ich selbst zu profilieren und dann ums Verrecken recht haben
wollen“, aber was tut man nicht alles als folgsames
Schoßhündchen…
Wenn du so brav und lieb und folgsam wärst, dann würdest du das Brett einfach meiden. Du kannst so ziemlich gar nie irgendwas Sinnvolles beitragen und bist nicht eben eine Bereicherung dafür. Du hast doch 'ne Begabtenprüfung für Medizin oder so gemacht? Wie war die denn? Kannst du nicht lieber die Leute im Medizinbrett mit deiner Anwesenheit erfreuen?
Levay
Mal den zweiten Link angeschaut? Das scheint mir doch eher die
Originalquelle zu sein:
http://www.wagnerundnessler.de/media/veroeffentlichu…Dann hätte die Frau aber dreist gelogen. Mann, Mann Mann. Und
'ne Urheberrechtsverletzung noch dazu. Nee, zwei!
Naja, mit dem anderen doofen Kommentar hatte ich ja gerechnet, aber daß Du jetzt auch einspringst, überrascht mich. Aber OK, ich habe verstanden: In einem Brett, in dem jede Frage, in der das Wort „ich“ vorkommt, gelöscht wird, sind Hinweise auf Urheberrechtsverstöße unerwünscht.
Gruß,
Christian
Zitiert?
Hi Jasmin,
wusstest du, dass man sich auch selbst zitieren kann und darf? Allein schon aus Höflichkeit häte ich von dir eine Quellenangabe erwartet. Auch dann, wenn du den Originaltext wortwörtlich so verfasst hast (hast du? Also keine „ich arbeite bei diser Homepage mit…“). Erstens kann ein Dritter solch eine Homepage auch anderswo zitieren was wohl in deinem Sinne wäre (bei einem, deinem Forumsbeitrag ist das recht unbrauchbar).
Also, IMHO kein Grund zur Häme gegenüber Christian, zumal auch ich sofort an ein unerlaubtest Zitat gedacht habe und du dich auch nicht grade wünschenswert verhalten hast.
So, jetzt machen wir erstmal einen Stuhlkreis zur Versöhnung
Grüße,
J~
aber daß Du jetzt auch einspringst, überrascht mich. Aber OK,
ich habe verstanden
Das bezweifle ich. Ich bin nämlich voll auf deiner Seite, was du offenbar anders verstanden hast.
Levay
aber daß Du jetzt auch einspringst, überrascht mich. Aber OK,
ich habe verstandenDas bezweifle ich. Ich bin nämlich voll auf deiner Seite, was
du offenbar anders verstanden hast.
Au, entschuldige, ich hatte Sarkasmus gelesen, wo wohl doch keiner war.
Gruß,
Christian
MOD: Danke für den Hinweis
Huhu!
Ich wusste nicht, dass Infos die bereits auf anderen Seiten
stehen nicht weitergegeben werden dürfen
Ach bitte, das glaube ich Dir nicht.
Jetzt brauch ich
noch ein Copyright für meinen eignenen Text.
Das brauchst Du nicht, das hast Du, sobald Du den Text verfasst hast. Wenn das wirklcih so ist, solltest Du Rechtsanwalt N. aber ganz gehörig auf die Finger klopfen, denn er tut ja so, als wäre es sein Text.
Insofern sind Texte aus dem Gesetzbuch oder anderen Quellen
die hier auf www mitunter gepostet werden auch alles nur
geklaut … (??) War keine ernst gemeinte Frage
Gesetzestexte genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Wenn Du magst, veröffentliche das komplette BGB im Netz, das kann Dir keiner verbieten. Aber Vorsicht: Die Überschriften aus dem „Schönfelder“ gehören dem Beck-Verlag.
*küsschen* und immer locker bleiben
Das ist leider in diesem Fall nur schwer möglich, da Forenbetreiber für Rechtsverstöße durch Foreninhalte haften. Und wenn der Geschädigte dann auch noch Anwalt ist … uiuiuiuiui, das kann kosten.
Au, entschuldige, ich hatte Sarkasmus gelesen, wo wohl doch
keiner war.
In der Tat nicht. Ich finde die Frau schon ganz schön dreist. Vor allem, weil sie ja offenbar nun schon auf zwei Seiten einen Text veröffentlicht hat, den ein RA geschrieben haben dürfte; und dann tut sie auch noch so, als sei das wirklich ihr eigener. Ganz schön dreist!
Levay
Gesetzestexte genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Wenn
Du magst, veröffentliche das komplette BGB im Netz, das kann
Dir keiner verbieten. Aber Vorsicht: Die Überschriften aus dem
„Schönfelder“ gehören dem Beck-Verlag.
Soweit ich weiß, sind die Überschriften des BGB seit der SchuldR-Reform amtlich. Irre ich da?
Levay
In der Tat nicht. Ich finde die Frau schon ganz schön dreist.
Vor allem, weil sie ja offenbar nun schon auf zwei Seiten
einen Text veröffentlicht hat, den ein RA geschrieben haben
dürfte; und dann tut sie auch noch so, als sei das wirklich
ihr eigener. Ganz schön dreist!
Und ich finde das Rumdiskutiere um drei Zeilen Text relativ armselig. Wenn Du mir unten so schön vorwirfst nichts richtiges beizutragen, dann erleuchte uns doch einmal was die Diskussion zwischen Dir und der Petzähexc sinnvolles beiträgt?
Jasmin hat von einer Webseite kopiert und versucht zu helfen, VERBRECHEN! Man hätte ihr auch sagen können sie soll die Quelle angeben, dann wäre die Angelegenheit rum ums Eck.
Aber nein, dieselbe Herren die einen Tag vorher auf mich losgehen weil ich einen falschen Ausdruck verwendet habe und Schlussfolgerungen ziehe, kommen jetzt an und interpretieren mal kurz einen Satz von Jasmin dreimal um wie es ihnen passt. Das mag unter Anwälten so usus sein, aber unter Leuten die dann jedesmal laut aufschreien wenn jemand ihnen nicht nach dem Mund redet ist es nur noch albern.
Möge das Heulen und Jammern losgehen
Ich heule nicht; dein Vorwurf lässt mich ziemlich kalt. Bei dir ist das leider so ein Grundsatzproblem: Du hast leider überhaupt keine Ahnung, musst dich aber unbedingt als Jurist gerieren und bei allem mitreden. Das ist - mit Verlaub - etwas anstrengend, zumal du ja nicht der einzige bist. Man denke nur an diesen Betriebssanitäter, der sogar noch viel „beratungsresistenter“ ist als du.
Levay
Und ich finde das Rumdiskutiere um drei Zeilen Text relativ
armselig.
Ja, klar, drei Zeilen Text. Es geht um einen Aufsatz eines Rechtsanwaltes, der 1:1 auf eine private Internetseite und auch ins Forum kopiert wurde. Auch wenn Du www als Deine private Spielwiese betrachtest, gibt es hier gewisse Regeln zu beachten. Dazu gehört auch, daß man sich an geltendes Recht hält und www nicht in die Gefahr bringt, das Ziel von Abmahnern zu werden. Für Dich vielleicht Kinderkram, für www eine Frage der Existenz.
Jasmin hat von einer Webseite kopiert und versucht zu helfen,
VERBRECHEN! Man hätte ihr auch sagen können sie soll die
Quelle angeben, dann wäre die Angelegenheit rum ums Eck.
Eine Quellenangabe reicht nur dann, wenn es um ein teil- bzw. auszugsweises Zitat innerhalb eines eigenen Textes handelt. Aber derartige Banalitäten interessieren Dich ja nicht.
C.