Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Folgender (hypothetischer) Fall:
Person A erstellt ein Dokument, welches zusätzlich auch noch von Person B abgezeichnet werden muss. Person B ist gerade nicht in der Nähe, daraufhin unterschreibt Person A ganz normal, und an der Stelle, an der Person B unterschreiben soll, schreibt Person A „gez. Person B“. Beide Namen stehen noch einmal gedruckt unter den händischen „Unterschriften“.
Wie schaut es hier mit der Rechtsverbindlichkeit seitens Person B aus?? Muss Person B es dulden, dass für sie mitunterschrieben wird??
Danke,
Julia
Hi,
Person A erstellt ein Dokument, welches zusätzlich auch noch
von Person B abgezeichnet werden muss. Person B ist gerade
nicht in der Nähe, daraufhin unterschreibt Person A ganz
normal, und an der Stelle, an der Person B unterschreiben
soll, schreibt Person A „gez. Person B“. Beide Namen stehen
noch einmal gedruckt unter den händischen „Unterschriften“.
Wie schaut es hier mit der Rechtsverbindlichkeit seitens
Person B aus?? Muss Person B es dulden, dass für sie
mitunterschrieben wird??
kommt drauf an, ob vorher eine Vollmacht erteilt wurde. Wenn nicht, dann gibt’s auch keine Rechtswirksamkeit.
Gruß,
Christian