Unterschrift muss nach 70 Jahren geändert werden

Meine Mutter (70 Jahre, Deutsch mit Migrationshintergrund) musste heute während der Passverlängerung plötzlich ihre Unterschrift ändern. Sie ist Analphabetin und hat dementsprechend Schwierigkeiten ihre Unterschrift, welche sie seit 70 Jahren nutzt, zu ändern.

Ihre „alte“ Unterschrift muss angeblich plötzlich geändert werden, da sie die Abkürzung des Vor- und Zunamen enthält, jedoch muss der Nachname komplett ausgeschrieben sein. Als Beispiel (sagen wir sie heisst Andrea Müller)
„alte“ Unterschrift -> AndM und unterstrichen. Die Behörde verlangt nun die komplette Unterschrift zu ändern, und zwar ungefähr so -> AMüller oder nur Müller.

Die Damen im Büro wollten es nicht einsehen, dass meine Mutter ihr ganzes Leben ihre Unterschrift nicht geändert hat und es ihr schwer fällt den jetzt noch zu ändern. Bis jetzt gab es auch keinerlei Probleme, egal um was es ging.

Kann man irgendwas gegen diese (mMn.) Willkür tun?

Wenn ich mir die Unterschriften meiner Mitmenschen so ansehe müssten um die 80% ihre Unterschrift ändern, da kaum einer seinen Nachnamen komplett ausschreibt, geschweige denn die Buchstaben nach Buchstaben aussehen.

Servus,

Grundlage hierzu ist (unter anderem, dieser ist aber am konkretesten ausgeführt) der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.03.2013, Az VII ZB 43/12.

Wer einen Beschluss des BGH kurzerhand als „Behördenwillkür“ tituliert, sollte sich das mit der Migration vielleicht nochmal durch den Kopf gehen lassen: Die Organisation von Gewaltenteilung und Rechtsstaat in Deutschland ist etwas, wofür uns Leute aus vielen anderen Ländern beneiden, und in der Tat sind das Dinge, auf die man stolz sein kann. Wenn man beidem nichts abgewinnen kann, hat man mindestens 170 Länder zur Auswahl, in denen diese Themen schlechter gelöst sind als in D.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Passverwaltungsvorschrift 6.2.1.2
Die Unterschrift der antragstellenden Person erfüllt die Funktion eines Identitätsmerkmals. Sie
soll so geleistet werden, wie die Person dies im täglichen Leben zu tun pflegt. Eine formgültige
Unterschrift liegt nur vor, wenn der Schriftzug individuellist und sich als Wiedergabe eines Namens
darstellt. Handzeichen, bewusste und erkennbare Namensabkürzungen, Symbole („=“ für den Namen
„Gleich“) oder Bilder (eine gemalte Blume für den Namen „Blume“) sind nicht zulässig..

Wenn die Mutter den Namen abkürzt, ist das eben nicht zulässig. Von Lesbarkeit oder Buchstaben die nach Buchstaben aussehen, ist in der Passvorschrift keine Rede.
Also von Willkür keine Spur.

Viel Gruß von Tara

Du meinst vermutlich den 11.April2013:
https://openjur.de/u/626641.html

Stümpt. Um solche Lapsus unschädlich zu machen, haben die bösen Bürokraten das Aktenzeichen erfunden :smile:

Schöne Grüße

MM

Es handelt sich kaum um Willkür, eher um individuelle Engstirnigkeit bei der Sachbearbeitung. Ich würde telefonieren und einfach um Rat frsgen. Behörden müssen auch beraten.

Servus,

aber gegen den Bundesminister des Inneren können sie sich dann doch nicht gut durchsetzen, wenn dieser eine bestimmte Ansicht darüber vertritt, wie eine Unterschrift zusammengesetzt sein muss.

Schöne Grüße

MM

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