Guten Tag zusammen,
angenommen ein Versicherungsvermittler führt eine telefonische Beratung durch, der Kunde verfügt aber weder über ein Fax noch über einen Scanner. Da die Annahme innerhalb von 24Std. erfolgen sollte (Fristen), bevollmächtigt der Kunde den Vermittler schriftlich, per EMail, in seinem Namen den Antrag bei der Gesellschaft zu stellen, ferner bestätigt der Kunde in dieser EMail, den Erhalt sämtlicher Unterlagen nach VVG. Wäre diese Vorgehensweise ok?
Mfg
Guten Tag zusammen,
hallo Denis Strunk,
angenommen ein Versicherungsvermittler führt eine telefonische
Beratung durch, der Kunde verfügt aber weder über ein Fax noch
über einen Scanner. Da die Annahme innerhalb von 24Std.
erfolgen sollte (Fristen),
was ist denn das für eine Versicherung??
bevollmächtigt der Kunde den
Vermittler schriftlich, per EMail, in seinem Namen den Antrag
bei der Gesellschaft zu stellen,
wenn der Vermittler von seiner Gesellschaft dazu berechtigt ist
ferner bestätigt der Kunde in
dieser EMail, den Erhalt sämtlicher Unterlagen nach VVG.
hat denn der Kunde sämtliche Unterlagen tatsächlich erhalten?
Wäre
diese Vorgehensweise ok?
So würde ich persönlich nicht arbeiten. Die Sache kommt mir etwas fragwürdig vor.
Mfg Denis Strunk
Gruß
Winni
Hallo Winni,
was ist denn das für eine Versicherung?? ---- um eine PKV
wenn der Vermittler von seiner Gesellschaft dazu berechtigt
ist -------- ja, das wäre er
hat denn der Kunde sämtliche Unterlagen tatsächlich erhalten?
---- ja
So würde ich persönlich nicht arbeiten. Die Sache kommt mir
etwas fragwürdig vor ---- grundsätzlich keine übliche Vorgehensweise
Mfg Denis
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Hallo Denis,
was ist denn das für eine Versicherung?? ---- um eine PKV
aha
wenn der Vermittler von seiner Gesellschaft dazu berechtigt
ist -------- ja, das wäre er
das ist schon mal in Ordnung
hat denn der Kunde sämtliche Unterlagen tatsächlich erhalten?
---- ja
das ist auch in Ordnung
So würde ich persönlich nicht arbeiten. Die Sache kommt mir
etwas fragwürdig vor
---- grundsätzlich keine übliche
Vorgehensweise
eben
Hätte dabei trotzdem ein flaues Gefühl im Magen. Aber ich kenne ja auch die genauen Hintergründe nicht, warum das alles so schnell gehen muss.
Mfg Denis
Gruß
Winni
Hallo Winni,
grundsätzlich muß ich nocheinmal betonen, dass dies keine übliche Vorgehensweise sein sollte. In diesem Fall will der Kunde über den Vermittler eine PKV abschließen, da er im Moment keine hat. Nach Ablauf der Frist, gäbe es keine Gesellschaft mehr, die den Kunden ohne ÄU versichern würde, dieses wollte der Kunde aus Kostengründen umbedingt vermeiden. Der Vermittler tritt als Versicherungsmakler auf.
LG Denis
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Hallo Winni,
Hallo Denis,
grundsätzlich muß ich nocheinmal betonen, dass dies keine
übliche Vorgehensweise sein sollte.
Richtig
In diesem Fall will der
Kunde über den Vermittler eine PKV abschließen, da er im
Moment keine hat. Nach Ablauf der Frist, gäbe es keine
Gesellschaft mehr, die den Kunden ohne ÄU versichern würde,
Ach so. Jetzt wirds hell 
dieses wollte der Kunde aus Kostengründen umbedingt vermeiden.
Verständlich
Der Vermittler tritt als Versicherungsmakler auf.
Dann kann man es ausnahmsweise auf diese unkonventionelle Art machen. Dann sind anscheinend schon entsprechende Vorgespräche gelaufen und es dreht sich nur noch um den reinen Abschluß.
Trotzdem sollte der Antrag schnellstmöglich mit der Originalunterschrift des Kunden versehen werden.
LG Denis
Gruß
Winni