Unterschrift nach Vollmacht

Guten Tag zusammen,
angenommen ein Versicherungsvermittler führt eine telefonische Beratung durch, der Kunde verfügt aber weder über ein Fax noch über einen Scanner. Da die Annahme innerhalb von 24Std. erfolgen sollte (Fristen), bevollmächtigt der Kunde den Vermittler schriftlich, per EMail, in seinem Namen den Antrag bei der Gesellschaft zu stellen, ferner bestätigt der Kunde in dieser EMail, den Erhalt sämtlicher Unterlagen nach VVG. Wäre diese Vorgehensweise ok?
Mfg

Guten Tag zusammen,

hallo Denis Strunk,

angenommen ein Versicherungsvermittler führt eine telefonische
Beratung durch, der Kunde verfügt aber weder über ein Fax noch
über einen Scanner. Da die Annahme innerhalb von 24Std.
erfolgen sollte (Fristen),

was ist denn das für eine Versicherung??

bevollmächtigt der Kunde den
Vermittler schriftlich, per EMail, in seinem Namen den Antrag
bei der Gesellschaft zu stellen,

wenn der Vermittler von seiner Gesellschaft dazu berechtigt ist

ferner bestätigt der Kunde in
dieser EMail, den Erhalt sämtlicher Unterlagen nach VVG.

hat denn der Kunde sämtliche Unterlagen tatsächlich erhalten?

Wäre
diese Vorgehensweise ok?

So würde ich persönlich nicht arbeiten. Die Sache kommt mir etwas fragwürdig vor.

Mfg Denis Strunk

Gruß
Winni

Hallo Winni,

was ist denn das für eine Versicherung?? ---- um eine PKV

wenn der Vermittler von seiner Gesellschaft dazu berechtigt
ist -------- ja, das wäre er

hat denn der Kunde sämtliche Unterlagen tatsächlich erhalten?
---- ja

So würde ich persönlich nicht arbeiten. Die Sache kommt mir
etwas fragwürdig vor ---- grundsätzlich keine übliche Vorgehensweise

Mfg Denis

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Hallo Denis,

was ist denn das für eine Versicherung?? ---- um eine PKV

aha

wenn der Vermittler von seiner Gesellschaft dazu berechtigt
ist -------- ja, das wäre er

das ist schon mal in Ordnung

hat denn der Kunde sämtliche Unterlagen tatsächlich erhalten?
---- ja

das ist auch in Ordnung

So würde ich persönlich nicht arbeiten. Die Sache kommt mir
etwas fragwürdig vor
---- grundsätzlich keine übliche
Vorgehensweise

eben

Hätte dabei trotzdem ein flaues Gefühl im Magen. Aber ich kenne ja auch die genauen Hintergründe nicht, warum das alles so schnell gehen muss.

Mfg Denis

Gruß
Winni

Hallo Winni,

grundsätzlich muß ich nocheinmal betonen, dass dies keine übliche Vorgehensweise sein sollte. In diesem Fall will der Kunde über den Vermittler eine PKV abschließen, da er im Moment keine hat. Nach Ablauf der Frist, gäbe es keine Gesellschaft mehr, die den Kunden ohne ÄU versichern würde, dieses wollte der Kunde aus Kostengründen umbedingt vermeiden. Der Vermittler tritt als Versicherungsmakler auf.

LG Denis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Winni,

Hallo Denis,

grundsätzlich muß ich nocheinmal betonen, dass dies keine
übliche Vorgehensweise sein sollte.

Richtig

In diesem Fall will der
Kunde über den Vermittler eine PKV abschließen, da er im
Moment keine hat. Nach Ablauf der Frist, gäbe es keine
Gesellschaft mehr, die den Kunden ohne ÄU versichern würde,

Ach so. Jetzt wirds hell :smile:

dieses wollte der Kunde aus Kostengründen umbedingt vermeiden.

Verständlich

Der Vermittler tritt als Versicherungsmakler auf.

Dann kann man es ausnahmsweise auf diese unkonventionelle Art machen. Dann sind anscheinend schon entsprechende Vorgespräche gelaufen und es dreht sich nur noch um den reinen Abschluß.
Trotzdem sollte der Antrag schnellstmöglich mit der Originalunterschrift des Kunden versehen werden.

LG Denis

Gruß
Winni