Hallo,
ist eine Unterschrift in einer Auftragserteilung die als Email-Anhang versendet wurde, rechtskräftig oder nicht?
(Bitte nur professionelle Antworten, keine Vermutungen oder Spekulationen!)
Danke!
Hallo,
ist eine Unterschrift in einer Auftragserteilung die als Email-Anhang versendet wurde, rechtskräftig oder nicht?
(Bitte nur professionelle Antworten, keine Vermutungen oder Spekulationen!)
Danke!
Da der Begriff der Rechtskraft hier falsch ist, kann man die Frage so nicht beantworten. Unklar ist auch, wie eine Unterschrift mitgeschickt wird. Als Scan oder wie? Geht es dir um die Rechtsgültigkeit? Es gibt in der Regel keinen Formzwang, so dass es egal ist, ob die Schriftform eingehalten wird oder nicht. Die wenigen Ausnahmen im Gesetz spielen hier wohl keine Rolle. Bleibt nur noch eine vereinbarte Schriftform. Oder es gibt eben wirklich kein Schriftformerfordernis. Das müsstest du genauer erläutern.