Hallo zusammen!
Vor vier Wochen habe ich in einer Sache ein Schreiben an eine Institution gesandt und mir dummerweise keine Kopie davon gemacht (Welcher Teufel mag mich da geritten haben…). Es existiert nur noch die Datei im PC, und die ist ohne Unterschrift. Nun, vier Wochen später, bekomme ich in der Sache ein Schreiben, das jedoch in keiner Weise auf mein Schreiben eingeht.
Besäße ich eine Kopie meines Schreibens samt Unterschrift, könnte ich dieses meinem nunfolgenden Antwortbrief als Erinnerung beilegen. Habe ich aber nicht.
Frage: Kann ich mein Oktober-Schreiben ausdrucken, nochmal unterschreiben und in Kopie beilegen? Problem ist, daß es sich nicht um eine Kopie des Originaldokuments handeln würde, möglicherweise läge also sowas wie Urkundenfälschung vor. Sehe ich das richtig und wäre es folglich angeraten, in meiner Antwort lediglich Bezug auf mein Oktober-Schreiben zu nehmen? Oder kann man es machen?
Danke schonmal für die Antworten,
Tizian