Guten Tag,
auch wenn man aufgrund meiner Vita darauf schließen könnte, handelt es sich im folgenden um eine Frage die nicht auf meine Person zurückgeht.
Jemand ist seit Juli 2007, direkt nach Ende seiner Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau, Angestellter eines Versicherungsunternehmens geworden. Zuvor hat er am gleichen Arbeitsplatz seine Ausbildung absolviert (2004-2007), nur war derjenige damals über die Agenturinhaber als Azubi angestellt.
2007 wurde ein Arbeitsvertrag unterschrieben mit einem damals neu initiierten Tätigkeitsfeld. Für das Unternehmen hat sich dieser Arbeitsvertrag eher als unwirtschaftlich herausgestellt, wenngleich besagte Person es schafft die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Beim Rest der damals mit diesem Vertrag angestellten Personen kam es nie zum gewünschten Erfolg, sodass diese alle von selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.
Jetzt kam der Arbeitgeber auf die letzte verbliebene Person mit diesem Arbeitsvertrag zu und meinte, man wolle dieser Person einen neuen Arbeitsvertrag geben, bei dem die Tätigkeit aber deutlich stärker in Richtung Vertrieb ginge als beim jetzigen.
Fragen:
- Kann die Person den neuen Arbeitsvertrag einfach ablehnen und weiter mit dem alten Vertrag arbeiten?
–> Was wären die zu erwartenden Konsequenzen (betriebsbedingte Kü scheidet aus, dem Unternehmen geht es gut) - Besteht eigentlich schon Kündigungsschutz?
- Wieviele Gehälter Abfindung könnte diese Person fordern lt. Rechtssprechung?
VIELEN DANK für kompetente Antworten im Voraus
Claude