Unterschrift unter neuen Arbeitsvertrag wird verlangt, MUSS man akzeptieren?

Guten Tag,

auch wenn man aufgrund meiner Vita darauf schließen könnte, handelt es sich im folgenden um eine Frage die nicht auf meine Person zurückgeht.

Jemand ist seit Juli 2007, direkt nach Ende seiner Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau, Angestellter eines Versicherungsunternehmens geworden. Zuvor hat er am gleichen Arbeitsplatz seine Ausbildung absolviert (2004-2007), nur war derjenige damals über die Agenturinhaber als Azubi angestellt.

2007 wurde ein Arbeitsvertrag unterschrieben mit einem damals neu initiierten Tätigkeitsfeld. Für das Unternehmen hat sich dieser Arbeitsvertrag eher als unwirtschaftlich herausgestellt, wenngleich besagte Person es schafft die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Beim Rest der damals mit diesem Vertrag angestellten Personen kam es nie zum gewünschten Erfolg, sodass diese alle von selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.

Jetzt kam der Arbeitgeber auf die letzte verbliebene Person mit diesem Arbeitsvertrag zu und meinte, man wolle dieser Person einen neuen Arbeitsvertrag geben, bei dem die Tätigkeit aber deutlich stärker in Richtung Vertrieb ginge als beim jetzigen.

Fragen:

  1. Kann die Person den neuen Arbeitsvertrag einfach ablehnen und weiter mit dem alten Vertrag arbeiten?
    –> Was wären die zu erwartenden Konsequenzen (betriebsbedingte Kü scheidet aus, dem Unternehmen geht es gut)
  2. Besteht eigentlich schon Kündigungsschutz?
  3. Wieviele Gehälter Abfindung könnte diese Person fordern lt. Rechtssprechung?

VIELEN DANK für kompetente Antworten im Voraus

Claude

Hallo Claude,

der Text ist mir nicht ganz klar. Handelt es sich bei dieser Person um einen Angestellten eines Versicherungsunternehmens oder einer Versicherungs-Agentur.

Für Versicherungsunternehmen bestehen besondere Tarifverträge,
die für den Innendienst wie auch für den angestellten Außendienst gelten.
Ich empfehle Kontaktaufnahme zu einem Betriebsrat, der kann die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.

Gruß Norbert

Änderungskündigung

Guten Tag,

Hallo,

Jetzt kam der Arbeitgeber auf die letzte verbliebene Person
mit diesem Arbeitsvertrag zu und meinte, man wolle dieser
Person einen neuen Arbeitsvertrag geben, bei dem die Tätigkeit
aber deutlich stärker in Richtung Vertrieb ginge als beim
jetzigen.

„Geben“ kann der AG viel, der AN muß nicht alles annehmen. Eine wesentliche Änderung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann ein AG einseitig nur mit einer Änderungskündigung versuchen durchzusetzen.

Fragen:

  1. Kann die Person den neuen Arbeitsvertrag einfach ablehnen
    und weiter mit dem alten Vertrag arbeiten?

–> Was wären die zu erwartenden Konsequenzen
(betriebsbedingte Kü scheidet aus, dem Unternehmen geht es
gut)
2) Besteht eigentlich schon Kündigungsschutz?
3) Wieviele Gehälter Abfindung könnte diese Person fordern lt.
Rechtssprechung?

Ich beantworte Deine Fragen mal in der Reihenfolge der Prüfung:
2.
Die zeitliche Frist für den gesetzlichen Kündigungsschutz des § 1 Abs. 1 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html
ist ja wohl seit Anfang 2008 erfüllt.
Ob auch der sachliche Geltungsbereich (mind. 10 AN) des § 23 KSchG erfüllt ist,
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
läßt sich aus deiner Fallschilderung nicht schließen.

Sind beide Bedingungen zu 2. erfüllt, kann der AN von seinem Vorbehaltsrecht des § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
Gebrauch machen.

Bei einer Abfindung im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird die Sache wahrscheinlich deutlich teurer als die „handelsüblichen“ 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, wenn es keine wirklichen betrieblichen oder in der Person des AN liegenden Gründe gibt

Im Übrigen ist der Hinweis von merger auf evtl. geltende Tarifverträge und Mitbestimmungsrechte eines BR natürlich auch zu beachten.

VIELEN DANK für kompetente Antworten im Voraus

Scho’ recht &Tschüß

Claude

Wolfgang

Hallo Norbert.

Es handelt sich um einen Angestellten, der zwar in einer Agentur, aber mit Arbeitsvertrag vom Konzern dort arbeitet.

Dieser übt eigentlich eine Innendiensttätigkeit aus, hat aber einen Arbeitsvertrag (weil der Tarifvertrag weniger Lohn vorsieht) für einen Außendienstler. Diesen Kuhhandel hat der AN damals quasi schon mit Murren mitgemacht, aber besser man hat einen weniger gut bezahlten Job im Innendienst als keinen war da die Devise.

Im Vertrag steht quasi drin, dass man Außendienstler ist, keine entsprechenden Arbeitszeiten hat etc …
In der Realität ist der AN 7,5h am Tag in einem Büro am Arbeitsplatz und arbeitet eigentlich nur vertriebsunterstützend für die restlichen Mitarbeiter der Agentur, d.h. er bereitet Schreiben vor, kümmert sich um Wiedervorlagen, macht Selektionen, verschickt Angebote und macht noch das, was der Agenturleiter sonst so aufgibt (Auswertungen …).

Betriebsrat hinzuziehen ist schonmal keine schlechte Idee.
Sonst noch etwas konkretes „im Köcher“ ?

Vielen Dank soweit schonmal.

Info per PN ist unterwegs.

Hallo Norbert.

Schick mir doch einfach eine Email. Meine Mailadresse kennst du ja.

Die PN habe ich nämlich nicht bekommen ODER ich bin zu doof sie zu finden.

Grüße
Claude