Vor kurzem ist meine Mutter verstorben und ich habe (gemeinsam mit meinen 2 Geschwistern) ein drittel eines Hauses geerbt. Nun war 2004 ein Blitz in das Haus eingeschlagen und hat einen Brandschaden verursacht.Der Miteigentümer hat den Schaden reparieren lassen und hält uns nun eine Schadensberechnung der Versicherung unter die Nase, die „UNTER VORBEHALT der endgültigen Anerkennung des geltend gemachten Schadensfalles“ zu unterschreiben ist.
Was genau bedeutet dieses ‚‚unter Vorbehalt‘‘ und
welches Risiko gehe ich ein wenn ich unterschreibe?
Unter Vorbehalt bedeutet, dass die Versicherung den Fall wohl noch nicht endgültig anerkannt hat.
Wofür wird jetzt die Schadenberechnung vor die Nase gelegt? Was steht in der Überschrift?
Es geht wohl dem Miteigentümer darum, dass wenn die Versicherung den Schadenfall nicht ganz ersetzt, eine Teilschuld des Miteigentümers vorliegt, du dann Gesamtschuldnerisch den Schaden ersetzen musst.
Mehr fällt mir auch nicht ein. Vielleicht gibt’s jemand Anderen hier, der es noch genauer weiss.
Hallo,
der Brandschaden war 2004 und jetzt kommt eine vorläufige Schadenberechnung? Das klingt nicht gut. Normalerweise hätte der Schaden längst abgewickelt sein müssen. Um Deine Frage zu beantworten, müsste ich den Wortlaut des Schreibens kennen. Unter welchem Vorbehalt sollst Du unterschreiben? Das Ganze hört sich für mich ziemlich merkwürdig an. Ohne eine genaue Kenntnis der Umstände ist für mich eine Antwort nicht möglich.
Hoddel
um diese Frage klären zu können, sollte ich noch ein paar Details haben. Handelt es sich hier um eine Doppelhaushälfte? Haben die beiden Eigentümer unterschiedliche Versicherungsgesellschaften und wann wurde der Schaden der Versicherung gemeldet?
Hallo Hildi!
Wenn der Schaden 2004 entstanden ist und du zu diesem Zeitpunkt nicht der Versicherungsnehmer warst, so hast du mit er Abwicklung nichts zu tun - sprich auch nichts zu unterschreiben.
„Unter Vorbehalt“ Der Schaden wird von der Versicherung übernommen, also bezahlt. Sollte sich später herausstellen das die Schadendarstellung falsch war (Versicherungsbetrug?) wird die geleistete Zahlung zurückgefordert - in diesem Fall von dir.
Kurz gesagt, wenn du keinen Schaden gemeldet hast brauchst du auch nichts unterschreiben - hat mit dem Erbe nichts zu tun.
Hallo, mit dem Hinweis unter Vorbehalt möchte man sich ein Schlupfloch lassen, wenn im Nachhinein Dinge bekannt werden wie z. B Brandstiftung oder man hat dem Blitz nachgeholfen. Aus meiner Sicht ist dies gängige Praxis. Bei richtiger Versicherungssumme des Gebäudes wird der Schaden laut Police bezahlt. Risiko sehe ich ohne die Police zu kennen nicht. mfg K Heinz
eine Schadensberechnung von der Versicherung an den/die Versicherungsnehmer/Geschädigten muss nicht unterschrieben werden. Ich unterstelle mal es handelt sich um eine Abfindungserklärung, aber auch diese ist nicht unter vorbehalt vom Versicherungsnehmer oder Geschädigten zu unterschreiben.
Wenn der Schadentag 2004 war und jetzt in 2010 etwas Abgerechnet wird bzw. werden soll ist dies ein sehr langer Zeitraum.
Empfehlung: Wenn dies ein Brief von der Versicherung ist, dann greife zum Hörer und lasse dir nur diesen Passus erklären was es damit auf sich hat.
Ihr scheint eine Eigentümergemeinschaft und/oder Erbengemeins zu sein, aber wer ist für die Versicherung offiziell der Versicherungsnehmer der Ansprüche stellen kann, da er die Beiträge zahlt.
Grundsätzlich heißt unter Vorbehalt: wir (die versicherung) behalten uns eine weitere Prüfung des Schadenfalles vor und sollten sich Tatsachen herausstellen, dass der Schaden so wie er geschildert wurde und so wie er abgerechnet werden soll nicht der wahrheit entspricht fordert die Versicherung Geld zurück. das geht dann in die Richtung ungerechtfertigte Bereicherung und (versuchter Betrug).
Prinzipiell behält sich die Versicherung mit dieser Aussage das Recht offen, einen Schaden wegen Verstoßes gegen Obligenheiten oder eines nicht plausiblen Schadenhergangs o.ä. nicht zu bezahlen/anzuerkennen und/oder sich auf Leistungsfreiheit berufen zu können.
An und für sich ist diese Formulierung nicht tragisch (da sich der Versicherer mit dieser nur nicht sofort ohne genauere Prüfung zur Leistung verpflichten will), es kann jedoch auch einen nachteiligen Charakter haben. Für eine solche Betrachtung ist aber eine Erklärung der genaueren zeitliche Abfolge der Ereignisse zur Einschätzung nötig.
Wann passierte der Schaden genau? Wann wurde daraufhin der Schaden gemeldet? Wann wurde eine Reperaturfreigabe der Versicherung erteilt? Wann war der Gutachter der Versicherung vor Ort? Wann wurde tatsächlich repariert? Usw.
Also ich verstehe das so daß der VOrbehalt seitens der Zahlung der Versicherung ist. Also dass die erstmal ne Bestätigung von dir haben wollen dass die Rechnungen ok sind oder der Schaden so passiert ist wie angegeben und danach entscheidet die Versicherung dann ob sie den Schaden reguliert oder nicht. Sie will damit also meiner meinung nach nur sicherstellen daß der Kunde dies nicht als Anerkennung der Zahlungspflicht der Versicherung ansieht. Aber ich kenne den Vorgang und auch das Schreiben nicht und ich selber im täglichen arbeitsleben mache sowas nie. Daher „unter Vorbehalt“ ha ha… Ich würde im z weifelsfalle mal bei der Versicherung anrufen und die fragen.
VLG
Unterschrift unter Vorbehalt bedeutet dem Grunde nach nichts weiter, als dass ein rechtlicher Sachverhalt nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt wird. Sind diese Bedingungen nicht eingetroffen, so ist auch eine Zustimmung (in diesem Fall in Form der Unterschrift) nicht erfolgt.
Ich rate hier dringend, sich rechtlichen Beistand einzuholen, bevor eine Unterschrift geleistet wird, besonders darum, dass ein Schaden und die daraus resultierenden Folgen aus 2004 ggf. bereits verjährt sein könnten!