Hallo liebes Forum ich habe folgendes Problem:
Vor kurzem ist meine Mutter verstorben und ich habe (gemeinsam mit meinen 2 Geschwistern) ein drittel eines Hauses geerbt. Nun war 2004 ein Blitz in das Haus eingeschlagen und hat einen Brandschaden verursacht. der Miteigentümer hat den Schaden reparieren lassen und hält uns nun eine Schadensberechnung der Versicherung unter die Nase, die „UNTER VORBEHALT der endgültigen Anerkennung des geltend gemachten Schadensfalles“ zu unterschreiben ist.
Was genau bedeutet dieses ‚‚unter Vorbehalt‘‘ und
welches Risiko gehe ich ein wenn ich unterschreibe?
Liebe Hildi1951, ich kann dir leider nich genau sagen, was das für rechtliche Folgen für dich hat. Ich kenne es nur so, dass man bis zu endgültigen Klärung der Rechtslage eben nur „unter Vorbehalt“ unterschreibt, um ggf. bei Änderung der Rechtslage oder des Sachverhaltes dies Rückgängig zu machen. Eigentlich ist so eine Unterschrift für einen selbst eher von Vorteil.
Du solltest aber auf jeden Fall genau wissen, worauf du dich einlässt, bevor du unterschreibst.
Viele Grüße
Nicht darüber nachdenken, in jedem Fall einen Rechtsanwalt konsultieren!
MfG
Frank Walter
Hallo Hildi!
Ich kann dir aktuell leider nicht helfen, weil für mich noch eine Menge Fragen offen sind. Es scheint wohl alles etwas umfangreicher zu sein.
Wie kommt es, dass 2004 ein Schaden war und jetzt eine Abrechnung der Versicherung kommt?
Wer ist Versicherungsnehmer der Versicherung, wer hat die Reparatur beauftragt und hat die Versicherung einen Kostenvoranschlag bekommen?
Warum musst du was unterschreiben?
ich vermute, dass die Versicherung ohne Prüfung dafür einsteht. Risiko - evtl. zahlt die Versicherung den Schaden nicht voll. Also mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und somit die Angelegenheit klären.
Hallo,
das verstehe ich noch nicht ganz: die Versicherung macht sich schon Arbeit und berechnet etwas, ist sich aber noch gar nicht sicher, ob sie den Schaden überhaupt anerkennt? Wie ist denn die Vorgeschichte?
Kam der Begriff „Verjährung“ da schon mal vor?
Insgesamt dürfte es der Versicherung etwas seltsam vorkommen, dass ein Schaden von 2004 jetzt repariert und reguliert werden soll.
Was wurde denn überhaupt eingereicht?
Gruß
Andreas
Sorry, aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus. Vorsichtshalber solltest du vielleicht ebenfalls unter Vorbehalt unterschreiben - oder besser mal einen Anwalt konsultieren. Was anderes kann ich dir leider nicht raten.
Da heißt, vorrausgesetzt die hier gemachten Zahlen/ Kosten… stellen sich im nachhinein als korrekt heraus…
Übliche Vorgehensweise…
Gruß
Tut mir sehr leid , ich kann dir die Frage nicht beantworten .
Sorry !