Unterschrift wegen Kreuzen nicht gültig

Hallo Schlaubi´s…

…jeder kennt es warscheinlich und hat es auch sicher schon mal erlebt.
Ob Kaufvertrag Leasing Mietvertrag und oder, oder…
Ist vom Vertragspartner auf dem Dokument an der Stelle wo normalerweise unterschriben werden soll, ein Kreuz gesetzt, so ist diese Unterschrift an der Stelle nicht rechtskräftig, weil diese wohl sozusagen „erzwungen oder nicht aus freiem Willen“ geleistet worden ist.

Stimmt aber wo steht das???

Silvio

Ob Kaufvertrag Leasing Mietvertrag und oder, oder…
Ist vom Vertragspartner auf dem Dokument an der Stelle wo
normalerweise unterschriben werden soll, ein Kreuz gesetzt, so
ist diese Unterschrift an der Stelle nicht rechtskräftig, weil
diese wohl sozusagen „erzwungen oder nicht aus freiem Willen“
geleistet worden ist.

Hallo Silvio, meinst du jetzt wenn da nur ein Kreuz steht oder wenn jemand freundlicherweise ein Kreuz hingemacht hat, um dem Vertragspartner zu verdeutlichen, wo er unterschreiben möge?

MfG

Hallo Silvio, meinst du jetzt wenn da nur ein Kreuz
steht oder wenn jemand freundlicherweise ein Kreuz hingemacht
hat, um dem Vertragspartner zu verdeutlichen, wo er
unterschreiben möge?

MfG

…ein Kreuz zur Verdeutlichung meine ich. Wobei die Verdeutlichung auch anders ausgelegt werden kann.

MfG

X Silvio X

…ein Kreuz zur Verdeutlichung meine ich. Wobei die
Verdeutlichung auch anders ausgelegt werden kann.

MfG

Hmmm…mir fällt kein Grund ein, warum die Unterschrift deswegen nicht gültig sein sollte.
Wie sollte man denn diese Verdeutlichung deiner Meinung nach noch auslegen können? *fragendguck*

MfG

Hallo Schlaubi´s…

Hallo Apo’stroph’i…

Stimmt aber wo steht das???

Hier im Forum. Ein gewisser „Silvio“ hat’s behauptet, vor etwas über einer dreiviertel Stunde.

Sonst wüßt’ ich nicht, wo.

Ich kann nur mit Sicherheit sagen, dass bestimmte „Zielgruppen“ strickt angewiesen wurden die „Hinweiskreuze“ strickt wegzulassen!
Es muß also schon mal irgendwo einer seine Unterschrift ungültig gemacht haben. Wo? Wer war das? Wer sagt( außer ein gewisser
„Silvio“) oder schreibt, dass es unzulässig ist und dass die Signatur auf diese Art erzwungener Maßen geleistet wurde?

…kommt schon Leute… ?

einen erfolgreichen Abend wünscht:
Silvio

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Hi,

ist diese Unterschrift an der Stelle nicht rechtskräftig, weil
diese wohl sozusagen „erzwungen oder nicht aus freiem Willen“
geleistet worden ist.

das kenne ich nur von den Kreuzchen auf einem Vordruck für eine Patientenverfügung. Da gibt es wohl Meinungen, die anzweifeln, daß ein reines Ankreuzen von auszuwählenden Optionen als ein eindeutiger Wunsch des Patienten interpretiert werden kann. Daher auch die Empfehlung, die Patientenverfügung komplett handschriftlich abzufassen.

Das betrifft aber eben nur diesen einen Fall und schon mal gleich gar nicht die Markierung von den Stellen, an denen ein x-beliebiger Vertrag unterschrieben soll.

Gruß,
Christian

Ich kann nur mit Sicherheit sagen, dass bestimmte
„Zielgruppen“ strickt angewiesen wurden die „Hinweiskreuze“
strickt wegzulassen!

Von welchen „Zielgruppen“ redest du?

Es muß also schon mal irgendwo einer seine Unterschrift
ungültig gemacht haben. Wo? Wer war das? Wer sagt( außer ein
gewisser
„Silvio“) oder schreibt, dass es unzulässig ist und dass die
Signatur auf diese Art erzwungener Maßen geleistet wurde?

Das behauptest du doch. Warum sollen wir dir dann beweisen, dass irgenwo irgendeiner seine Unterschrift damit ungültig gemacht hat?

…kommt schon Leute… ?

Wir sind doch schon da. Jetzt warten wir nur noch auf denjenigen, der deine These untermauert. :wink:

MfG

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Hallo Schlaubi´s…

…jeder kennt es warscheinlich und hat es auch sicher schon
mal erlebt.
Ob Kaufvertrag Leasing Mietvertrag und oder, oder…
Ist vom Vertragspartner auf dem Dokument an der Stelle wo
normalerweise unterschriben werden soll, ein Kreuz gesetzt, so
ist diese Unterschrift an der Stelle nicht rechtskräftig, weil
diese wohl sozusagen „erzwungen oder nicht aus freiem Willen“
geleistet worden ist.

Stimmt aber wo steht das???

Hallo!
Für Kauf-, Leasing- oder Mietverträge wie für alle anderen zivilrechtlichen Verträge stimmt das mit Sicherheit nicht. Es sei denn, es gelingt der Beweis, dass jemand zwanghaft Unterschriften leistet, sobald er irgendwo ein Kreuzchen sieht. Aber zeig mir den Richter, der einem das glaubt…
Grüße, Peter

…ein Kreuz zur Verdeutlichung meine ich. Wobei die
Verdeutlichung auch anders ausgelegt werden kann.

Wenn das so einfach ginge, könnte jeder, der seine Unterschrift dahingesetzt hat, nen Kreuzchen danebensetzen, wenn er den Vertrag nun doch nicht will - und behaupten, das hätte der Vertreter gemacht.

(okay, vielleicht hat er zu dem Zeitpunkt nur noch ne Kopie. Aber dennoch - es macht keinen Sinn).

iz.

kreuz ist irrelevant!
hi,

das mit den kreuzen stufe ich als infantiles
verschwörungspalaver ein.

wenn unterschriften erzwungen werden, ist es
egal ob ein kreuz davor gesetzt wurde oder
nicht.

bei nicht erzwungenen unterschriften verhält
es sich nicht anderst.

deiner theorie nach sind nicht ge-x-te unter-
schriften nie erwungen, oder?

denk mal nach!

cu
alex

Uuuups…

dann sind ja alle Sachen, die ich je von Klienten unterschreiben ließ, ungültig! Ich mache immer ein X an die Stelle, wo unterschrieben werden soll!
Ich habe auch schon Vordrucke gesehen, wo an der Stelle, wo man unterschreiben sollte, ein X vorgedruckt war!

Gruß
Nelly

(Oder meintest du tatsächlich ein Kreuz, also + ?)

Ich muß überhaupt nicht denken, wenn ich ein dementsprechnendes Beispiel gesucht habe.
Es muß Probleme gegeben haben ansonsten würden dementsprechende Zielgruppen nicht angehalten werden dies zu unterlassen.
Außerdem gibt es bestimmt Beispiele bei denen das „Denken“ vor Gericht absolut unnötig ist!

…schönen Feiertag und zuvor auch ein schönes Wochenende

Silvio

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