angenommen auf einem datenblatt von einem notar wird als muster eine unterschrift geleistet die unleserlich ist. zur klarstellung wird der
name und geburtsdatum in blockschrift hinzugefügt.
gilt ein dokument als unterzeichnet wenn nur der name und geburtsdatum
in blockschrift angefügt, aber nicht unterschrieben wurde…
meines Erachtens ist dies nicht ausreichend. Ich lege dabei zu Grunde, dass die Frage darauf abzielt, ob die Namensdarstellung in Blockschrift durch den Urkundenerstellter, einer Unterschrift gleichsteht.
Maßgeblich ist hierbei die Klarstellungs- und Beweissicherungsfunktion der Unterschrift, welche voraussetzt, dass der am Rechtsverkehr teilnehmende stets die dem Grunde nach gleiche (wenn auch mit der Zeit einer gewissen Änderung unterliegende) Unterschrift verwendet.
Anderenfalls ist die Identität des Ausstellers nur schwerlich bestimmbar und lässt im Rechtsverkehr Zweifel an dem Aussteller der Urkunde hervorrufen.
Aus diesem Grunde gehe ich davon aus, dass lediglich die „echte Unterschrift“ dem Schriftformerfordernis genügt.
mfg
akkon
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angenommen auf einem datenblatt von einem notar wird als
muster eine unterschrift geleistet die unleserlich ist. zur
klarstellung wird der
name und geburtsdatum in blockschrift hinzugefügt.
gilt ein dokument als unterzeichnet wenn nur der name und
geburtsdatum
in blockschrift angefügt, aber nicht unterschrieben wurde…
Zement mal, im ersten Satz steht doch drin, dass eine Unterschrift geleistet wurde. Ob diese leserlich ist oder nicht, spielt keine Rolle. Und dieses „als Muster“ klingt für mich irgendwie ganz komisch danach, als ob da jemand versucht im Nachhinein irgendwelche Dinge zu konstruieren, die man vermutlich nur Menschen erzählen kann, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen.
Also seien wir mal ehrlich: Da wurde eine Vollmacht oder sogar ein Vertrag beim Notar unterschrieben, und jetzt hängen daran irgendwelche hoffentlich nicht zu teuren Folgen, und man versucht sich jetzt damit rauszureden, dass man erzählt, man habe die Unterschrift „nur als Muster“ und nicht zur tatsächlichen Unterzeichnung des fraglichen Dokuments geleistet, und hofft, dass eine unleserliche Unterschrift vielleicht auch noch Hoffnung bergen könnte da wieder raus zu kommen.