Unterschriften auf Rechnungen?

Hallo,

viele Selbständige und Freiberufler stellen Rechnungen mit eigenhändigen Unterschriften, und manch eine Rechnung wurde nicht berücksichtigt, weil die Unterschrift fehlte. Andererseits gehen zahllose Rechnungen von Netzanbietern, Versandhäusern oder Ärzten täglich in großen Mengen ohne Unterschrift an die zur Zahlung verpflichteten.

Welche Grundgrößen machen den Unterschied? Welche Bedingungen muss man - oder ein Betrieb - erfüllen, damit Anspruch auf Berücksichtigung der Rechnung auch ohne Unterschrift besteht?

Ich freue mich auf Eure Feedbacks

makkumba

Ein Anspruch besteht mit und ohne Rechnung, allenfalls die Fälligkeit kann unter Umständen so lange hinausgeschoben sein, bis der Betrag - eben durch Rechnung - mitgeteilt wird. Eine Unterschrift ist dafür aber nun wirklich nicht erforderlich.

Levay

Huhu!

Eine
Unterschrift ist dafür aber nun wirklich nicht erforderlich.

Habe ich früher auch gedacht, aber es gibt Leute, die müssen ihre Rechnungen tatsächlich unterschreiben, ich zum Beispiel: § 10 Abs. 1 S. 1 RVG. Warum, weiß ich allerdings auch nicht.