Hallo,
viele Selbständige und Freiberufler stellen Rechnungen mit eigenhändigen Unterschriften, und manch eine Rechnung wurde nicht berücksichtigt, weil die Unterschrift fehlte. Andererseits gehen zahllose Rechnungen von Netzanbietern, Versandhäusern oder Ärzten täglich in großen Mengen ohne Unterschrift an die zur Zahlung verpflichteten.
Welche Grundgrößen machen den Unterschied? Welche Bedingungen muss man - oder ein Betrieb - erfüllen, damit Anspruch auf Berücksichtigung der Rechnung auch ohne Unterschrift besteht?
Ich freue mich auf Eure Feedbacks
makkumba