Hallo Zusammen,
bei dem Bau eines DH wurde den Bauherren ein Nachtrag für ein Gewerk von der ausführenden Baufirma vorgelegt. Dieses Gewerk musste unabhängig von dem Bauvertrag privat durch die Bauherren beauftragt werden. Jeder Bauherr hat einen eigenständigen Nachtrag erhalten.
Bauherr 1 hat seinen Nachtrag unterschrieben und zusätzlich auch den Nachtrag von Bauherr 2. Danach hat erst Bauherr 2 den Nachtrag ebenfalls unterschrieben.
Wie ist hier die rechtliche Situation? Welche Unterschrift zählt? Die beider Bauherren oder die des Bauherrn 1 weil er zuerst unterschrieben hat?
Wer muss nun die Handwerkerkosten übernehmen? Bauherr 1 (da er mit seiner Unterschrift zuerst bestätigt hat), beide Bauherren zu je 50% oder Bauherr 2 weil der Nachtrag an ihn adressiert war.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten!
Mit freundlichem Gruß
Andreas
Hallo,
Aha. Nur so nebenbei: Es handelt sich um zwei unabhängige Gebäude auf jeweils eigenen Grundstücken und nicht um Wohnungs- und Teileigentum, das „Doppelhaushälfte“ genannt wird?
Warum das?
Ist für meine Antwort aber nicht wichtig, da sie nicht die rechtliche Sicht beleuchtet.
Wie kommst Du auf die Idee, dass es von Belang ist, wer zuerst unterschrieben hat?
Und um was geht es Dir? Ob Bauherr 1 jetzt einen Teil oder die ganze Rechnung von Bauherr 2 zahlen „muss“?
Die Antwort mal von der zwischenmenschlichen und nicht von der rechtlichen Seite her:
Da sind zwei Nachbarn. Deren Häuser stehen Wand an Wand. Jeder hat seine Baustelle und sollte dafür verantwortlich sein, auch von der Kostenseite her.
Und jetzt versucht der Eine dem Anderen einen Teil seiner Kosten „aufzudrücken“. Selbst wenn er Recht hätte, das wäre dann der Beginn einer langen und wunderbaren Nachbarschaft.
Bedenke, dass die Nachbarn „auf ewig“ miteinander zu tun haben werden. Und ein Nachbarschaftsstreit schaukelt sich leicht hoch und hat im Normalfall keinen Gewinner sondern nur zwei Verlierer,
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
zur ersten Frage: ja es sind zwei unabhängige Gebäude auf jeweils eigenem Grundstück
zweite Frage: die Verträge wurden im Mai diesen Jahres unterschrieben
dritte Frage: ja genau das ist die Frage. Wer muss den Nachtrag bezahlen?
letzte Frage: ich verstehe Deine Argumenation. Aber wenn Bauherr 1 so naiv ist und den Nachtrag ohne zu lesen unterschreibt, könnte man auch sagen „Pech gehabt“. Natürlich will das menschlich niemand tun weil man als Nachbarn wie gesagt auf längere Zeit „zusammenlebt“.
Es geht mehr um ein Verhandlungsargument für die Baufirma. Die hat beide Bauherren mit dem Nachtrag getäuscht um an Geld zu kommen (unter Nötigung die Unterschriften eingeholt) und jetzt werden natürlich von den Bauherren Argumente gesucht um den Vertrag anzufechten.
Danke & Gruß
Andreas
bezahlen muss der vertragspartner, der den vertrag abgeschlossen und die leistung erhalten hat. die leistung hat offensichtlich bauherr 2 erhalten und er hat auch den auftrag gegeben, was er mit seiner unterschrift bestätigt hat. und er hat sich auch nicht gewehrt, als er die leistung erhalten hat.
b1 hat keinen zweiten vertrag, weil er das offensichtlich nicht wollte, sondern nur versehentlich unterschrieb. was auch dem vertreter der baufirma klar war und weshalb dieser auch b2 nochmal unterschreiben ließ.
argument zur anfechtung durch b2 hier: genau null.
interessant. mit was wurde denn gedroht, dass es eine nötigung begründet? und warum sollte man dann überhaupt irgendwas bezahlen?