Unterschriftenabgleich der Bank bei Kartenzahlung

Guten Tag,

es handelt sich um folgendes Szenario, welches sich möglicherweise um 2003 ereignete.
Person zahlt bei Kaisers mit EC Karte und unterschreibt auf dem Display ohne Pin-Abfrage. Sie unterschreibt anders als auf der EC- Karte. Nach einigen Zagen kommt Post von der Bank: Der Betrag konnte nicht abgebucht werden, man müsse zu einer Aktualisierung der bei der Bank hinterlegten Unterschrift kommen.

Findet oder fand tatsächlich ein Unterschriftenabgleich zwischen Geschäft und Bank statt?
Wie ist dies datenschutzrechtlich legitimiert?

Normalerweise findet bei der Bank kein Abgleich der Unterschrift statt, da ja der Händler den Beleg hat.

Dieser wird jedoch nach der geplatzten Lastschrift bei deiner Bank nach der Anschrift gefragt haben. Diese Auskunft erteilt die Bank nur, wenn der Händler einen Beleg mit deiner Unterschrift vorlegen kann. In diesem Zusammenhang hat dich deine Bank wohl angeschrieben.

Gruß
Nils

Unterschriftenabgleich der Bank bei Kartenzahlung

Dieser wird jedoch nach der geplatzten Lastschrift bei deiner
Bank nach der Anschrift gefragt haben. Diese Auskunft erteilt
die Bank nur, wenn der Händler einen Beleg mit deiner
Unterschrift vorlegen kann. In diesem Zusammenhang hat dich
deine Bank wohl angeschrieben.

Meine Frage ist: Fand /findet ein Abgleich der Unterschriften, die bei der Bank hinterlegt ist und die auf dem Display geschrieben wird, statt?

ja, wenn der Beleg vorgelegt wird. Dann prüft deine Bank, ob die Unterschrift stimmt und erteilt entweder die Auskunft oder lehnt wegen einer abweichenden Unterschrift ab.

Hallo,

es handelt sich um folgendes Szenario, welches sich
möglicherweise um 2003 ereignete.

dann läßt sich der Verlauf der Ereignisse ja sicherlich noch minutiös nachvollziehen.

Person zahlt bei Kaisers mit EC Karte und unterschreibt auf
dem Display ohne Pin-Abfrage. Sie unterschreibt anders als auf
der EC- Karte. Nach einigen Zagen kommt Post von der Bank: Der
Betrag konnte nicht abgebucht werden, man müsse zu einer
Aktualisierung der bei der Bank hinterlegten Unterschrift
kommen.

Das kann so nicht passiert sein. Bei der Belastung des Kontos wird die Unterschrift beim ELV nur im Geschäft geprüft (also auf Übereinstimmung zwischen Karte und geleisteter Unterschrift) - wenn überhaupt.

Der Beleg samt Unterschrift findet seinen Weg nur zum Kreditinstitut, wenn die Lastschrift mangels Guthaben nicht ausgeführt wurde. Stimmt dann die Unterschrift mit der hinterlegten Unterschriftsprobe nicht überein, wird man sicherlich nicht den Kunden stumpf dazu auffordern, eine neue Unterschriftsprobe zu hinterlegen, sondern den direkten (im Zweifel telephonischen) Kontakt suchen, weil da dringender Aufklärungsbedarf besteht. So könnte die Unterschrift auf dem Beleg z.B. auch von einer dritten Person stammen, die sich damit Geld erschleichen will.

Gruß
Christian

Unterschriftenabgleich der Bank bei Kartenzahlung
Guten Tag,

und warum sollte der Supermarkt den Beleg bei der Bank vorlegen? Die Zahlung erfolgt doch über Lastschriftverfahren, was passiert denn nach dem der Kunde seine Unterschrift gegeben hat? Wie ist der Zahlungvorgang genau?

Unterschriftenabgleich der Bank bei Kartenzahlung
Was meinst du mit minutiös nachvollziehbar?

weitere Infos:
Das Konto war gedeckt
Die Unterschrift erfolgte auf einem Display, nicht auf dem EC Beleg

Wie kannst du dir so sicher sein oder vermutest du nur?

Hallo,

Was meinst du mit minutiös nachvollziehbar?

ich meine damit, daß von Laien geschilderte Sachverhalte im Finanzbereich ohnehin schon nicht immer ganz deckungsgleich mit der Realität sind und die zwischenzeitlich verstrichenen acht Jahre nicht zwangsläufig zur Präzision der Schilderung beitragen.

Wie kannst du dir so sicher sein

Dafür gibt es keine Begründung, sondern die Dinge sind so wie sie sind.

Aber um noch eine Kleinigkeit beizutragen: das ELV (=elektronische Lastschriftverfahren; Karte+Unterschrift) ist bei den Kreditinstituten ausgesprochen unbeliebt, weil der Handel die auf den Karten gespeicherten Daten nutzt, um kostengünstig (im Gegensatz zu den Karte+PIN-Verfahren) an sein Geld zu kommen. Die KI verdienen an dem Verfahren also nichts. Warum also eine Dienstleistung (=Unterschriftenprüfung) erbringen, wenn es dafür keine Entlohnung gibt?

Zweites Argument: ELV ist, wie der Name schon sagt, ein Lastschriftverfahren und aus diesem heraus entstehen Lastschriften nach dem Einzugsermächtigungsverfahren. Dabei haben die Kreditinstitute noch nie Unteschriften geprüft, weil ihnen die Einzugsermächtigungen (und damit die Unterschriften) gar nicht vorgelegt werden (weil das das Verfahren schlichtweg nicht vorsieht).

Eine eventuell existierende Einzugsermächtigung liegt vielmehr nur beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers vor. Das gilt erst recht seit mindestens zehn Jahren, seitdem die Daten nur noch beleglos und nicht mehr beleghaft zwischen den beteiligten KI übertragen werden.

Der unterzeichnete Beleg hat sich also nie von Kaisers wegbewegt - zumindest nicht, wenn die Lastschrift nicht mangels Deckung oder wegen falscher Kontodaten nicht eingelöst wurde.

Wenn die Geschichte heute anders erzählt wird, dann stimmt etwas an der Geschichte nicht. Dabei unterstelle ich nicht Boshaftigkeit oder die Neigung zur Lüge, sondern gehe davon aus, daß einige Informationen im Schleier der Jahre etwas unscharf geworden oder gar verloren gegangen sind.

Gruß
Christian

Hallo!

Du kannst Dir ja mal anschauen, was Du da unterschreibst, häufig steht es auf der Rückseite, aber der Text ist irgendwie so:

„… im Falle einer Rückbelastung der Lastschrift…ermächtige ich mein Kreditinstitut… dem Unternehmen meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen… damit das Unternehmen seinen Anspruch gegen mich gelten machen kann.“

Daraus kann man erkennen wie die Sache läuft. Unternehmen bucht die Kartenzahlung vom Konto des Kunden ab. Wenn die Lastschrit platzt (Widerspruch oder mangels Deckung) dann schreibt das Unternehmen die Bank an, fügt eine Kopie des Unterschriebenen Kassenzettels bei und bekommt dann Auskunft über Name und Anschrift des Kunden. Ohne die Unterschrift bekommt das unternehmen wegen des Bankgeheimnisses die Auskunft nicht.

Wenn die Lastschrift nicht platzt, wird die Bank niemals die Unterschrift sehen.

gruß

derschwede77

Hallo,

dann
schreibt das Unternehmen die Bank an, fügt eine Kopie des
Unterschriebenen Kassenzettels bei und bekommt dann Auskunft
über Name und Anschrift des Kunden.

das wäre ich nicht so sicher. Das KI muß nämlich nicht liefern, sondern kann. Es hat aber keinen Grund, das auch zu tun, aber einen guten, es zu unterlassen. Mit dem Händler hat es nichts am Hut, aber der Kunde ist immerhin Kunde. Also wird man gar nicht oder mit einer Absage reagieren und dann abwarten, ob die Staatsanwaltschaft anfängt, freundliche Briefe zu schreiben.

Ohne die Unterschrift
bekommt das unternehmen wegen des Bankgeheimnisses die
Auskunft nicht.

Das Bankgeheimnis steht dem nicht wirklich entgegen, wohl aber der Datenschutz.

Gruß
Christian

Es gab keinen Beleg, es wurde einzig und allein auf dem Display unterschrieben, in welches auch die Karte gesteckt wurde. Soetwas gibt es heutzutage nicht mehr im Supermarkt.

Kann die Lastschrift geplatzt sein, weil die Unterschrift falsch war?

Bitte keine Vergliche zu dem Verafhren mit der Unterschrift AUF dem kassenbon: Es handelt sich bei meinem Szenario möglicherweise um ein anderes Verfahren. (?!?)

Ich suche nur eine Erklärung für diesen beschreibenen Ablauf.

Ob Beleg oder Display… meinetwegen so gar Bierdeckel… das ändert am Lastschriftverfahren und den hierzu gearteten Ausführungen gar nichts.

Die Unterschrift bleibt beim Händler und solange keine Lastschrift platzt wird dieser damit nicht zu seiner Bank marschieren, gescheige sie wird sie bnicht der Bank des Zahlungsverpflichteten vorgelegt.

Gruss highQ

Okay, danke.
Bleibt noch die Frage ob eine Lastschrift platzen kann aus dem Grund einer falschen Unterschrift?!

Wird bei dem Lastschriftverfahren nicht automatisch die Unterschrift kontrolliert?

Bleibt noch die Frage ob eine Lastschrift platzen kann aus dem
Grund einer falschen Unterschrift?!

Wie sollte das gehen? Weder die Bank des Zahlungsempfängers noch des Zahlungspflichtigen kontrollieren die Unterschrift.

Wird bei dem Lastschriftverfahren nicht automatisch die
Unterschrift kontrolliert?

Nein. Das geht schon rein technisch nicht. Das KI des Zahlungspflichtigen bekommt die Unterschrift nicht zu Gesicht und das KI des Zahlungsempfängers kennt die Einzugsermächtigung nicht.

Deine Art der Rückfragen wirkt langsam ignorant:

Warum glaubst du diesen Sätzen immer noch dass die Unterschrift der Bank den Zahlungsempfängers vorgelegt wird???

„Normalerweise findet bei der Bank kein Abgleich der Unterschrift statt, da ja der Händler den Beleg hat.“

"Der Beleg samt Unterschrift findet seinen Weg nur zum Kreditinstitut, wenn die Lastschrift mangels Guthaben nicht ausgeführt wurde. "

„…fügt eine Kopie des Unterschriebenen Kassenzettels bei und bekommt dann Auskunft“

"Die Unterschrift bleibt beim Händler und solange keine Lastschrift platzt wird dieser damit nicht zu seiner Bank marschieren,… "

Natürlich kann auch ohne Vorlage die Lastschrift nicht wegen der Unterschrift platzen, logisch oder?

Gruss highQ

Guten Tag,

Deine Art der Rückfragen wirkt langsam ignorant:

Warum glaubst du diesen Sätzen immer noch dass die
Unterschrift der Bank den Zahlungsempfängers vorgelegt wird???

Weil ich das Gefühl habe einige haben meine Frage nicht richtig gelesen (z.B das das Konto gedeckt war und es keine unterschrift auf dem kassenbon gab, wurde nicht beachtet)
Und weil ich tatsächlich keine Ahnung von diesen Zahlungsvorgängen habe und nur die Geschichte prüfen will.

sei mir nicht böse :> aber aus welchen gründen könnte denn der supermarkt den beleg bei der bank vorlegen…damit es zu dem beschriebenen szenario führt? oder ist dies ausgeschlossen?

Hallo,

Weil ich das Gefühl habe einige haben meine Frage nicht
richtig gelesen (z.B das das Konto gedeckt war und es keine
unterschrift auf dem kassenbon gab, wurde nicht beachtet)

doch, wurde es. Ich habe Dir erklärt, daß sich das so nicht abgespielt haben kann.

Und weil ich tatsächlich keine Ahnung von diesen
Zahlungsvorgängen habe und nur die Geschichte prüfen will.

Es ist ja nicht schlimm, keine Ahnung zu haben, aber dann glaub doch bitte denen, die sich auskennen.

sei mir nicht böse :> aber aus welchen gründen könnte denn der
supermarkt den beleg bei der bank vorlegen…damit es zu dem
beschriebenen szenario führt? oder ist dies ausgeschlossen?

Der Beleg wird nur dann vorgelegt, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Wenn die Lastschrift eingelöst wurde, bekommt das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen weder den Beleg noch die Unterschrift ihres Kunden darauf jemals zu Gesicht.

Gruß
Christian